LSG Niedersachsen-Bremen: Haarverlust kann bei Frauen eine Behinderung sein und ein Echthaarteil erfordern
Wann stellt Haarverlust bei einer Frau eine Behinderung dar? Über diese Frage hatte das Landessozialgericht Niedersachen-Bremen zu entscheiden, nachdem eine Versicherte erfolglos die Kostenübernahme für ein Echthaarteil von ihrer Krankenkasse gefordert hatte.