Was ist Sonderurlaub?
Sonderurlaub ist nicht zu verwechseln mit dem Erholungsurlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz. Beschäftigte erhalten damit außerhalb des Jahresurlaubs die Möglichkeit, besondere Ereignisse zu bewältigen und wichtige Anlässe wahrzunehmen.
Dabei unterscheidet man zwischen:
- gesetzlich, arbeitsvertraglich, tarifvertraglich bzw. betrieblich geregeltem und bezahltem Sonderurlaub
- unbezahlter Freistellung aufgrund außergewöhnlicher Umstände
Arbeits- und Tarifverträge beinhalten häufig eine Auflistung der Anlässe, für die bezahlter Sonderurlaub gewährt wird.
Anspruch auf Sonderurlaub mit Vergütung
Der Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub ergibt sich in der Regel aus § 616 BGB. Betriebsräte erhalten Sonderurlaub gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz (§ 37 Abs. 2 BetrVG). Bei Bundesbeamten und Angestellten im öffentlichen Dienst richtet sich der Anspruch nach der Sonderurlaubsverordnung (SUrlV) bzw. nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD).
Voraussetzung ist grundsätzlich, dass ein Beschäftigter vorübergehend und aus persönlichen Gründen verhindert ist. Die Person darf jedoch nicht erkrankt sein oder ihre Abwesenheit vom Arbeitsplatz selbst verschuldet haben. „Vorübergehend verhindert“ bedeutet, dass die Dauer der Verhinderung im Verhältnis zur Dauer des Arbeitsverhältnisses „nicht erheblich“ ist.
Über welchen Zeitraum der Sonderurlaub im Einzelfall gewährt wird, hängt vom Verhinderungsgrund ab. Es gibt Anlässe, die nur stundenweise zu Freistellung führen und andere, die eine mehrtägige Abwesenheit vom Arbeitsplatz zulassen. Möchten Arbeitnehmer länger fernbleiben, müssen sie Erholungsurlaub, Überstundenabbau oder unbezahlte Freistellung beantragen.
Tipp: Es kann sich auch lohnen, gestrichene oder eingeschränkte Regelungen für Sonderurlaub zu hinterfragen. Nicht alle Einschränkungen eines Arbeitgebers sind rechtlich zulässig und wirksam.
Mitteilungs- und Nachweispflicht
Arbeitnehmer müssen dem Arbeitgeber mitteilen, wann sie Sonderurlaub benötigen und den Anlass nachweisen. Steht beispielsweise die Eheschließung an, genügt dem Arbeitgeber eine Kopie des Trauscheins oder ein Schreiben des Standesamtes als Nachweis.
Beispiele für bezahlten Sonderurlaub
Erkrankung eines Kindes
Wenn ein Kind erkrankt, hat ein Elternteil in 2024 und 2025 einen Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung an max. 15 Arbeitstagen pro Jahr. Voraussetzung ist, dass die ärztlich attestierte Erkrankung des Kindes eine Betreuung erforderlich macht, die keine andere Person im Haushalt leisten kann. Das Kind darf zudem nicht älter als 12 Jahre sein.
Todesfall
Stirbt ein naher Angehöriger (Ehepartner, Lebensgefährte, Kind/Stiefkind, Eltern, Schwiegereltern, Geschwister), besteht Anspruch auf Sonderurlaub. Der Anspruch hängt nach § 616 BGB davon ab, in welcher Beziehung die verstorbene Person zum Arbeitnehmer stand.
- Ist der Ehepartner oder Lebenspartner gestorben, beträgt der Sonderurlaub drei Arbeitstage.
- Bei anderen Angehörigen reduziert sich der Anspruch auf zwei Arbeitstage, sofern die Person im selben Haushalt gelebt hat.
- Andernfalls werden Beschäftigte nur für einen Arbeitstag freigestellt.
Eheschließung
Arbeitnehmer, die heiraten wollen, haben Anspruch auf einen Arbeitstag bezahlten Sonderurlaub. Das schließt die Hochzeitsgäste nicht mit ein. Sie müssen Erholungsurlaub für die Feierlichkeiten beantragen.
Wohnungswechsel
Wenn ein Umzug aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen stattfindet, erhalten Arbeitnehmer meist einen Tag bezahlten Sonderurlaub. Bestehen keine Regelungen im Betrieb, bleibt der Sonderurlaub aufgrund Wohnungswechsels eine individuelle Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Bewerbung
Anspruch auf bezahlte Freistellung zur Wahrnehmung eines Bewerbungsgesprächs besteht nur, wenn das aktuelle Arbeitsverhältnis bereits gekündigt wurde (§ 629 BGB). Der Arbeitnehmer darf den Termin für das Bewerbungsgespräch nicht einseitig festlegen, sondern muss auf die betrieblichen Belange Rücksicht nehmen.
Geburt eines Kindes
Die Mutter ist während des Mutterschutzes ohnehin sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung freigestellt. Dem Vater steht aufgrund betrieblicher oder tariflicher Regelungen bei Geburt eines Kindes in der Regel Sonderurlaub zu, für gewöhnlich 1 Arbeitstag. Häufig wird dabei unterschieden, ob es sich um ein eheliches oder uneheliches Kind handelt. Fehlen anderweitige Regelungen, kann bei Geburt eines unehelichen Kindes kein bezahlter Sonderurlaub beansprucht werden.
Arztbesuch
Bei der Frage, ob Beschäftigte für einen Arztbesuch Sonderurlaub nehmen können, ist der Zeitpunkt entscheidend. Liegt der Arztbesuch innerhalb der Gleitzeit, entfällt der Anspruch auf Sonderurlaub. Erst wenn der Arbeitnehmer den Termin für den Arztbesuch kaum beeinflussen kann, beispielsweise bei einer klinischen Untersuchung oder ungünstigen Öffnungszeiten einer Praxis, ist bezahlte Freistellung möglich.
Bei Operationen besteht dagegen kein Anspruch auf Sonderurlaub, es sei denn, die OP wäre zum Erhalt der Arbeitsleistung erforderlich.
Beispiele für unbezahlte Freistellungen
Familien- oder Abschlussfeier
Nur wenn es sich um die Hochzeit oder Beerdigung eines nahen Angehörigen handelt, besteht Anspruch auf Sonderurlaub. Andernfalls kann lediglich unbezahlte Freistellung vereinbart werden. Das gilt auch für Abschlussfeiern, unabhängig davon, ob es die eigene oder die eines Kindes ist.
Länger andauernde Erkrankung eines Kindes
Eltern haben nach Ausschöpfung des Anspruchs auf bezahlten Sonderurlaub das Recht auf unbezahlte Freistellung, wenn ein Kind länger erkrankt ist. Währenddessen erhält der betreuende Elternteil über die Krankenkasse das Kinderkrankengeld.
Sabbatical
Anspruch auf unbezahlten Sonderurlaub haben Beschäftigte nur, wenn dieser tarifvertraglich oder in einer Betriebsvereinbarung verankert wurde. Immer mehr Arbeitgeber sind jedoch bereit, einem individuellen Sabbatical-Zeitraum zuzustimmen.
Ungünstige Verkehrsverhältnisse
Ob Eis, Schnee oder blockierte Zufahrtswege durch einen Verkehrsunfall, es besteht kein Anspruch auf Sonderurlaub bei erschwerter Anreise zum Arbeitsplatz.