Umgang mit privaten Strafzetteln beim Einkaufen
Private „Knöllchen“ auf Parkplätzen von Supermärkten, Möbelhäusern oder Gartencentern führen häufig zu Irritationen. Denn Falschparken beim Shopping unterläuft vielen Fahrern unbewusst. Sie übersehen, dass es sich um ein kostenpflichtiges Privatgelände handelt oder eine Parkscheibe ausgelegt werden muss. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, wann ein Fahrzeughalter auskunftspflichtig ist und die Forderung eines Parkplatzbetreibers bezahlen muss.