Content Creator: Investitionen in Modeartikel sind steuerlich keine Betriebskosten
Wenn Content Creator in den sozialen Netzwerken ihre Persönlichkeit und ihre Fans nutzen, um Marken zu bewerben, nennt man dies Influencer-Marketing. Nicht immer werden dazu ausreichend Waren von den Herstellern zur Verfügung gestellt. Sollen zusätzliche Produkte empfohlen werden, müssen diese auf eigene Rechnung gekauft werden. Die steuerliche Anerkennung dieser Aufwände als Betriebskosten lehnte das Finanzamt im vorliegenden Fall jedoch ab, wogegen die Steuerpflichtige klagte.