Pflichtteilsanspruch trotz Enterbung
Wer durch den Verstorbenen enterbt wird, dem bleibt unter Umständen ein Pflichtteilsanspruch. Das gilt beispielsweise für Ehepartner, leibliche oder adoptierte Kinder. Nur unter besonderen Umständen kann einem Kind der Anspruch ganz entzogen werden. Unsere Experten erklären Ihnen, was rund um den Pflichtteil wichtig ist.