OLG Celle: Ausstieg aus Online-Coaching-Verträgen möglich
Wer einen teuren Online-Coaching-Vertrag abgeschlossen hat, steht oftmals einem minimalen, bis gar keinem Erfolg gegenüber. Ein Urteil des OLG Celle vom 1. März 2023 könnte die Lage für Betroffene jedoch verbessern und für eine erfreuliche Wendung sorgen. Das Gericht hat klargestellt, dass Verträge über Online-Coachings nichtig sind, sofern der Coach oder der Anbieter nicht im Besitz einer erforderlichen Zulassung für Fernlehrgänge gemäß § 12 des FernUSG (Fernunterrichtsschutzgesetz) ist. Das bedeutet, dass zahlreiche Online-Coaching-Verträge nach diesem Urteil gekündigt oder widerrufen werden können und die Teilnehmer nicht mehr verpflichtet sind, Zahlungen zu leisten. Bereits gezahlte Gebühren können zurückgefordert werden.