OLG Oldenburg: Ein wirksames Testament erfordert kein Briefpapier - ein Kneipenblock tut es auch
Das OLG Oldenburg hatte darüber zu entscheiden, ob eine Notiz auf einem Kneipenblock ein wirksames Testament darstellt. Mit „… bekommt alles“ hatte ein Erblasser seine Partnerin als Alleinerbin eingesetzt. Dem Amtsgericht Westerstede fehlte in der Notiz der klare Testierwille des Erblassers.