Ansprüche auf Kinderpflegekrankengeld und Kinderkrankentage
Wer ein krankes Kind betreuen muss, hat unter Umständen Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld und Kinderkrankentage. Nachdem die Corona-Sonderregelungen ausgelaufen sind, hat der Gesetzgeber den Anspruch im Rahmen des neuen Pflegestudiumstärkungsgesetzes (PflStudStG) erhöht. Außerdem wurde die stationäre Mitaufnahme der Eltern berücksichtigt.