Generali - 6.238,56 EUR Rückzahlung und Feststellung der Unwirksamkeit
LG Köln, Urteil vom 02.10.2024 - 20 O 418/23
Das Landgericht Köln verurteilte die Generali Deutschland Krankenversicherung AG mit Urteil vom 02. Oktober 2024 zur Rückzahlung von insgesamt 6.238,56 EUR nebst Zinsen. Zudem wurde die Unwirksamkeit einer Vielzahl an Beitragsanpassungen festgestellt.
Das Gericht urteilte, dass die streitgegenständlichen Tariferhöhungen teilweise in formeller Weise nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen haben. Die mit der Information über die Beitragsanpassung beigelieferten Begründungen ließen für den Versicherungsnehmer keine eindeutigen Schlüsse zu, warum eine Beitragsanpassung im konkreten Fall erforderlich gewesen sei.
Münchener Verein - 3.706,92 EUR Rückzahlung und Feststellung der Unwirksamkeit
OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.09.2024 - I-17 U 26/23
Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte die Münchener Verein Krankenversicherung AG mittels Berufungsurteil vom 23. September 2024 zur Rückzahlung von 3.706,92 EUR nebst Zinsen. Zudem wurde die Unwirksamkeit einer Vielzahl an Beitragsanpassungen festgestellt.
Das Gericht urteilte in zweiter Instanz, dass Beitragsanpassungen nicht den formellen Anforderungen genügt hatten. Insbesondere fehlten Angaben zu den konkreten Gründen der Beitragsanpassungen.
Generali - 6.564,93 EUR Rückzahlung und Feststellung der Unwirksamkeit
LG Bonn, Urteil vom 23.09.2024 - 41 O 132/22
Das Landgericht Bonn verurteilte die Generali Deutschland Krankenversicherung AG mit Urteil vom 23. September 2024 zur Rückzahlung von insgesamt 6.564,93 EUR nebst Zinsen. Zudem erklärte das Gericht bestimmte Beitragsanpassungen für unwirksam.
Das Gericht urteilte, dass die streitgegenständlichen Tariferhöhungen teilweise in formeller Weise nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen haben. Die mit der Information über die Beitragsanpassung beigelieferten Begründungen ließen für den Versicherungsnehmer keine eindeutigen Schlüsse zu, warum eine Beitragsanpassung im konkreten Fall erforderlich gewesen sei.
DKV - 4.668,29 EUR Rückzahlung und Feststellung der Unwirksamkeit
LG Traunstein, Urteil vom 20.09.2024 - 1 O 2695/21
Das Landgericht Traunstein verurteilte die DKV Deutsche Krankenversicherung AG mit Urteil vom 20. September 2024 zur Rückzahlung von insgesamt 4.668,29 EUR nebst Zinsen. Zudem wurde die Unwirksamkeit einer Vielzahl an Beitragsanpassungen festgestellt.
Das Gericht urteilte, dass die streitgegenständlichen Tariferhöhungen in formeller Weise nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen haben. Die mit der Information über die Beitragsanpassung beigelieferten Begründungen ließen für den Versicherungsnehmer keine eindeutigen Schlüsse zu, warum eine Beitragsanpassung im konkreten Fall erforderlich gewesen sei.
Generali - 5.159,72 EUR Rückzahlung und Feststellung der Unwirksamkeit
LG Tübingen, Urteil vom 18.09.2024 - 4 O 329/22
Das Landgericht Tübingen verurteilte die Generali Deutschland Krankenversicherung AG mit Urteil vom 18. September 2024 zur Rückzahlung von insgesamt 5.159,72 EUR nebst Zinsen. Zudem erklärte das Gericht bestimmte Beitragsanpassungen für unwirksam.
Das Gericht urteilte, dass die streitgegenständlichen Tariferhöhungen teilweise in formeller Weise nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen haben. Die mit der Information über die Beitragsanpassung beigelieferten Begründungen ließen für den Versicherungsnehmer keine eindeutigen Schlüsse zu, warum eine Beitragsanpassung im konkreten Fall erforderlich gewesen sei.
Generali - 5.979,80 EUR Rückzahlung und Feststellung der Unwirksamkeit
LG München II, Urteil vom 30.08.2024 - 10 O 542/23 Ver
Das Landgericht München II verurteilte die Generali Deutschland Krankenversicherung AG mit Urteil vom 30. August 2024 zur Rückzahlung von insgesamt 5.979,80 EUR nebst Zinsen. Zudem wurde die Unwirksamkeit einer Vielzahl an Beitragsanpassungen festgestellt.
Das Gericht urteilte, dass die streitgegenständlichen Tariferhöhungen teilweise in formeller Weise nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen haben. Die mit der Information über die Beitragsanpassung beigelieferten Begründungen ließen für den Versicherungsnehmer keine eindeutigen Schlüsse zu, warum eine Beitragsanpassung im konkreten Fall erforderlich gewesen sei.
DKV - 5.975,50 EUR Rückzahlung und Feststellung der Unwirksamkeit
LG Karlsruhe, Urteil vom 12.08.2024 - 21 O 92/22
Das Landgericht Karlsruhe verurteilte die DKV Deutsche Krankenversicherung AG mit Urteil vom 12. August 2024 zur Rückzahlung von insgesamt 5.975,50 EUR nebst Zinsen. Zudem wurde die Unwirksamkeit einer Vielzahl an Beitragsanpassungen festgestellt.
Das Gericht urteilte, dass die streitgegenständlichen Tariferhöhungen in formeller Weise nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen haben. Die mit der Information über die Beitragsanpassung beigelieferten Begründungen ließen für den Versicherungsnehmer keine eindeutigen Schlüsse zu, warum eine Beitragsanpassung im konkreten Fall erforderlich gewesen sei.
DKV - 5.931,60 EUR Rückzahlung und Feststellung der Unwirksamkeit
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.08.2024 - I - 16 U 8/23
Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte die DKV Deutsche Krankenversicherung AG mittels Berufungsurteil vom 08. August 2024 zur Rückzahlung von 5.931,60 EUR nebst Zinsen. Zudem wurde die Unwirksamkeit einer Vielzahl an Beitragsanpassungen festgestellt.
Das Gericht urteilte, dass die streitgegenständlichen Tariferhöhungen in formeller Weise nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen haben. Die mit der Information über die Beitragsanpassung beigelieferten Begründungen ließen für den Versicherungsnehmer keine eindeutigen Schlüsse zu, warum eine Beitragsanpassung im konkreten Fall erforderlich gewesen sei.
DKV - 7.528,17 EUR Rückzahlung und Feststellung der Unwirksamkeit
LG Karlsruhe, Urteil vom 22.04.2024 - 21 O 249/22
Das Landgericht Karlsruhe verurteilte die DKV Deutsche Krankenversicherung AG mit Urteil vom 22. April 2024 (21 O 249/22) zur Rückzahlung von insgesamt 7.528,17 EUR nebst Zinsen. Zudem wurde die Unwirksamkeit einer Vielzahl an Beitragsanpassungen festgestellt.
Das Gericht urteilte, dass der Großteil der streitgegenständlichen Tariferhöhungen in formeller Weise nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen hat. Die mit der Information über die Beitragsanpassung beigelieferten Begründungen ließen für den Versicherungsnehmer keine eindeutigen Schlüsse zu, warum eine Beitragsanpassung im konkreten Fall erforderlich gewesen sei.
Hallesche - 4.212,98 EUR Rückzahlung und 137,71 EUR monatl. Beitragssenkung
LG Kleve, Urteil vom 28.12.2023 - 6 O 30/23
Das Landgericht Kleve verurteilte die Hallesche Krankenversicherung mit Urteil vom 28. Dezember 2023 (6 O 30/23) zur Rückzahlung von insgesamt 4.212,98 EUR nebst Zinsen. Daneben wurde die Unwirksamkeit der Beitragsanpassungen festgestellt und die Beiträge wurden für die Zukunft um 137,71 EUR abgesenkt.
Das Gericht legte in seinem Urteil dezidiert dar, dass die Hallesche für die materielle Wirksamkeit Ihrer Beitragserhöhungen darlegungs- und beweisbelastet ist. Da sie diesen Beweis nicht erbracht hatte, waren die vorgenommenen Anpassungen unwirksam.
Landeskrankenhilfe VVaG - 3.041,58 EUR Rückzahlung und Feststellung der Unwirksamkeit
OLG Köln, Urteil vom 10.11.2023 - 20 U 204/22
Das Oberlandesgericht Köln verurteilte die Landeskrankenhilfe VVaG mittels Berufungsurteil vom 10. November 2023 (20 U 204/22) zur Rückzahlung von 3.041,58 EUR nebst Zinsen. Zudem wurde die Unwirksamkeit einer Vielzahl an Beitragsanpassungen festgestellt.
Das Gericht urteilte, dass die streitgegenständlichen Tariferhöhungen in formeller Weise nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen haben. Die mit der Information über die Beitragsanpassung beigelieferten Begründungen ließen für den Versicherungsnehmer keine eindeutigen Schlüsse zu, warum eine Beitragsanpassung im konkreten Fall erforderlich gewesen sei.
UKV-Union - 4.292,48 EUR Rückzahlung und Feststellung der Unwirksamkeit
OLG Stuttgart, Urteil vom 09.11.2023 - 7 U 208/22
Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte die UKV - Union Krankenversicherung AG mittels Berufungsurteil vom 09. November 2023 (7 U 208/22) zur Rückzahlung von 4.292,48 EUR nebst Zinsen. Zudem wurde die Unwirksamkeit einer Vielzahl an Beitragsanpassungen festgestellt.
Das Gericht urteilte, dass die streitgegenständlichen Tariferhöhungen in formeller Weise nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen haben. Die mit der Information über die Beitragsanpassung beigelieferten Begründungen ließen für den Versicherungsnehmer keine eindeutigen Schlüsse zu, warum eine Beitragsanpassung im konkreten Fall erforderlich gewesen sei.
DKV - 7.042,08 EUR Rückzahlung und Feststellung der Unwirksamkeit
OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.10.2023 - I-13 U 25/22
Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte die DKV Deutsche Krankenversicherung AG mittels Berufungsurteil vom 31. Oktober 2023 (I-13 U 25/22) zur Rückzahlung von 7.042,08 EUR nebst Zinsen. Zudem wurde die Unwirksamkeit einer Vielzahl an Beitragsanpassungen festgestellt.
Das Gericht urteilte, dass die streitgegenständlichen Tariferhöhungen in formeller Weise nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen haben. Die mit der Information über die Beitragsanpassung beigelieferten Begründungen ließen für den Versicherungsnehmer keine eindeutigen Schlüsse zu, warum eine Beitragsanpassung im konkreten Fall erforderlich gewesen sei.
DKV - 3.978,60 EUR Rückzahlung und Feststellung der Unwirksamkeit
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 20.10.2023 - 12 U 58/23
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main verurteilte die DKV Deutsche Krankenversicherung AG mittels Berufungsurteil vom 20. Oktober 2023 (12 U 58/23) zur Rückzahlung von 3.978,60 EUR nebst Zinsen. Zudem wurde die Unwirksamkeit einer Vielzahl an Beitragsanpassungen festgestellt.
Das Gericht urteilte, dass die streitgegenständlichen Tariferhöhungen in formeller Weise nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen haben. Die mit der Information über die Beitragsanpassung beigelieferten Begründungen ließen für den Versicherungsnehmer keine eindeutigen Schlüsse zu, warum eine Beitragsanpassung im konkreten Fall erforderlich gewesen sei.
Generali - 6.838,20 EUR Rückzahlung und Feststellung der Unwirksamkeit
Hanseatisches OLG, Urteil vom 13.10.2023 - 9 U 29/23
Das Hanseatische Oberlandesgericht verurteilte die Generali Deutsche Krankenversicherung AG mittels Berufungsurteil vom 13. Oktober 2023 (9 U 29/23) zur Rückzahlung von 6.838,20 EUR nebst Zinsen. Zudem wurde die Unwirksamkeit einer Vielzahl an Beitragsanpassungen festgestellt.
Das Gericht urteilte in zweiter Instanz, dass Beitragsanpassungen nicht den formellen Anforderungen genügt hatten. Insbesondere fehlten Angaben zu den konkreten Gründen der Beitragsanpassungen.
Generali - 7.639,96 EUR Rückzahlung und Feststellung der Unwirksamkeit
OLG Koblenz, Urteil vom 13.10.2023 - 10 U 1948/22
Das Oberlandesgericht Koblenz verurteilte die Generali Deutsche Krankenversicherung AG mittels Berufungsurteil vom 13. Oktober 2023 (10 U 1948/22) zur Rückzahlung von 7.639,96 EUR nebst Zinsen. Zudem wurde die Unwirksamkeit einer Vielzahl an Beitragsanpassungen festgestellt.
Das Gericht urteilte, dass die streitgegenständlichen Tariferhöhungen in formeller Weise nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen haben. Die mit der Information über die Beitragsanpassung beigelieferten Begründungen ließen für den Versicherungsnehmer keine eindeutigen Schlüsse zu, warum eine Beitragsanpassung im konkreten Fall erforderlich gewesen sei.
DKV - 8.743,15 EUR Rückzahlung und Feststellung der Unwirksamkeit
Thüringer OLG, Urteil vom 12.10.2023 - 4 U 1221/21
Das Thüringer Oberlandesgericht verurteilte die DKV Deutsche Krankenversicherung AG mittels Berufungsurteil vom 12. Oktober 2023 (4 U 1221/21) zur Rückzahlung von 8.743,15 EUR nebst Zinsen. Zudem wurde die Unwirksamkeit einer Vielzahl an Beitragsanpassungen festgestellt.
UKV-Union - 4.902,00 EUR Rückzahlung und Feststellung der Unwirksamkeit
OLG Stuttgart, Urteil vom 12.10.2023 - 7 U 121/22
Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte die UKV-Union Krankenversicherung AG mittels Berufungsurteil vom 12. Oktober 2023 (7 U 121/22) zur Rückzahlung von 4.902,00 EUR nebst Zinsen. Zudem wurde die Unwirksamkeit einer Vielzahl an Beitragsanpassungen festgestellt.
Das Gericht urteilte, dass die streitgegenständlichen Tariferhöhungen in formeller Weise nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen haben. Die mit der Information über die Beitragsanpassung beigelieferten Begründungen ließen für den Versicherungsnehmer keine eindeutigen Schlüsse zu, warum eine Beitragsanpassung im konkreten Fall erforderlich gewesen sei.
DKV - 7.095,85 EUR Rückzahlung und Feststellung der Unwirksamkeit
OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.09.2023 - 12 U 240/22
Das Oberlandesgericht Karlsruhe verurteilte die DKV Deutsche Krankenversicherung AG mittels Berufungsurteil vom 29. September 2023 (12 U 240/22) zur Rückzahlung von 7.095,85 EUR nebst Zinsen. Zudem wurde die Unwirksamkeit einer Vielzahl an Beitragsanpassungen festgestellt.
Das Gericht erkannte sowohl formelle als auch materielle Gründe für eine Unwirksamkeit der Beitragsanpassungen.
Signal Iduna - Versicherungsnehmer haben Auskunftsanspruch über zurückliegende Prämienanpassungen
Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 27.09.2023 - IV ZR 177/22
Gemäß der Entscheidung des Bundesgerichtshofs haben Versicherungsnehmer unter bestimmten Umständen das Recht, Auskunft über frühere Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung zu erhalten. Der BGH stimmte größtenteils unserer Argumentation zu, dass der Kläger ein berechtigtes Interesse an dieser Auskunft hat. Diese benötigt er, um zu überprüfen, ob frühere Beitragserhöhungen rechtlich unwirksam waren und ob ihm daraus Rückzahlungsansprüche zustehen.
Der BGH hob das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt in Bezug auf die Auskunftsklage auf und wies die Sache zur erneuten Verhandlung an das Berufungsgericht zurück.
UKV-Union - 4.599,01 EUR Rückzahlung und Feststellung der Unwirksamkeit
LG Neuruppin, Urteil vom 15.09.2023 - 6 O 438/21
Das Landgericht Neuruppin verurteilte die UKV-Union Krankenversicherung AG mit Urteil vom 15. September 2023 (6 O 438/21) zur Rückzahlung von 4.599,01 EUR nebst Zinsen. Zudem wurde die Unwirksamkeit einer Vielzahl an Beitragsanpassungen festgestellt.
Das Gericht urteilte, dass die streitgegenständlichen Tariferhöhungen in formeller Weise nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen haben. Die mit der Information über die Beitragsanpassung beigelieferten Begründungen ließen für den Versicherungsnehmer keine eindeutigen Schlüsse zu, warum eine Beitragsanpassung im konkreten Fall erforderlich gewesen sei.
AXA - 10.025,81 EUR Rückzahlung und 271,98 EUR monatl. Beitragssenkung
LG Karlsruhe, Urteil vom 31.08.2023 - 8 O 91/22
Das Landgericht Karlsruhe verurteilte die AXA Krankenversicherung mit Urteil vom 31. August 2023 (8 O 91/22) zur Rückzahlung von insgesamt 9.638,14 EUR nebst Zinsen sowie zur Zahlung von Nutzungen in Höhe von 387,67 EUR. Daneben wurde die Unwirksamkeit der Beitragsanpassungen festgestellt und die Beiträge wurden für die Zukunft um 271,98 EUR abgesenkt.
Das Gericht legte in seinem Urteil dezidiert dar, dass die Beklagte AXA für materielle Wirksamkeit Ihrer Beitragserhöhungen darlegungs- und beweisbelastet ist. Da sie diesen Beweis nicht erbracht hatte, waren die vorgenommenen Anpassungen unwirksam. Die vom Kläger deshalb überhöht geleisteten Beiträge waren für die Jahre 2019 bis 2023 zurückzuzahlen.
Debeka - 2.963,76 EUR Rückzahlung und Feststellung der Unwirksamkeit
OLG Celle, Urteil vom 24.08.2023 - 8 U 330/22
Das OLG Celle verurteilte die Debeka Krankenversicherung mittels Berufungsurteils vom 24. August 2023 (8 U 330/22) zur Rückzahlung von 2.963,76 EUR nebst Zinsen. Zudem wurde die Unwirksamkeit einer Vielzahl an Beitragsanpassungen festgestellt.
Das Oberlandesgericht urteilte, dass die streitgegenständlichen Tariferhöhungen in formeller Weise nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen haben. Die mit der Information über die Beitragsanpassung beigelieferten Begründungen ließen für den Versicherungsnehmer keine eindeutigen Schlüsse zu, warum eine Beitragsanpassung im konkreten Fall erforderlich gewesen sei.
Allianz - 5.050,92 EUR Rückzahlung und 138,26 EUR monatl. Beitragssenkung
LG Karlsruhe, Urteil vom 22.08.2023 - 8 O 243/22
Das Landgericht Karlsruhe verurteilte die Allianz Krankenversicherung mit Urteil vom 22. August 2023 (8 O 243/22) zur Rückzahlung von insgesamt 5.050,92 EUR nebst Zinsen sowie zur Herausgabe von Nutzungen. Daneben wurde die Unwirksamkeit der Beitragsanpassungen festgestellt und die Beiträge wurden für die Zukunft um 138,26 EUR abgesenkt.
Das Gericht legte in seinem Urteil dezidiert dar, dass die Beklagte Allianz für materielle Wirksamkeit Ihrer Beitragserhöhungen darlegungs- und beweisbelastet ist. Da sie diesen Beweis nicht erbracht hatte, waren die vorgenommenen Anpassungen unwirksam.
UniVersa - 4.538,50 EUR Rückzahlung und Feststellung der Unwirksamkeit
LG Siegen, Urteil vom 16.08.2023 - 1 O 313/21
Das Landgericht Siegen verurteilte die UniVersa Krankenversicherung a.G. mit Urteil vom 16. August 2023 (1 O 313/21) zur Rückzahlung von 4.538,50 EUR nebst Zinsen. Zudem wurde die Unwirksamkeit einer Vielzahl an Beitragsanpassungen festgestellt.
Das Gericht urteilte, dass die streitgegenständlichen Tariferhöhungen in formeller Weise nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen haben. Die mit der Information über die Beitragsanpassung beigelieferten Begründungen ließen für den Versicherungsnehmer keine eindeutigen Schlüsse zu, warum eine Beitragsanpassung im konkreten Fall erforderlich gewesen sei.
Barmenia - 4.558,87 EUR Rückzahlung und Feststellung der Unwirksamkeit
OLG Köln, Urteil vom 04.08.2023 - 20 U 209/22
Das OLG Köln verurteilte die Barmenia Krankenversicherung mittels Berufungsurteils vom 04. August 2023 (2 U 209/22) zur Rückzahlung von 4.558,87 EUR nebst Zinsen. Zudem wurde die Unwirksamkeit einer Vielzahl an Beitragsanpassungen festgestellt.
Das Oberlandesgericht urteile, dass die streitgegenständlichen Tariferhöhungen in formeller Weise nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen haben. Die mit der Information über die Beitragsanpassung beigelieferten Begründungen ließen für den Versicherungsnehmer keine eindeutigen Schlüsse zu, warum eine Beitragsanpassung im konkreten Fall erforderlich gewesen sei.
UKV Union - 5.177,26 EUR Rückzahlung und Feststellung der Unwirksamkeit
OLG Stuttgart, Urteil vom 03.08.2023 - 7 U 136/22
Das OLG Stuttgart verurteilte die Union Krankenversicherung mittels Berufungsurteils vom 03. August 2023 (7 U 136/22) zur Rückzahlung von 5.177,26 EUR nebst Zinsen. Zudem wurde die Unwirksamkeit einer Vielzahl an Beitragsanpassungen festgestellt.
Das Oberlandesgericht urteile, dass die streitgegenständlichen Tariferhöhungen in formeller Weise nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen haben. Die mit der Information über die Beitragsanpassung beigelieferten Begründungen ließen für den Versicherungsnehmer keine eindeutigen Schlüsse zu, warum eine Beitragsanpassung im konkreten Fall erforderlich gewesen sei.
Generali – 6091,20 Euro Rückzahlung und Feststellung der Unwirksamkeit
OLG Braunschweig, Urteil vom 20. Juni 2023 – 2 U 171/22
Das OLG Braunschweig verurteilte die Generali Krankenversicherung mittels Berufungsurteils vom 20. Juni 2023 (2 U 171/22) zur Rückzahlung von 6.091,20 EUR nebst Zinsen. Zudem wurde die Unwirksamkeit einer Vielzahl an Beitragsanpassungen festgestellt.
Das Oberlandesgericht urteilte, dass die streitgegenständlichen Tariferhöhungen in formeller Weise nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen haben. Die mit der Information über die Beitragsanpassung beigelieferten Begründungen ließen für den Versicherungsnehmer keine eindeutigen Schlüsse zu, warum eine Beitragsanpassung im konkreten Fall erforderlich gewesen sei.
Süddeutsche – 3.432,99 Euro Rückzahlung und Feststellung der Unwirksamkeit
Landgericht München II, Urteil vom 16. Juni 2023 – 10 O 5655/20
Das Landgericht München II verurteilte die Süddeutsche Krankenversicherung a.G. mit Urteil vom 16. Juni 2023 (10 O 5655/20) zur Rückzahlung von 3.432,99 EUR nebst Zinsen. Zudem wurde die Unwirksamkeit einer Vielzahl an Beitragsanpassungen festgestellt.
Das Gericht urteilte, dass die streitgegenständlichen Tariferhöhungen in formeller Weise nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen haben. Die mit der Information über die Beitragsanpassung beigelieferten Begründungen ließen für den Versicherungsnehmer keine eindeutigen Schlüsse zu, warum eine Beitragsanpassung im konkreten Fall erforderlich gewesen sei.
DKV – 5.168,92 Euro Rückzahlung und Feststellung der Unwirksamkeit
Landgericht Hannover, Urteil vom 15. Juni 2023 – 6 O 74/22
Das Landgericht Hannover verurteilte die DKV Deutsche Krankenversicherung AG mit Urteil vom 15. Juni 2023 (6 O 74/22) zur Rückzahlung von 5.168,92 EUR nebst Zinsen. Zudem wurde die Unwirksamkeit einer Vielzahl an Beitragsanpassungen festgestellt.
Das Gericht urteilte, dass die streitgegenständlichen Tariferhöhungen in formeller Weise nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen haben. Die mit der Information über die Beitragsanpassung beigelieferten Begründungen ließen für den Versicherungsnehmer keine eindeutigen Schlüsse zu, warum eine Beitragsanpassung im konkreten Fall erforderlich gewesen sei.
UniVersa - 6.828,90 EUR Rückzahlung und Feststellung der Unwirksamkeit
OLG Köln, Urteil vom 06.06.2023 - 9 U 157/22
Das OLG Köln verurteilte die UniVersa Krankenversicherung mit Berufungsurteil vom 6. Juni 2023 (9 U 157/22) zur Rückzahlung von 6.828,90 EUR nebst Zinsen. Daneben wurde die Unwirksamkeit der Beitragsanpassungen festgestellt.
Das Gericht urteilte in zweiter Instanz, dass zahlreiche Beitragsanpassungen nicht den formellen Anforderungen genügt hatten. Insbesondere fehlten Angaben zu den konkreten Gründen der Beitragsanpassungen. Insbesondere fehlten Angaben zur Rechnungsgrundlage und die Versicherung verwendete mehrmals die gleiche Begründung.
Gothaer - 5.934,26 EUR Rückzahlung und Feststellung der Unwirksamkeit
OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.06.2023 - I-31 U 200/21
Das OLG Düsseldorf verurteilte die Gothaer Krankenversicherung mit Berufungsurteil vom 6. Juni 2023 (I-31 U 200/21) zur Rückzahlung von 5.934,26 EUR nebst Zinsen. Daneben wurde die Unwirksamkeit der Beitragsanpassungen festgestellt.
Das Gericht urteilte in zweiter Instanz, dass Beitragsanpassungen nicht den formellen Anforderungen genügt hatten. Insbesondere fehlten Angaben zu den konkreten Gründen der Beitragsanpassungen.
Generali - 9.398,82 EUR Rückzahlung und Feststellung der Unwirksamkeit
OLG Köln, Urteil vom 03.06.2023 - 20 U 10/22
Das OLG Köln verurteilte die Generali Krankenversicherung mit Berufungsurteil vom 3. Juni 2023 (20 U 10/22) zur Rückzahlung von 9.398,82 EUR nebst Zinsen. Daneben wurde die Unwirksamkeit der Beitragsanpassungen festgestellt.
Das Gericht urteilte in zweiter Instanz, dass Beitragsanpassungen nicht den formellen Anforderungen genügt hatten. Insbesondere fehlten Angaben zu den konkreten Gründen der Beitragsanpassungen. Insbesondere fehlten hierbei Informationen zum einschlägigen Schwellenwert.
Landeskrankenhilfe - 2.887,56 EUR Rückzahlung und Unwirksamkeit
OLG Hamburg, Urteil vom 02. Juni 2023 - 9 U 165/22
Das OLG Hamburg verurteilte die Landeskrankenhilfe mit Berufungsurteil vom 2. Juni 2023 (9 U 165/22) zur Rückzahlung von 2.887,56 EUR nebst Zinsen. Daneben wurde die Unwirksamkeit der Beitragsanpassungen festgestellt.
Das Gericht urteilte in zweiter Instanz, dass Beitragsanpassungen nicht den formellen Anforderungen genügt hatten. Insbesondere fehlten Angaben zu den konkreten Gründen der Beitragsanpassungen.
Concordia - 3.076,64 EUR Rückzahlung und Feststellung der Unwirksamkeit
OLG Celle, Urteil vom 01. Juni 2023 - 8 U 241/22
Das OLG Celle verurteilte die Concordia Krankenversicherung mit Berufungsurteil vom 01. Juni 2023 (8 U 241/22) zur Rückzahlung von 3.076,64 EUR nebst Zinsen. Daneben wurde die Unwirksamkeit diverser Beitragsanpassungen festgestellt.
Das Gericht urteilte in zweiter Instanz, dass die zahlreichen Beitragsanpassungen nicht den formellen Anforderungen genügt hatten. Insbesondere fehlten Angaben zu den Gründen der Beitragsanpassungen.
R+V - 2.125,79 EUR Rückzahlung und Feststellung der Unwirksamkeit
OLG Celle, Urteil vom 01. Juni 2023 - 8 U 383/22
Das OLG Celle verurteilte die DKV Deutsche Krankenversicherung mit Berufungsurteil vom 01. Juni 2023 (8 U 383/22) zur Rückzahlung von 2.125,79 EUR nebst Zinsen. Daneben wurde die Unwirksamkeit diverser Beitragsanpassungen festgestellt.
Das Gericht urteilte in zweiter Instanz, dass die zahlreichen Beitragsanpassungen nicht den formellen Anforderungen genügt hatten. Insbesondere fehlten Angaben zu den Gründen der Beitragsanpassungen.
DKV - 6.159,54 EUR Rückzahlung und Feststellung der Unwirksamkeit
OLG Celle, Urteil vom 01. Juni 2023 - 8 U 380/22
Das OLG Celle verurteilte die DKV Deutsche Krankenversicherung mit Berufungsurteil vom 01. Juni 2023 (8 U 380/22) zur Rückzahlung von 6.159,54 EUR nebst Zinsen. Daneben wurde die Unwirksamkeit diverser Beitragsanpassungen festgestellt.
Das Gericht urteilte in zweiter Instanz, dass die zahlreichen Beitragsanpassungen nicht den formellen Anforderungen genügt hatten. Insbesondere fehlten Angaben zu den Gründen der Beitragsanpassungen. Die von der DKV verfassten Begründungsschreiben sahen eine ausreichende Begründung nicht vor, sondern formulierten etwa: "Medizinischer Fortschritt und ständig verbesserte Behandlungsverfahren haben ihren Preis." Das reichte dem Gericht nicht.
AXA - 5.521,68 EUR Rückzahlung und Feststellung der Unwirksamkeit
OLG Stuttgart, Urteil vom 28.04.2023 - 7 U 409/22
Das OLG Stuttgart verurteilte die AXA Krankenversicherung mittels Berufungsurteils vom 28. April 2023 (2 U 209/22) zur Rückzahlung von 5.521,68 EUR nebst Zinsen. Zudem wurde die Unwirksamkeit einer Vielzahl an Beitragsanpassungen festgestellt.
Das Oberlandesgericht urteile, dass die streitgegenständlichen Tariferhöhungen in formeller Weise nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen haben. Die mit der Information über die Beitragsanpassung beigelieferten Begründungen ließen für den Versicherungsnehmer keine eindeutigen Schlüsse zu, warum eine Beitragsanpassung im konkreten Fall erforderlich gewesen sei.
Barmenia - 3.364,35 EUR Rückzahlung und Feststellung der Unwirksamkeit
Landgericht Rostock, Urteil vom 21.04.2023 - 10 O 573/21
Das LG Rostock verurteilte die Barmenia Krankenversicherung mit Urteil vom vom 21. April 2023 (10 O 573/21) zur Rückzahlung von 3.364,35 EUR nebst Zinsen. Daneben wurde die Unwirksamkeit der Beitragsanpassungen festgestellt.
Das Landgericht urteilte, dass die streitgegenständlichen Tariferhöhungen in formeller Weise nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen haben. Die mit der Information über die Beitragsanpassung beigelieferten Begründungen ließen für den Versicherungsnehmer keine eindeutigen Schlüsse zu, warum eine Beitragsanpassung im konkreten Fall erforderlich gewesen sei.
Münchener Verein - 10.630,56 EUR Rückzahlung und Feststellung Unwirksamkeit
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 12.04.2023 - 3 U 322/21
Das OLG Frankfurt am Main verurteilte die Münchener Verein Krankenversicherung mittels Berufungsurteils vom 12. April 2023 (3 U 322/21) zur Rückzahlung von 10.630,56 EUR nebst Zinsen. Zudem wurde die Unwirksamkeit einer Vielzahl an Beitragsanpassungen festgestellt.
Das Oberlandesgericht urteilte, dass die streitgegenständlichen Tariferhöhungen in formeller Weise nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen haben. Die mit der Information über die Beitragsanpassung beigelieferten Begründungen ließen für den Versicherungsnehmer keine eindeutigen Schlüsse zu, warum eine Beitragsanpassung im konkreten Fall erforderlich gewesen sei.
Nürnberger - 3.191,90 EUR Rückzahlung und Feststellung der Unwirksamkeit
OLG München, Urteil vom 30.03.2023 - 14 U 5636/22
Das OLG München verurteilte die Nürnberger Krankenversicherung mit Berufungsurteil vom 30. März 2023 (14 U 5636/22) zur Rückzahlung von 3.191,90 EUR nebst Zinsen. Daneben wurde die Unwirksamkeit der Beitragsanpassungen festgestellt.
Das Gericht urteilte in zweiter Instanz, dass zahlreiche Beitragsanpassungen nicht den formellen Anforderungen genügt hatten. Insbesondere fehlten Angaben zu den konkreten Gründen der Beitragsanpassungen.
DKV - 3.835,59 EUR Rückzahlung und Feststellung der Unwirksamkeit
Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 15.03.2023 - IV ZR 322/20
Der Bundesgerichtshof hat mittels Urteil vom 15. März 2023 (IV ZR 322/20) im Revisionsverfahren für Recht erkannt, dass die Ausführungen des Berufungsgerichts einer rechtlichen Nachprüfung im Ergebnis überwiegend standhalten und die DKV Deutsche Krankenversicherung AG zur Rückzahlung von 3.835,59 € verpflichtet ist.
Der BGH urteilte, dass die streitgegenständlichen Tariferhöhungen in formeller Weise nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen haben. Die mit der Information über die Beitragsanpassung beigelieferten Begründungen ließen für den Versicherungsnehmer keine eindeutigen Schlüsse zu, warum eine Beitragsanpassung im konkreten Fall erforderlich gewesen sei.
DKV - 5.983,73 EUR Rückzahlung und 195,66 € monatl. Beitragssenkung
LG Stralsund, Urteil vom 20.02.2023 - 6 O 33/22
Das Landgericht Stralsund verurteilte die DKV Deutsche Krankenversicherung mit Urteil vom 20.02.2023 (6 O 33/22) zur Rückzahlung von insgesamt 5.983,73 EUR nebst Zinsen. Auch hier wurde die Unwirksamkeit mehrerer Beitragsanpassungen festgestellt und die Beiträge wurden für die Zukunft um 195,66 EUR abgesenkt.
Das Gericht erkannte sowohl formelle als auch materielle Gründe für eine Unwirksamkeit der Beitragsanpassungen. Insbesondere habe die Beklagte die zur Verfügung stehenden Limitierungsmittel nicht ausreichend berücksichtigt.
Süddeutsche - 6.041,98 EUR Rückzahlung und 147,54 € monatl. Beitragssenkung
LG Memmingen, Urteil vom 10. Januar 2023 - 21 O 341/22
Das Landgericht Memmingen hat die Süddeutsche Krankenversicherung mit Urteil vom 10. Januar 2023 (21 O 341/22) zur Rückzahlung von 6.041,98 EUR. Daneben wurde die Unwirksamkeit der Beitragsanpassungen festgestellt und die Beiträge wurden für die Zukunft um 147,54 EUR abgesenkt..
Das Gericht führt aus, die Beklagte habe nicht bewiesen, dass die Beitragsanpassungen rechtmäßig erfolgt seien. Dies hatte die Unwirksamkeit der Beitragsanpassungen zur Folge.
Bayer. BKK - 4.908,24 EUR Rückzahlung und Feststellung Unwirksamkeit
OLG Celle, Urteil vom 15.12.2022 - 8 U 17/22
Das OLG Celle verurteilte die Bayerische Beamtenkrankenkasse mittels Berufungsurteils vom 15. Dezember 2022 (8 U 17/22) zur Rückzahlung von 4.908,24 EUR nebst Zinsen. Zudem wurde die Unwirksamkeit einer Vielzahl an Beitragsanpassungen festgestellt.
Das Oberlandesgericht urteile, dass die streitgegenständlichen Tariferhöhungen in formeller Weise nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen haben. Die mit der Information über die Beitragsanpassung beigelieferten Begründungen ließen für den Versicherungsnehmer keine eindeutigen Schlüsse zu, warum eine Beitragsanpassung im konkreten Fall erforderlich gewesen sei.
Continentale - 3.489,12 EUR Rückzahlung und Feststellung der Unwirksamkeit
OLG Oldenburg, Urteil vom 17.11.2022 - 1 U 197/21
Das OLG Oldenburg verurteilte die Continentale Krankenversicherung mittels Berufungsurteils vom 17. November 2022 (1 U 197/21) zur Rückzahlung von 3.489,12 EUR nebst Zinsen. Zudem wurde die Unwirksamkeit einer Vielzahl an Beitragsanpassungen festgestellt.
Das Oberlandesgericht urteile, dass die streitgegenständlichen Tariferhöhungen in formeller Weise nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen haben. Die mit der Information über die Beitragsanpassung beigelieferten Begründungen ließen für den Versicherungsnehmer keine eindeutigen Schlüsse zu, warum eine Beitragsanpassung im konkreten Fall erforderlich gewesen sei.
Inter - 4.852,28 EUR Rückzahlung und Feststellung der Unwirksamkeit
OLG Stuttgart, Urteil vom 13.10.2022 - 7 U 482/21
Das OLG Stuttgart verurteilte die Inter Krankenversicherung mittels Berufungsurteils vom 13. Oktober 2022 (7 U 482/21) zur Rückzahlung von 4.852,28 EUR nebst Zinsen. Zudem wurde die Unwirksamkeit einer Vielzahl an Beitragsanpassungen festgestellt.
Das Oberlandesgericht urteile, dass die streitgegenständlichen Tariferhöhungen in formeller Weise nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen haben. Die mit der Information über die Beitragsanpassung beigelieferten Begründungen ließen für den Versicherungsnehmer keine eindeutigen Schlüsse zu, warum eine Beitragsanpassung im konkreten Fall erforderlich gewesen sei.
DKV - 8.630,61 EUR Rückzahlung und Feststellung der Unwirksamkeit
Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 30.09.2022 - IV ZR 327/20
Der Bundesgerichtshof hat mittels Urteil vom 30. November 2022 (IV ZR 327/20) im Revisionsverfahren für Recht erkannt, dass die Ausführungen des Berufungsgerichts einer rechtlichen Nachprüfung im Ergebnis überwiegend standhalten und die DKV Deutsche Krankenversicherung AG zur Rückzahlung von 8.630,61 € verpflichtet ist.
Der BGH urteilte, dass die streitgegenständlichen Tariferhöhungen in formeller Weise nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen haben. Die mit der Information über die Beitragsanpassung beigelieferten Begründungen ließen für den Versicherungsnehmer keine eindeutigen Schlüsse zu, warum eine Beitragsanpassung im konkreten Fall erforderlich gewesen sei.
DKV - 3.149,29 EUR Rückzahlung und Feststellung der Unwirksamkeit
Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 30.09.2022 - IV ZR 294/20
Der Bundesgerichtshof hat mittels Urteil vom 30. November 2022 (IV ZR 294/20) im Revisionsverfahren für Recht erkannt, dass die Ausführungen des Berufungsgerichts einer rechtlichen Nachprüfung im Ergebnis überwiegend standhalten und die DKV Deutsche Krankenversicherung AG zur Rückzahlung von 3.149,29 € verpflichtet ist.
Der BGH urteilte, dass die streitgegenständlichen Tariferhöhungen in formeller Weise nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen haben. Die mit der Information über die Beitragsanpassung beigelieferten Begründungen ließen für den Versicherungsnehmer keine eindeutigen Schlüsse zu, warum eine Beitragsanpassung im konkreten Fall erforderlich gewesen sei.
DKV - 3.457,41 EUR Rückzahlung und Feststellung der Unwirksamkeit
Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 30.09.2022 - IV ZR 302/20
Der Bundesgerichtshof hat mittels Urteil vom 30. November 2022 (IV ZR 302/20) im Revisionsverfahren für Recht erkannt, dass die Ausführungen des Berufungsgerichts einer rechtlichen Nachprüfung im Ergebnis standhalten und die DKV Deutsche Krankenversicherung AG zur Rückzahlung von 3.457,41 € verpflichtet ist.
Der BGH urteilte, dass die streitgegenständlichen Tariferhöhungen in formeller Weise nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen haben. Die mit der Information über die Beitragsanpassung beigelieferten Begründungen ließen für den Versicherungsnehmer keine eindeutigen Schlüsse zu, warum eine Beitragsanpassung im konkreten Fall erforderlich gewesen sei.
Signal Iduna - 6.393,60 EUR Rückzahlung und Feststellung Unwirksamkeit
OLG Celle, Urteil vom 18.08.2022 - 8 U 287/21
Das OLG Celle verurteilte die Signal Iduna Krankenversicherung mittels Berufungsurteils vom 18. August 2022 (8 U 287/21) zur Rückzahlung von 6.393,60 EUR nebst Zinsen. Zudem wurde die Unwirksamkeit einer Vielzahl an Beitragsanpassungen festgestellt.
Das Oberlandesgericht urteilte, dass die streitgegenständlichen Tariferhöhungen in formeller Weise nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen haben. Die mit der Information über die Beitragsanpassung beigelieferten Begründungen ließen für den Versicherungsnehmer keine eindeutigen Schlüsse zu, warum eine Beitragsanpassung im konkreten Fall erforderlich gewesen sei.
Hallesche - 8.713,50 EUR Rückzahlung und Herausgabe von Nutzungen
OLG Dresden, Urteil vom 19.07.2022 - 4 U 221/22
Das OLG Dresden verurteilte die Hallesche Krankenversicherung mit Berufungsurteil vom 19. Juli 2022 (4 U 221/22) zur Rückzahlung von 8.713,50 EUR nebst Zinsen. Daneben wurde die Unwirksamkeit der Beitragsanpassungen festgestellt.
Das Gericht urteilte in zweiter Instanz, dass die angegriffenen Beitragsanpassungen nicht den formellen Anforderungen genügt hatten. Insbesondere fehlten Angaben zu den Gründen der Beitragsanpassungen. Die von der Hallesche Kranversicherung verfassten Begründungsschreiben sahen eine ausreichende Begründung deshalb nicht vor, da Ausführungen zum Schwellenwertmechanismus fehlten.
AXA - 5.519,52 EUR Rückzahlung und Feststellung der Unwirksamkeit
LG Aachen, Urteil vom 12. Mai 2022 - 9 O 297/21
Das Landgericht Aachen verurteilte die AXA Krankenversicherung AG mit Urteil vom 12. Mai 2022 (9 O 297/21) zur Rückzahlung von 5.519,52 EUR nebst Zinsen. Daneben wurde die Unwirksamkeit diverser Beitragsanpassungen festgestellt.
Das Gericht urteilte, dass die streitgegenständlichen Tariferhöhungen in formeller Weise nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen haben. Die mit der Information über die Beitragsanpassung beigelieferten Begründungen ließen für den Versicherungsnehmer keine eindeutigen Schlüsse zu, warum eine Beitragsanpassung im konkreten Fall erforderlich gewesen sei.
DKV - 5.245,38 EUR Rückzahlung und Feststellung der Unwirksamkeit
Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 21.07.2021 - IV ZR 191/20
Der Bundesgerichtshof urteilte, dass der Kläger die Rückzahlung geleisteter Erhöhungsbeträge in Höhe von 5.245,38 € von der DKV Deutsche Krankenversicherung verlangen kann. Entgegen der Ansicht der Beklagten müsse er sich zudem nicht etwaige Vorteile aus den geleisteten erhöhten Prämienbeiträgen anrechnen lassen.
Der BGH begründete seine Entscheidung damit, dass die streitgegenständlichen Tariferhöhungen in formeller Weise nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen haben. Die mit der Information über die Beitragsanpassung beigelieferten Begründungen ließen für den Versicherungsnehmer keine eindeutigen Schlüsse zu, warum eine Beitragsanpassung im konkreten Fall erforderlich gewesen sei. Das Gericht legte in seinem Urteil dezidiert dar, dass die Mitteilung der maßgeblichen Gründe für die Neufestsetzung der Prämie nach § 203 Abs. 5 VVG die Angabe der Rechnungsgrundlage erfordert.