Solar- und Photovoltaikanlagen
Rechte zu Erneuerbaren Energien
Solar- und Photovoltaikanlagen - wichtige Fakten
Ist es ratsam, den Kaufvertrag vorher prüfen zu lassen?
Besteht bei Verträgen über eine Anlage für erneuerbare Energien ein Widerrufsrecht?
Der Liefertermin für die Solar- oder Photovoltaikanlage ist verstrichen - und jetzt?
Wann haben Verbraucher ein Recht auf Rückzahlung?
Hat der Hersteller das Recht, die Leistung eines Batteriespeichers zu drosseln?
Was tun, wenn die Anlage oder einzelne Komponenten mangelhaft sind?
Wer haftet für Schäden am Dach nach Installation einer PV-Anlage?
Schlagzeilen
Nutzen Sie unsere Erfahrung!
Mit einer Solarthermie- oder Photovoltaikanlage betreten die meisten Menschen absolutes Neuland. Wer sich für eine entsprechende Investition entschieden hat, steht Lieferverzögerungen und nicht fertiggestellten Anlagen oft hilflos gegenüber. Statt mit Sonnenenergie machen einige Käufer nach der Installation zuerst mit Wasserkraft durch Beschädigungen am Dach Bekanntschaft.
Ärger kann auch von anderer Seite drohen. Immer mehr Gemeinden oder Städte machen klare Vorgaben zu Anlagen für erneuerbare Energien. Beim Bau einer großen Photovoltaikanlage ist ein Mindestabstand zum nächsten Wohnhaus üblich. Sie haben die Vorschriften nicht eingehalten und werden nun zum Rückbau der Anlage oder zur Zahlung eines Bußgelds aufgefordert? Wir sind für Sie da.
Wenn Sie sich für eine Solar- oder Photovoltaikanlage entschieden haben, sollten Sie ausbleibende Lieferungen, Mängel an den Komponenten oder Beschädigungen am Gebäude nicht tolerieren. Vertrauen Sie auf die Expertise der Kanzlei Ghendler Ruvinskij. Unsere Anwälte kennen die Herausforderungen und schaffen die besten Voraussetzungen für Ihren persönlichen Klimawandel.