So beschränken Sie bei einer Erbschaft die Haftung
Als Erbe treten Sie mit allen Rechten und Pflichten in die Rechtsposition des Verstorbenen ein. Das heißt, Sie haften für sämtliche Verbindlichkeiten; wenn es sein muss, auch mit Ihrem privaten Vermögen. Innerhalb der ersten drei Monate nach der Annahme des Erbes können Sie sich noch einen Überblick über den Nachlass verschaffen, ohne Schulden begleichen zu müssen. Innerhalb dieser Zeit dürfen Gläubiger ihre Forderungen zwar gerichtlich geltend machen, nicht aber vollstrecken lassen. Ist der Nachlass unübersichtlich oder überschuldet, sollte die Haftung begrenzt werden. Damit bleibt das eigene Vermögen trotz der Forderungen von Nachlassgläubigern unangetastet.