Das Geschäftsmodell der AGG-Hopper – Scheinbewerbungen sind nicht erlaubt
Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll Diskriminierung weitgehend verhindert werden. Arbeitgeber, die sich nicht an diese Richtlinien halten, haben die benachteiligte Person zu entschädigen. Das nutzen AGG-Hopper aus und bewerben sich gezielt auf diskriminierende Stellenanzeigen, um Zahlungen einzufordern. Eine Praxis, mit der sich u. a. der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) beschäftigen musste.