BGH: Klausel zu Abschluss- und Vermittlungskosten in Riester-Verträgen unwirksam – Hunderttausende Verbraucher betroffen
Der BGH hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die in Riester-Altersvorsorgeverträgen mit der Bezeichnung "S-Vorsorge Plus - Altersvorsorgevertrag nach dem Altersvermögensgesetz (Sparkonto mit Zinsansammlung)", also in einem Riester-Banksparplan, enthaltene Klausel zu Abschluss- und Vermittlungskosten der Sparkasse Günzburg-Krumbach unwirksam ist (Urteil vom 21. November 2023, Az. XI ZR 290/22, Urteilsbegründung noch nicht veröffentlicht).