Erbengemeinschaft – Einigkeit wider Willen
Wenn ein Erblasser mehrere Personen als Erben einsetzt, entsteht eine Erbengemeinschaft. Da diese automatisch aufgrund der gesetzlichen Erbfolge, einer testamentarischen Verfügung oder eines Erbvertrages entsteht, können sich die Betroffenen einer Erbengemeinschaft nicht verweigern. Was das bedeutet, erklären unsere Experten für Erbrecht.