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Diese Urteilsübersicht wird laufend erweitert.
Senec-Batteriespeicher - Beseitigung des Defekts an Batteriespeicher aufgrund von Garantieanspruch
LG Marburg, Urteil vom 30.09.2024

Das Landgericht Marburg verurteilte die Beklagte, die mit unserem Mandanten einen Vertrag über den Kauf und die Installation einer Photovoltaikanlage samt Senec-Batteriespeicher abgeschlossen hatte, zur Beseitigung des Defekts an der Speichereinheit durch Reparatur oder Austausch.

Das Gericht stellte fest, dass eine Garantievereinbarung bestand und ein Garantiefall vorlag, da die Speicherkapazität auf 70 % der vereinbarten Leistung gesunken war und zudem ein erhöhtes Brandrisiko bestand.

Zum Volltext: Landgericht Marburg, Urteil vom 30.09.2024

Senec-Batteriespeicher - Rückzahlung des Kaufpreises abzgl. eines Wertersatzes i.H.v. 9.245,50 EUR gegen Rückgabe des Batteriespeichers
LG Traunstein, Urteil vom 20.09.2024

Das Landgericht Traunstein verurteilte die Beklagte, die mit unserem Mandanten einen Vertrag über den Kauf und die Installation einer Photovoltaikanlage und eines Senec-Batteriespeichers abgeschlossen hatte, zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung i.H.v. 9.245,50 EUR gegen Rückgabe des Batteriespeichers.

Das Gericht entschied, dass der Speicher nicht frei von Sachmängeln war, da er lediglich eine verringerte Speicherkapazität von 70% aufwies. Diese Einschränkung stellt einen Mangel dar, da der Batteriespeicher nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht. Aufgrund der nicht vertragsgemäßen Leistung konnte unser Mandant vom Vertrag zurücktreten. Allerdings muss er sich die Nutzungsvorteile anrechnen lassen, weshalb das Gericht 2.000,00 Euro vom Kaufpreis abzog.

Zum Volltext: Landgericht Traunstein, Urteil vom 20.09.2024

Senec-Batteriespeicher - Rückzahlung des Kaufpreises abzgl. eines Wertersatzes i.H.v. 9.702,80 EUR gegen Rückgabe des Batteriespeichers
LG Münster, Urteil vom 01.08.2024 - Az.: 216 O 109/23

Das Landgericht Münster verurteilte die Beklagte, die mit unserem Mandanten einen Vertrag über den Kauf und die Installation einer Photovoltaikanlage und eines Senec-Batteriespeichers abgeschlossen hatte, zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung i.H.v. 9.702,80 EUR gegen Rückgabe des Batteriespeichers.

Das Gericht entschied, dass der Speicher nicht frei von Sachmängeln war, da er lediglich eine verringerte Speicherkapazität von 70% aufwies. Diese Einschränkung stellt einen Mangel dar, da der Batteriespeicher nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht. Aufgrund der nicht vertragsgemäßen Leistung konnte unser Mandant vom Vertrag zurücktreten. Allerdings muss er sich die Nutzungsvorteile anrechnen lassen, weshalb das Gericht 2.018,70 Euro vom Kaufpreis abzog.

Zum Volltext: Landgericht Münster, Urteil vom 01.08.2024

Senec-Batteriespeicher - Rückzahlung des Kaufpreises von 10.918,60 EUR gegen Rückgabe des Batteriespeichers
LG Leipzig, Urteil vom 21.06.2024

Das Landgericht Leipzig verurteilte die Beklagte, die mit unserem Mandanten einen Vertrag über den Kauf und die Installation einer Photovoltaikanlage und eines Senec-Batteriespeichers abgeschlossen hatte, zur Rückzahlung des Kaufpreises für den Batteriespeicher in Höhe von 10.918,60 EUR gegen Rückgabe des Batteriespeichers.

Das Gericht entschied zugunsten unseres Mandanten, dass er aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung berechtigt war, den Vertrag zu widerrufen. Ein Wertersatz für einen möglichen Wertverlust des Batteriespeichers musste unser Mandant nicht leisten.

Zum Volltext: Landgericht Leipzig, Urteil vom 21.06.2024

Senec-Batteriespeicher - Rückzahlung des Kaufpreises abzgl. eines Wertersatzes i.H.v. 11.828,00 EUR gegen Rückgabe des Batteriespeichers
LG Chemnitz, Urteil vom 17.06.2024

Das Landgericht Chemnitz verurteilte die Beklagte, die mit unserem Mandanten einen Vertrag über den Kauf und die Installation einer Photovoltaikanlage und eines Senec-Batteriespeichers abgeschlossen hatte, zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung i.H.v. 11.828,00 EUR gegen Rückgabe des Batteriespeichers.

Das Gericht entschied, dass der Speicher einen Sachmangel aufwies, da seine nutzbare Speicherkapazität seit März 2023 eingeschränkt war. Diese Einschränkung stellt einen Mangel dar, da der Batteriespeicher nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht. Aufgrund der nicht vertragsgemäßen Leistung konnte unser Mandant vom Vertrag zurücktreten. Allerdings muss er sich die Nutzungsvorteile anrechnen lassen, weshalb das Gericht 1.500,00 Euro vom Kaufpreis abzog.

Zum Volltext: Landgericht Chemnitz, Urteil vom 17.06.2024

Senec-Batteriespeicher - Rückzahlung des Kaufpreises abzgl. einer Nutzungsentschädigung i.H.v. 10.508,26 EUR gegen Rückgabe des Batteriespeichers sowie der Senec-Wall-Box
LG Konstanz, Urteil vom 06.06.2024 - Az.: H 5 O 309/23

Das Landgericht Konstanz verurteilte die Energiekonzepte Deutschland GmbH, die mit unserem Mandanten einen Vertrag über den Kauf und die Installation einer Photovoltaikanlage und eines Senec-Batteriespeichers sowie einer Senec-Wall-Box abgeschlossen hatte, zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung i.H.v. 10.508,26 EUR gegen Rückgabe des Batteriespeichers sowie der Senec-Wall-Box.

Seit August 2023 ist die Leistung des Batteriespeichers auf 70 % gedrosselt. Diese Drosselung stellt einen Mangel dar, da der Batteriespeicher nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht. Laut Gericht war es unserem Mandanten nicht zuzumuten, monatelang auf eine Nachbesserung zu warten. Da die Leistung nicht vertragsgemäß erfüllt wurde, konnte unser Mandant vom Vertrag zurücktreten. Allerdings muss er sich die Nutzungsvorteile anrechnen lassen, weshalb insgesamt 1.616,65 Euro vom Kaufpreis abgezogen wurden.

Zum Volltext: Landgericht Konstanz, Urteil vom 06.06.2024

Senec-Batteriespeicher - Rückzahlung des Kaufpreises von 14.697,80 EUR gegen Rückgabe des Batteriespeichers, der Wallbox und des Notstrompakets
LG Detmold, Urteil vom 15.05.2024 - Az.: 01 O 5/24

Das Landgericht Detmold verurteilte die Sonnenenergie Bielefeld GmbH, die mit unserem Mandanten einen Vertrag über den Kauf und die Installation einer Photovoltaikanlage und eines Senec-Batteriespeichers sowie einer Wallbox und eines Notstrompakets abgeschlossen hatte, zur Rückzahlung des Kaufpreises von 14.697,80 EUR gegen Rückgabe des Batteriespeichers mitsamt Wallbox sowie des Notstrompakets.

Die Leistung des Batteriespeichers war auf 70 % reduziert, was einen Mangel darstellt, da der Batteriespeicher nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht. Laut Gericht war es unserem Mandanten nicht zuzumuten, monatelang auf eine Nachbesserung durch den Austausch der Batteriemodule zu warten. Da die Leistung nicht vertragsgemäß erfüllt wurde, konnte unser Mandant vom Vertrag zurücktreten.

Zum Volltext: Landgericht Detmold, Urteil vom 15.05.2024

Senec-Batteriespeicher - Rückzahlung des Kaufpreises von 17.075,31 EUR gegen Rückgabe des Batteriespeichers
LG Neuruppin, Urteil vom 19.12.2023 - Az.: 1 O 119/23

Das Landgericht Neuruppin verurteilte die Energiekonzepte Deutschland GmbH, die mit unserer Mandantin einen Vertrag über den Kauf und die Installation einer Photovoltaikanlage und eines Senec-Batteriespeichers abgeschlossen hatte, zur Rückzahlung des Kaufpreises für den Batteriespeicher in Höhe von 17.075,31 EUR gegen Rückgabe des Batteriespeichers.

Durch defekte Zellmodule im Batteriespeicher kam es zu Verpuffungen, die unserer Mandantin einen Schaden in Form einer Reduzierung der Speicherkapazität verursachten. Das Gericht entschied zugunsten unserer Mandantin, dass sie aufgrund eines Vertragsfehlers berechtigt war, den Vertrag zu widerrufen. Folglich konnte sie den Batteriespeicher an die Beklagte zurückgeben, wobei Letztere zur Abholung verpflichtet war.

Zum Volltext: Landgericht Neuruppin, Urteil vom 19.12.2023

Senec-Batteriespeicher - Rückzahlung des Kaufpreises von 9.729,44 EUR gegen Rückgabe des Batteriespeichers
LG Bonn, Gerichtlicher Vergleich vom 10.04.2024 - Az.: 3 O 58/24

Vor dem Landgericht Bonn wurde ein gerichtlicher Vergleich zugunsten unseres Mandanten geschlossen. Im Rahmen dieses Vergleichs wurde die Beklagte dazu verpflichtet, unserem Mandanten einen Betrag in Höhe von 6.729,75 Euro gegen Rückgabe des Senec-Batteriespeichers zu zahlen.

Zum Volltext: Landgericht Bonn, Gerichtlicher Vergleich vom 10.04.2024

Senec-Batteriespeicher - Rückzahlung des Kaufpreises von 9.729,44 EUR gegen Rückgabe des Batteriespeichers
LG Bielefeld, Versäumnisurteil vom 25.03.2024 - Az.: 9 O 28/24

Das Landgericht Bielefeld hat am 25. März 2024 ein Versäumnisurteil gefällt. Demnach wurde die Beklagte verpflichtet, unserer Mandantin den Kaufpreis in Höhe von 9.729,44 EUR gegen Rückgabe des Batteriespeichers zurückzuerstatten. Die Gerichtskosten wurden der Beklagten auferlegt. Die Einspruchsfrist ist mittlerweile verstrichen, wodurch das Urteil rechtskräftig geworden ist.

Zum Volltext: Landgericht Bielefeld, Urteil vom 25.03.2024

Senec-Batteriespeicher - Rückzahlung des Kaufpreises von 13.247,70 EUR gegen Rückgabe des Batteriespeichers
LG Kassel, Versäumnisurteil vom 15.03.2024 - Az.: 2 O 2048/23

Das Landgericht Kassel hat am 15. März 2024 ein Versäumnisurteil gefällt. Demnach wurde die Beklagte verpflichtet, unserer Mandantin den Kaufpreis in Höhe von 13.247,70 EUR gegen Rückgabe des Batteriespeichers zurückzuerstatten. Die Gerichtskosten wurden der Beklagten auferlegt. Die Einspruchsfrist ist mittlerweile verstrichen, wodurch das Urteil rechtskräftig geworden ist.

Zum Volltext: Landgericht Kassel, Urteil vom 15.03.2024

Senec-Batteriespeicher - Rückzahlung des Kaufpreises von 11.424,00 EUR gegen Rückgabe des Batteriespeichers
LG Braunschweig, Versäumnisurteil vom 01.02.2024 - Az.: 2 O 2815/23

Das Landgericht Braunschweig hat am 01. Februar 2024 ein Versäumnisurteil gefällt. Demnach wurde die Beklagte verpflichtet, unserer Mandantin den Kaufpreis in Höhe von 11.424,00 EUR gegen Rückgabe des Batteriespeichers zurückzuerstatten. Die Gerichtskosten wurden der Beklagten auferlegt. Die Einspruchsfrist ist mittlerweile verstrichen, wodurch das Urteil rechtskräftig geworden ist.

Zum Volltext: Landgericht Braunschweig, Urteil vom 01.02.2024

Senec-Batteriespeicher - Rückzahlung des Kaufpreises von 8.943,46 EUR gegen Rückgabe des Batteriespeichers
LG Düsseldorf, Versäumnisurteil vom 17.01.2024 - Az.: 2b O 175/23

Das Landgericht Düsseldorf hat am 17. Januar 2024 ein Versäumnisurteil gefällt. Demnach wurde die Beklagte verpflichtet, unserer Mandantin den Kaufpreis in Höhe von 8.943,46 EUR gegen Rückgabe des Batteriespeichers zurückzuerstatten. Die Gerichtskosten wurden der Beklagten auferlegt. Die Einspruchsfrist ist mittlerweile verstrichen, wodurch das Urteil rechtskräftig geworden ist.

Zum Volltext: Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 17.01.2024

Senec-Batteriespeicher - Rückzahlung des Kaufpreises von 15.517,60 EUR gegen Rückgabe des Batteriespeichers
LG Münster, Urteil vom 06.09.2023 - Az.: 212 O 68/23

Das Landgericht Münster verurteilte die Beklagte am 06. September 2023 zur Rückzahlung des Kaufpreises für den Senec-Batteriespeicher in Höhe von 15.517,60 EUR gegen Rückgabe des Batteriespeichers.

Zum Volltext: Landgericht Münster, Urteil vom 06.09.2023

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