Meta ignoriert die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
390 Millionen Euro Strafe muss Meta in Irland zahlen und seine Praktiken bei der Datenverarbeitung innerhalb von drei Monaten ändern. Der Konzern mit Europasitz in Dublin hatte mit seinen Plattformen Facebook und Instagram wiederholt gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung verstoßen. Die Entscheidung über die dritte Plattform WhatsApp steht noch aus.
Schon nach Inkrafttreten der DSGVO 2018 hatten sich Beschwerden über Meta gehäuft. Der Social Media-Konzern trackt seine Nutzer und erstellt ohne deren erforderliche Zustimmung aus den gesammelten Daten Nutzerprofile. Das Ziel ist personalisierte Werbung mit größtmöglichem Effekt. Ein erfolgreiches Unterfangen: 33,6 Milliarden US-Dollar Werbeeinnahmen erwirtschaftete Meta im 3. Quartal 2023 (davon 7,7 Milliarden US-Dollar aus Europa).
Verbot verhaltensbezogener Werbung in EU- und EWR-Staaten
Der Datensammlung und -verarbeitung bei Meta trat der Europäische Datenschutzausschuss EDPB (European Data Protection Board) entgegen. Er wies 2023 die Datenschutzbehörde Irlands (DPC) an, Maßnahmen dagegen zu ergreifen. Dem Social Media-Konzern wurde daraufhin mit einer Umsetzungsfrist von einer Woche EU-weit verboten, personalisierte Werbung einzusetzen. Das veranlasste Meta, die Nutzerzustimmung in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aufzunehmen. Dort wird das Datenschutzproblem jedoch häufig gar nicht wahrgenommen.
Die norwegische Datenschutzbehörde Datatilsynet reagierte mit dem sofortigen Verbot, in Norwegen personalisierte Werbung ohne Nutzereinwilligung einzusetzen. Dazu verhängte sie eine Strafe von 90.000 EUR pro Tag. Diesem Beispiel folgten die Datenschützer von EDPB und DPC und untersagten dem Konzern „verhaltensbezogene Werbung“ in allen EU- und EWR-Ländern.
Pay or Okay - Meta führt Datenschutz gegen Bezahlung ein
Währenddessen hatte Meta eine Lösung gefunden, um personenbezogene Daten weiterhin legal nutzen zu können. Der Facebook-Mutterkonzern brachte ein eigenes Geschäftsmodell auf den Markt: „Pay or Okay“. Was sich unkompliziert und unverfänglich anhört, hat seine Tücken, und zwar in Sachen Datenschutz.
Meta stellt seine Plattformen zwar weiterhin kostenlos zur Verfügung. Voraussetzung ist seit November 2023 allerdings die ausdrückliche Zustimmung zur personalisierten Werbung und zu sämtlichen damit verbundenen Tracking-Verfahren. Lehnt ein Kunde dies ab, werden beim Abschluss des Abos über einen Internetbrowser monatlich aktuell 9,99 EUR fällig, beim Smartphone oder Tablet 12,99 EUR p. M.
Der Konzern sichert zu, dass mit einem Bezahl-Abo keine Nutzerdaten mehr werbungsbezogen eingesetzt werden. Die sonstige Verwendung der Datenmengen bleibt jedoch im Unklaren.
Ab März 2024 wird es teuer
Ein weiterer Haken: Nur bis Ende Februar 2024 sind damit alle Meta-Accounts bezahlt. Ab 01. März 2024 kommen für jedes Zusatzkonto weitere 6 bzw. 8 EUR pro Monat hinzu:
- Wer auf seinem Laptop beispielsweise Facebook und Instagram nutzt, muss ab März 9,99 EUR plus 6 EUR bezahlen, also insgesamt 15,99 EUR monatlich bzw. 191,88 EUR jährlich.
- Noch tiefer muss in die Tasche greifen, wer das Abo über sein Smartphone abgeschlossen hat. Dann fallen für die Nutzung von Instagram und Facebook 12,99 EUR plus 8,00 EUR, also 20,99 EUR monatlich bzw. 251,88 EUR jährlich an.
Facebook hat über 3 Milliarden aktive Nutzer, das entspricht mehr als einem Drittel der Weltbevölkerung. Instagram steht dem mit rund 2 Milliarden Nutzern und steigender Beliebtheit kaum nach. Nach den Berechnungen der Datenschutzorganisation NOYB hat ein Fünftel der Meta-Nutzer nicht die finanziellen Mittel, um die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu Werbezwecken durch den Abschluss eines Abos zu verhindern.
OLG Düsseldorf: einstweilige Verfügung wegen unzulässiger Bestellbuttons
Nach einer Abmahnung der Verbraucherzentrale NRW entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf, dass Meta gegen deutsches Recht verstößt und erließ eine einstweilige Verfügung. Der Social Media-Konzern muss nachbessern. Die Bestellbuttons für die Abos auf den Webseiten und in den Apps für iOS und Android entsprechen nicht den gesetzlichen Vorschriften (08.02.2024,Az. I-20 UKl-4/23).
Nach § 312j BGB müssen Schaltflächen zum Bestellen von Waren oder Dienstleistungen eindeutig beschriftet sein. Es muss deutlich werden, dass ein kostenpflichtiger Vertrag geschlossen wird.
NOYB reicht Beschwerden gegen Meta ein
Das private Europäische Zentrum für digitale Rechte NOYB (= none of your business) hat bereits Ende November zwei Beschwerden gegen Meta bei der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) eingereicht.
- NOYB reklamiert, dass Nutzer, die ihr Grundrecht auf Datenschutz wahrnehmen, bei Meta eine unangemessen hohe „Datenschutzgebühr“ zu leisten hätten. Diese könnte viele überfordern.
- Auffällig sei auf den Meta-Plattformen außerdem, dass die kostenfreie Trackingvariante in Sekundenschnelle gebucht ist. Die kostenpflichtige Variante sei deutlich unkomfortabler. Sie erfordere die Eingabe von Kreditkartendaten mit anschließender Freigabe in der Banking-App des Nutzers.
- NOYB stuftdie Voreinstellungen in den Abo-Vereinbarungen als riskant ein, da der Nutzer diese aktiv abwählen muss. Übersieht er das, ist die vermeintliche Tracking-Einwilligung nach Art. 6 DSGVO erteilt. Eine Korrektur ist nicht bedingungslos möglich.
- Nutzer sollten auch das quasi nicht vorhandene Widerrufsverfahren berücksichtigen, das NOYB ebenfalls reklamiert hat. Wer dem Tracking zustimmt und kostenlos auf den Meta-Plattformen surft, kann diese Einwilligung nur mit einem kostenpflichtigen Abo zurücknehmen.