Content Creator und die Steuer - Persönlichkeitsrecht steuermindernd absetzen
Auch Content Creator müssen ihre Einkünfte versteuern. Allerdings haben sie die Möglichkeit, ihre Steuerlast deutlich zu verringern. Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied, dass das Persönlichkeitsrecht ertragssteuerrechtlich ein Wirtschaftsgut darstellt und im Unternehmen einlagefähig ist. Dadurch bietet sich für Content Creator eine innovative Möglichkeit der Steueroptimierung.