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Bundesfinanzhof entscheidet zur Steuerpflicht bei Online-Poker

Steuerrecht
29/6/23
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Min. Lesezeit
Poker Tisch mit Chips
Laut Entscheid des Bundesfinanzhofs können Gewinne aus dem Online-Pokerspiel einkommensteuerpflichtig sein. Wenn der Spieler den Rahmen einer privaten Hobbyspieltätigkeit überschreitet und es ihm nicht mehr um die Befriedigung seiner Spielbedürfnisse, sondern um die Erzielung von Einkünften geht, wird sein Handeln als gewerblich betrachtet. Dabei ist die strukturelle Vergleichbarkeit mit einem Gewerbetreibenden oder Berufsspieler maßgebend. Dies beinhaltet die Planmäßigkeit des Handelns, die Ausnutzung eines Marktes und den Umfang des investierten Geld- und Zeitbudgets.

Pokern gewerbliche Tätigkeit?

Der zugrunde liegende Fall handelte von einem Mathematikstudenten, der im Jahr 2007 mit dem Online-Pokerspiel begann, speziell der Variante "Texas Hold'em/Fixed Limit". Er begann mit kleinen Einsätzen und Gewinnen, steigerte aber allmählich sowohl seine Einsätze als auch seine Gewinne. Im Jahr 2009 erzielte er bereits einen Gewinn von über 80.000 Euro, der in den folgenden Jahren weiter anstieg. Allein von Juli bis Dezember 2009 spielte er insgesamt 673 Stunden. Das Finanzgericht betrachtete seine Tätigkeit als einkommensteuerpflichtige gewerbliche Tätigkeit.

BFH: Pokern ist kein reines Glücksspiel

Der Bundesfinanzhof bestätigte diese Entscheidung in der Berufungsinstanz und knüpfte dabei an frühere Urteile über Pokerspiele in Form von Präsenzturnieren und in Casinos an. Nach diesen Urteilen handelt es sich bei Poker nicht nur um ein reines Glücksspiel, sondern es ist auch durch Geschicklichkeitselemente geprägt. Dies gilt auch für das Online-Pokerspiel, selbst wenn kein persönlicher Kontakt zu den Mitspielern möglich ist. Nicht jeder Pokerspieler unterliegt jedoch der Einkommensteuer. Für Freizeit- und Hobbyspieler bleibt es weiterhin eine private Tätigkeit ohne steuerliche Auswirkungen.

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