Transidentität in der Kommunikation - Meinungsfreiheit oder Beleidigung?
Transgeschlechtlichkeit in der öffentlichen Kommunikation schwankt häufig zwischen Meinungsfreiheit und Beleidigung. Die Entscheidungen des Landgerichts (LG) Frankfurt am Main bzw. Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main stärken das Persönlichkeitsrecht transidenter Personen. Die Richter stellten jedoch auch klar, dass jede strittige Situation individuell und im Kontext zu beurteilen ist.