Abgasskandal
Schadensersatz für Abgasbetrug fordern
Das Urteil des Bundesgerichtshof vom 26.06.2023 eröffnet Autobesitzern Chancen auf Schadensersatz für eine Vielzahl an Fahrzeugen.
Abgasskandal bleibt auch 2023 aktuell
BGH-Urteil vom 26.06.2023 bringt eine deutliche Haftungserweiterung: Das sind die Neuerungen.
BGH-Urteil erweitert die Haftung
Am 21. März 2023 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen individualschützend ist. Dadurch genügt künftig für einen Schadensersatz der Nachweis der Fahrlässigkeit. Dies erweitert die Haftung immens.
Verjährung muss neu bewertet werden
Durch die geänderte Rechtsprechung muss auch die Frage der Verjährung neu bewertet werden. Es erscheint gut möglich, dass auch lange bekannte Abgasmanipulationen im Lichte der Verletzung von Zulassungsvorschriften als nicht bekannte Rechtsverstöße beurteilt werden müssen. Das kann einen Neubeginn der Verjährung bedeuten und 10 Jahre Verjährungsfrist.
Viele Autohersteller betroffen
Zahlreiche Fahrzeuge sind vom Abgasskandal betroffen, vor allem solche von deutschen Herstellern. Der VW-Konzern mit seinen Marken Volkswagen, Audi, Seat, Skoda, Porsche. Mercedes, BMW. Dazu kommen Opel, Fiat, Kia, Hyundai, Ford, Renault, Peugeot und mehrere Wohnmobilbauer.
15% des Kaufpreises als Vertrauensschaden
Der Bundesgerichtshof hat judiziert, dass Betroffene bis zu 15% als Vertrauensschadensersatz erhalten, weil Ihnen manipulierte Kfz verkauft wurden. Doch darüber hinaus werden noch Ersatzansprüche für den Fall der tatsächlichen Stilllegung diskutiert. Mehr dazu erfahren Sie in unserer anwaltlichen Beratung.
Auch bei Gebrauchtwagenkauf -verkauf können Ansprüche bestehen
Auch wenn Sie Ihren Wagen gebraucht gekauft haben, können Ansprüche bestehen. Und selbst wenn Ihr Wagen bereits verkauft wurde, schließt dies einen Anspruch keineswegs aus. Weiteres erfahren Sie in unserer kostenlosen Erstberatung.