Persönlichkeitsrecht
Persönlichkeitsrecht schützen
Persönlichkeitsrechtverletzungen wie Beleidigungen, Verleumdungen oder Mobbing treffen viele Internetuser:innen, gerade bei Social-Media. Das Gute: Betroffene können sich wehren.
Digitale Gewalt. Die Fakten:
Die Täter:innen von Persönlichkeitsrechtsverletzungen können auch mit anwaltlicher Hilfe zur Verantwortung gezogen werden. Was es dabei zu beachten gilt.
Aktiv werden und Hilfe suchen
Für Betroffene von Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch digitale Gewalt ist es wichtig aktiv zu werden und sich Hilfe zu suchen. Dies kann die von Freunden oder Familie sein oder von psychologischen Diensten und Hilfsgruppen.
Anzeige stellen
Oft bietet es sich bei schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen an eine Strafanzeige zu stellen, um polizeiliche und staatsanwaltliche Ermittlungen in Gang zu bringen.
Anwaltliche Vertretung als Baustein des Persönlichkeitsschutzes
Neben persönlichen und psychosozialen Maßnahmen kann anwaltliche Beratung und Vertretung eine Abwehr- und Schutzmaßnahme bilden, die auch abschreckende Wirkung erzielen kann. Diese kann wichtiger Baustein der Abwehr von digitaler Gewalt sein.
Unterlassungsanspruch schützt Betroffene
Ein Unterlassungsanspruch bewirkt, den oder die Täter einer Persönlichkeitsrechtsverletzung zu verpflichten, gleiche oder ähnliche Taten erneut zu begehen. Ein Verstoß kann durch eine Vertragsstrafe oder ein Ordnungsgeld sanktioniert sein. Dies bringt zusätzliche Sicherheit.
Geldentschädigung möglich
Persönlichkeitsrechtsverletzungen können Ansprüche auf eine Geldentschädigung auslösen, die die vor allem psychischen Folgen kompensieren sollen. Hierbei wurden für schwere Fälle schon 10.000 Euro und mehr ausgesprochen.