Audi AG - Schadensersatz in Höhe von 4.244,12 EUR
OLG Nürnberg, Urteil vom 16.07.2024 - 17 U 577/21
Das Oberlandgericht Nürnberg verurteilte die Audi AG mittels Berufungsurteil vom 17. Juli 2024 (17 U 577/21) zu einem Schadensersatz in Höhe von 4.244,12 EUR.
Im Fahrzeug war eine illegale Abschalteinrichtung, das sogenannte Thermofenster, verbaut. Dadurch steht unserem Mandanten ein deliktsrechtlicher Anspruch zu, da Audi gegen die Zulassungsvorschriften verstoßen hat. Audi muss daher den daraus resultierenden Differenzschaden in Höhe von 10% des Kaufpreises ersetzen. Das Fahrzeug durfte unser Mandant weiterhin behalten.
Audi AG - Schadensersatz in Höhe von 26.347,69 EUR
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 23.05.2024 - 24 U 25/22
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main verurteilte die Audi AG, die Hersteller des in das Fahrzeug Porsche Macan S eingebauten Motors ist, mittels Berufungsurteil zu einem Schadensersatz in Höhe von 26.347,69 EUR.
Die Audi AG hat nach Überzeugung des Gerichts den Fahrzeugbesitzer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt, indem sie ein Fahrzeug mit einem Motor in den Verkehr brachte, der aufgrund einer unerlaubten Abschalteinrichtung in Form einer Aufheizfunktion nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Stellantis - Schadensersatz in Höhe von 5.150,00 EUR
LG Paderborn, Urteil vom 08.01.2024 - 2 O 173/23
Das Landgericht Paderborn verurteilte Stellantis, der Hersteller der Zugmaschine für ein Bürstner Wohnmobil, welches wiederum auf einem Fiat Ducato basiert zu einem Schadensersatz in Höhe von 5.150,00 EUR. Stellantis hat nach Überzeugung des Gerichts die Wohnwagenbesitzerin zwar nicht vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Es steht ihr jedoch ein Anspruch aus Deliktsrecht zu, da Stellantis in dem Fahrzeug mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut und gegen die Zulassungsvorschriften verstoßen hat. Den daraus resultierenden Differenzschaden in Höhe von 10 % des Kaufpreises hat Stellantis zu ersetzen. Das Wohnmobil durfte die Klägerin daneben behalten.
Audi - Rückzahlung des Kaufpreises abzgl. einer Nutzungsentschädigung i.H.v. 79.225,62 EUR gegen Rückgabe des Fahrzeuges
LG Ulm, Urteil vom 13.11.2023 - 3 O 465/22
Das Landgericht Ulm verurteilte die Audi AG, die Hersteller des in das Fahrzeug Porsche Cayenne S eingebauten Motors ist, zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung in Höhe von 79.225,62 EUR gegen Rückgabe des Fahrzeuges. Die Audi AG hat nach Überzeugung des Gerichts den Fahrzeugbesitzer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt, indem das Fahrzeug mit einem Motor in Verkehr gebracht wurde, der nicht vorschriftsgemäß ist, weil er eine unerlaubte Abschalteinrichtung aufweist.
Stellantis - Rückzahlung des Kaufpreises abzgl. einer Nutzungsentschädigung i.H.v. 35.845,59 EUR gegen Rückgabe des Fahrzeuges
LG Essen, Urteil vom 06.11.2023 - 12 O 306/22
Das Landgericht Essen verurteilte Stellantis, der Hersteller der Zugmaschine für ein Hymer Wohnmobil, welches wiederum auf einem Fiat Ducato basiert, zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung in Höhe von 35.845,59 EUR gegen Rückgabe des Fahrzeuges. Stellantis hat nach Überzeugung des Gerichts den Wohnwagenbesitzer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt, indem das Fahrzeug mit einem Motor in Verkehr gebracht wurde, der nicht vorschriftsgemäß ist, weil er eine unerlaubte Abschalteinrichtung aufweist.
Stellantis - Schadensersatz in Höhe von 9.200,00 EUR
Hanseatisches OLG, Urteil vom 27.10.2023 - 3 U 83/22
Das Hanseatische Oberlandesgericht verurteilte Stellantis, der Hersteller der Zugmaschine für ein Hymer Wohnmobil, welches wiederum auf einem Fiat Ducato basiert mittels Berufungsurteil vom 27. Oktober 2023 (3 U 83/22) zu einem Schadensersatz in Höhe von 9.200,00 EUR. Stellantis hat nach Überzeugung des Gerichts den Wohnwagenbesitzer zwar nicht vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Es steht ihm jedoch ein Anspruch aus Deliktsrecht zu, da Stellantis in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und gegen die Zulassungsvorschriften verstoßen hat. Den daraus resultierenden Differenzschaden in Höhe von 10% des Kaufpreises hat Stellantis zu ersetzen. Das Wohnmobil durfte der Kläger daneben behalten.
Stellantis - Schadensersatz in Höhe von 5.812,50 EUR
LG Cottbus, Urteil vom 23.10.2023 - 6 O 56/22
Das Landgericht Cottbus verurteilte Stellantis, der Hersteller der Zugmaschine für ein Sunlight Wohnmobil, welches wiederum auf einem Fiat Ducato basiert zu einem Schadensersatz in Höhe von 5.812,50 EUR. Stellantis hat nach Überzeugung des Gerichts den Wohnwagenbesitzer zwar nicht vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Es steht ihm jedoch ein Anspruch aus Deliktsrecht zu, da Stellantis in dem Fahrzeug mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut und gegen die Zulassungsvorschriften verstoßen hat. Den daraus resultierenden Differenzschaden in Höhe von 12,5 % des Kaufpreises hat Stellantis zu ersetzen. Das Wohnmobil durfte der Kläger daneben behalten.
Volkswagen - Schadensersatz in Höhe von 4.745,12 EUR
OLG Dresden, Urteil vom 18.10.2023 - 12 U 2310/22
Das Oberlandgericht Dresden verurteilte die Volkswagen AG mittels Berufungsurteil vom 18. Oktober 2023 (12 U 2310/22) zu einem Schadensersatz in Höhe von 4.745,12 EUR. Volkswagen hat nach Überzeugung des Gerichts den Fahrzeugbesitzer zwar nicht vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Im Fahrzeug sind mit Thermofenster und Höhenabschaltung aber gleich zwei illegale Abschalteinrichtungen verbaut worden. Es steht ihm daher ein Anspruch aus Deliktsrecht zu, da Volkswagen damit gegen die Zulassungsvorschriften verstoßen hat. Den daraus resultierenden Differenzschaden in Höhe von 10% des Kaufpreises hat Volkswagen zu ersetzen. Das Fahrzeug durfte der Kläger daneben behalten.
Stellantis - Schadensersatz in Höhe von 3.187,50 EUR
LG Hechingen, Urteil vom 11.10.2023 - 4 O 66/23
Das Landgericht Hechingen verurteilte Stellantis, der Hersteller der Zugmaschine für ein Dethleffs Wohnmobil, welches wiederum auf einem Fiat Ducato basiert zu einem Schadensersatz in Höhe von 3.187,50 EUR. Stellantis hat nach Überzeugung des Gerichts den Wohnwagenbesitzer zwar nicht vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Es steht ihm jedoch ein Anspruch gegen Stellantis wegen des unstreitig zum Einsatz kommenden Thermofensters sowie der unstreitig zum Einsatz kommenden Timerfunktion auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 7,5 % des Kaufpreises, mithin in Höhe von 3.187,50 € zu. Das Wohnmobil durfte der Kläger daneben behalten.
Stellantis - Rückzahlung des Kaufpreises nebst Kosten für Zubehör abzgl. einer Nutzungsentschädigung i.H.v. 74.896,71 EUR gegen Rückgabe des Fahrzeuges
LG Karlsruhe, Urteil vom 09.10.2023 - 4 O 69/22
Das Landgericht Karlsruhe verurteilte Stellantis, der Hersteller der Zugmaschine für ein Dethleffs Wohnmobil, welches wiederum auf einem Fiat Ducato basiert, zur Rückzahlung des Kaufpreises nebst Kosten für Zubehör abzüglich einer Nutzungsentschädigung in Höhe von 74.896,71 EUR gegen Rückgabe des Fahrzeuges. Stellantis hat nach Überzeugung des Gerichts den Wohnwagenbesitzer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt, indem das Fahrzeug mit einem Motor in Verkehr gebracht wurde, der nicht vorschriftsgemäß ist, weil er eine unerlaubte Abschalteinrichtung aufweist. Die Kosten des Rechtsstreits musste die Beklagte tragen.
Stellantis - Schadensersatz in Höhe von 3.899,90 EUR
OLG Naumburg, Urteil vom 15.09.2023 - 8 U 29/23
Das Oberlandesgericht Naumburg verurteilte Stellantis, der Hersteller der Zugmaschine für ein Glücksmobil Wohnmobil, welches wiederum auf einem Fiat Ducato basiert mittels Berufungsurteil vom 15. September 2023 (8 U 29/23) zu einem Schadensersatz in Höhe von 3.899,90 EUR. Stellantis hat nach Überzeugung des Gerichts den Wohnwagenbesitzer zwar nicht vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Es steht ihm jedoch ein Anspruch aus Deliktsrecht zu, da Stellantis in dem Fahrzeug mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut und gegen die Zulassungsvorschriften verstoßen hat. Den daraus resultierenden Vertrauensschaden in Höhe von 10% des Kaufpreises hat Stellantis zu ersetzen. Das Wohnmobil durfte der Kläger daneben behalten.
Mercedes - Schadensersatz in Höhe von 1.501,53 EUR
LG Stuttgart, Urteil vom 13.09.2023 - 17 O 167/22
Das Landgericht Stuttgart verurteilte die Mercedes-Benz Group AG zu einem Schadensersatz in Höhe von 1.501,53 EUR. Mercedes-Benz hat nach Überzeugung des Gerichts den Fahrzeugbesitzer zwar nicht vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Es steht ihm jedoch wegen Vorliegens einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Fahrzeug ein Anspruch aus Deliktsrecht zu, da Mercedes damit gegen die Zulassungsvorschriften verstoßen hat. Den daraus resultierenden Vertrauensschaden in Höhe von 10% des Kaufpreises hat Mercedes zu ersetzen. Hinzukommen 10 % der Finanzierungskosten. Das Fahrzeug durfte der Kläger daneben behalten.
BMW - Schadensersatz in Höhe von 2.864,50 EUR
OLG Dresden, Urteil vom 28.08.2023 - 5a U 802/23
Das Oberlandesgericht Dresden verurteilte die BMW Group AG mittels Berufungsurteil vom 28. August 2023 (5a U 802/23) zu einem Schadensersatz in Höhe von 2.864,50 EUR. BMW hat nach Überzeugung des Gerichts den Fahrzeugbesitzer zwar nicht vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Es steht ihm jedoch wegen Vorliegens einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Fahrzeug ein Anspruch aus Deliktsrecht zu, da BMW damit gegen die Zulassungsvorschriften verstoßen hat. Den daraus resultierenden Vertrauensschaden in Höhe von 5% des Kaufpreises hat BMW zu ersetzen. Das Fahrzeug hatte der Kläger bereits am 27. September 2022 verkauft.
Stellantis - Schadensersatz in Höhe von 6.366,12 EUR
LG Mühlhausen, Urteil vom 23.08.2023 - 6 O 550/22
Das Landgericht Mühlhausen verurteilte Stellantis, der Hersteller der Zugmaschine für ein Bürstner Wohnmobil, welches wiederum auf einem Fiat Ducato basiert zu einem Schadensersatz in Höhe von 6.366,12 EUR. Stellantis hat nach Überzeugung des Gerichts den Wohnwagenbesitzer zwar nicht vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Es steht ihm jedoch ein Anspruch aus Deliktsrecht zu, da Stellantis gegen die Zulassungsvorschriften verstoßen hat. Den daraus resultierenden Vertrauensschaden in Höhe von 10% des Kaufpreises hat Stellantis zu ersetzen. Das Wohnmobil durfte der Kläger daneben behalten.
Volkswagen AG - Rückzahlung des Kaufpreises abzgl. einer Nutzungsentschädigung i.H.v. 15.083,38 EUR gegen Rückgabe des Fahrzeuges
LG Stuttgart, Urteil vom 03.06.2022 - 20 O 3/22
Das Landgericht Stuttgart verurteilte die Volkswagen AG, die Hersteller des in das Fahrzeug Seat Leon FR 2.0 TDI eingebauten EA288-Motors ist, zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung in Höhe von 15.083,38 EUR gegen Rückgabe des Fahrzeuges. Nach Überzeugung des Gerichts hat die Volkswagen AG zumindest fahrlässig gegen Zulassungsvorschriften verstoßen, wodurch die Fahrzeugbesitzerin einen Schaden erlitten hat. Aufgrund dessen steht ihr gegen die Volkswagen AG ein Anspruch auf Schadensersatz, gerichtet auf Zahlung, aus Deliktsrecht zu.
Volkswagen AG - Rückzahlung des Kaufpreises abzgl. einer Nutzungsentschädigung i.H.v. 13.347,98 EUR gegen Rückgabe des Fahrzeuges
LG Mannheim, Urteil vom 25.09.2021 - 6 O 78/21
Das Landgericht Mannheim verurteilte die Volkswagen AG, die Hersteller des in das Fahrzeug Golf Variant 1.6 TDI eingebauten EA288-Motors ist, zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung in Höhe von 13.347,98 EUR gegen Rückgabe des Fahrzeuges. Die Volkswagen AG hat nach Überzeugung des Gerichts den Fahrzeugbesitzer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt, indem das Fahrzeug mit einem Motor in Verkehr gebracht wurde, der nicht vorschriftsgemäß ist, weil er eine unerlaubte Abschalteinrichtung aufweist.
Volkswagen AG - Rückzahlung des Kaufpreises abzgl. einer Nutzungsentschädigung i.H.v. 13.075,50 EUR gegen Rückgabe des Fahrzeuges
LG Aachen, Urteil vom 21.05.2021 - 7 O 207/20
Das Landgericht Aachen verurteilte die Volkswagen AG, die Hersteller des in das Fahrzeug Tiguan 2.0 TDI eingebauten EA288-Motors ist, zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung in Höhe von 13.075,50 EUR gegen Rückgabe des Fahrzeuges. Die Volkswagen AG hat nach Überzeugung des Gerichts den Fahrzeugbesitzer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt, indem das Fahrzeug mit einem Motor in Verkehr gebracht wurde, der nicht vorschriftsgemäß ist, weil er eine unerlaubte Abschalteinrichtung aufweist.
Volkswagen AG - Rückzahlung des Kaufpreises abzgl. einer Nutzungsentschädigung i.H.v. 34.991,13 EUR gegen Rückgabe des Fahrzeuges
LG Bielefeld, Urteil vom 18.03.2021 - 8 O 419/20
Das Landgericht Bielefeld verurteilte die Volkswagen AG, die Hersteller des in das Fahrzeug Audi Q3 2.0 TDI quattro eingebauten EA288-Motors ist, zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung in Höhe von 34.991,13 EUR gegen Rückgabe des Fahrzeuges. Die Volkswagen AG hat nach Überzeugung des Gerichts den Fahrzeugbesitzer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt, indem das Fahrzeug mit einem Motor in Verkehr gebracht wurde, der nicht vorschriftsgemäß ist, weil er eine unerlaubte Abschalteinrichtung aufweist.
Volkswagen AG - Rückzahlung des Kaufpreises abzgl. einer Nutzungsentschädigung i.H.v. 21.303,00 EUR gegen Rückgabe des Fahrzeuges
LG Gießen, Urteil vom 28.01.2021 - 5 O 242/20
Das Landgericht Gießen verurteilte die Volkswagen AG, die Hersteller des in das Fahrzeug Audi A4 2.0 TDI eingebauten EA288-Motors ist, zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung in Höhe von 21.303,00 EUR gegen Rückgabe des Fahrzeuges. Die Volkswagen AG hat nach Überzeugung des Gerichts den Fahrzeugbesitzer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt, indem das Fahrzeug mit einem Motor in Verkehr gebracht wurde, der nicht vorschriftsgemäß ist, weil er eine unerlaubte Abschalteinrichtung aufweist.