Abfindung - verhandeln Sie geschickt und sichern Sie sich Ihre Ansprüche
Bei der Abfindung handelt es sich um einen freiwilligen finanziellen Ausgleich im Zuge einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrages. Entgegen der weitverbreiteten Meinung gibt es grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch darauf. Der Arbeitgeber muss Ihnen also nicht automatisch eine Abfindung zahlen, wenn er eine Kündigung ausspricht. Spätestens im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs bietet sich jedoch eine Vereinbarung darüber an.