Einbürgerung
Von der Einreise bis zur Einbürgerung
Fakten zur Einbürgerung und zum Ausländerrecht
Welche Vorteile hat das neue Einbürgerungsgesetz 2024?
Was sind „besondere Integrationsleistungen“?
Doppelte Staatsbürgerschaft für jedermann?
Haben auch Kinder das Recht auf einen deutschen Pass?
Diese Erleichterungen für Gastarbeiter sollten Sie kennen:
Was bringt Ihnen eine Untätigkeitsklage?
Schlagzeilen
Werden Sie jetzt deutscher Staatsbürger und profitieren Sie von den Vorteilen einer Einbürgerung. Wir von der Kanzlei GHENDLER RUVINSKIJ unterstützen Sie dabei. Wir begleiten Sie während des gesamten Einbürgerungsprozesses - beginnend mit der Antragstellung - und helfen Ihnen über alle Hürden. Dabei räumen unsere erfahrenen Juristen nebenbei auch mit hartnäckigen Fehlinformationen auf, beispielsweise der Notwendigkeit eines unbefristeten Arbeitsvertrages oder von Rentenversicherungszahlungen.
Das Ziel ist die deutsche Staatsangehörigkeit, die Ihnen Sicherheit und Freiheiten bietet:
- Rechte und Pflichten: Nach der Einbürgerung sind Sie vollständig „eingedeutscht“ und haben alle Rechte und Pflichten eines deutschen Staatsbürgers. Gleichzeitig sind Sie auch Bürger der EU (Europäische Union), ebenfalls mit den entsprechenden Rechten und Pflichten.
- Planungssicherheit: Als deutscher Staatsbürger können Sie nicht mehr abgeschoben werden, und zwar dauerhaft, denn die Staatsbürgerschaft bleibt Ihnen in jedem Fall. Auch die Ausländerbehörde ist für Sie Vergangenheit. Nach der Einbürgerung ist es zudem erheblich einfacher, einen Kredit zu erhalten, was Ihnen ebenfalls Planungssicherheit verschafft.
- Reisefreiheit: Nach der Einbürgerung dürfen Sie frei ein- und ausreisen. Selbstverständlich ohne die Zustimmung einer Behörde und jederzeit auch für einen längeren Aufenthalt als 6 Monate. Dazu kommt das Recht, weltweit auswandern zu dürfen.
- Jobfreiheit: Als deutscher Staatsbürger dürfen Sie sich bewerben, arbeiten oder selbstständig machen, wann und wo Sie wollen - auch im Ausland.
- Familiennachzug: Erfolgreich eingebürgert wird es für Sie bedeutend leichter, die Familie nachziehen zu lassen.
Eine erfolgreiche Einbürgerung unterstützt auch die am 27.06.2024 in Kraft getretene Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Es bringt u. a. kürzere Fristen, die doppelte Staatsangehörigkeit für jedermann und Erleichterungen für langjährige Gastarbeiter mit sich. Trotzdem gibt es noch Hürden, die Sie mit unserer Erfahrung jedoch leicht überwinden können. Dazu gehört beispielsweise ein Aufenthaltstitel, mit dem keine direkte Einbürgerung möglich ist oder der Nachweis der Identität, wenn Ihnen Ausweisdokumente oder die Geburtsurkunde fehlen.
Verlieren Sie keine Zeit und wenden Sie sich vertrauensvoll an das Team der Kanzlei GHENDLER RUVINSKIJ. Dazu brauchen Sie uns nicht einmal persönlich zu besuchen. Wir sind auch per Telefon und E-Mail oder via Kontaktformular für Sie da.