Arbeitsrecht
Kündigung abwehren, Abfindung erstreiten
Viele Kündigungen sind rechtlich angreifbar. Dies kann für Arbeitnehmer eine Rückkehr in die ausgeübte oder eine andere Tätigkeit, vor allem aber eine hohe Abfindung ermöglichen.
Die wichtigsten Fakten bei der Kündigung
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann kompliziert sein. Achten Sie dabei insbesondere auf Folgendes:
Schriftform nötig
Kündigungen müssen immer schriftlich erfolgen, also auf Papier und mit originaler Unterschrift.
3-Wochen-Frist
Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Kündigung eingereicht werden, sonst ist sie verspätet.
Außerordentlich gekündigt?
Für eine fristlose außerordentliche Kündigung müssen besonders schwerwiegende Gründe vorliegen. Daneben sind Fristen zu beachten. Oft ist auch eine vorherige Abmahnung zwingend.
Kündigungsschutz
In größeren Betrieben ab elf Mitarbeitern gilt das Kündigungschutzgesetz. Eine Kündigung nach Ende der Probezeit hat hier deutlich höheren Anforderungen zu genügen. So muss z.B. bei betriebsbedingten Kündigungen immer eine Sozialauswahl getroffen werden.
Angebotene Abfindung oft zu niedrig
Für Abfindungen gibt es keine festen Regeln. Es haben sich jedoch gewisse Standards herausgebildet, die z.B. auf die Betriebszugehörigkeit abstellen. Ein Anwalt kann hier helfen Fehler zu vermeiden und das Optimum zu erreichen.