Zu welchen Anlässen bekommt man Sonderurlaub?
Arbeitnehmer haben Anspruch auf Sonderurlaub, der je nach Anlass als unbezahlte Freistellung oder Sonderurlaub mit Vergütung gewährt wird. Welche Anlässe dazu berechtigen, ist gesetzlich, vertraglich, tarifvertraglich oder betrieblich geregelt.