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Konto gesperrt oder gekündigt – das können Sie tun

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5/4/24
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Banking
Eine Kontokündigung oder Kontosperrung wird vom Kreditinstitut aus unterschiedlichen Gründen ausgesprochen. Verdächtige Transaktionen, unbezahlte Kredite oder die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung können die Bank dazu veranlassen. Ein Schritt, der für Kunden weitreichende Folgen hat. Es empfiehlt sich, bei jeder Kontosperre oder -kündigung einen spezialisierten Fachanwalt einzubeziehen.

Ursachen für eine Kontokündigung oder -sperrung

Kreditinstitute sind in ihrer Entscheidung weitgehend frei, für welche Kunden sie Konten führen. Es können wirtschaftliche, gesetzliche oder geschäftspolitische Gründe zu einer Sperre oder Beendigung der Vertragsbeziehung führen.

Kontosperrung aufgrund unklarer Transaktionen

Das Geldwäschegesetz und diverse andere gesetzliche Bestimmungen schreiben den Finanzinstituten die Kontrolle verdächtiger Kontobewegungen vor. Beispielsweise muss bei einer Bargeldeinzahlung ab 10.000 EUR die Herkunft der Mittel erfragt werden. Kann ein Kunde diese nicht schlüssig belegen, sperrt die Bank das Konto in der Regel. Das gilt auch für ungewöhnlich hohe Auszahlungen einer Kryptobörse an den Kunden.

Negativer Schufa-Eintrag

Die meisten Kreditinstitute nutzen die Schufa, um Risikokunden frühzeitig zu identifizieren. Die Schutzgemeinschaft informiert ihre Mitglieder sobald ein Gläubiger ein Negativmerkmal meldet. Eine schlechte Bonität kann zu einer Kontokündigung führen, insbesondere wenn ein Kunde seinen Kredit nicht mehr bedienen kann.

Regulatorische Auflagen

Finanzinstitute müssen neue Gesetze oder Gesetzesänderungen unabhängig von der eigenen geschäftspolitischen Ausrichtung umsetzen. Dazu gehört u. U. auch, dass bestimmte Konten gekündigt werden müssen.

Unwirtschaftliche Konten

Nahezu ungenutzte Konten werden nach einer bestimmten Frist als unwirtschaftlich identifiziert. Das passiert, wenn der Kunde das Konto nicht für den Zahlungsverkehr nutzt und weder Gehaltseingänge noch Abbuchungen oder Überweisungen verbucht werden. Besteht auch kein Interesse an einem Kredit oder einem Anlagedepot, entscheidet sich die Bank häufig zur Auflösung der Kontoverbindung.

Fehlende Anerkennung der AGB

Immer häufiger ändern Finanzinstitute ihre Allgemeinen Bedingungen (AGB). Werden beispielsweise die Kontogebühren erhöht, erhalten Kunden die neue Preis- und Leistungsübersicht. Sie können der Preisanpassung zustimmen oder sie ablehnen. Die Ablehnung oder eine mehrmals angemahnte fehlende Reaktion führen jedoch zur Kontokündigung.

Banken dürfen nach Entscheidung des BGH keine Konten führen, deren Inhaber die geänderten AGB nicht durch ihre Unterschrift anerkannt haben.

Das sollten Sie am besten sofort tun …

… bei Kontosperrung

Ihre Bank hat Ihnen mitgeteilt, dass Ihr Konto gesperrt wurde oder Sie haben es anderweitig festgestellt? Nach einer Kontosperrung können Sie auf Ihr Konto zwar nicht mehr zugreifen, es handelt sich jedoch meist um eine vorübergehende Maßnahme. Wenden Sie sich an Ihre Bank und erfragen Sie den Grund. Dieser kann z. B. der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss eines Gläubigers oder eine größere Buchung sein, die nach Geldwäschegesetz als verdächtig eingestuft wurde (§ 261 StGB).

Für die Bank unklare Buchungen sollten Sie umgehend klären, z. B. als Erbschaft oder Abfindung. Können Sie die Herkunft nicht nachweisen, empfiehlt es sich, eine Rechtsanwaltskanzlei mit Ihrer Vertretung zu beauftragen.

… bei Kontokündigung

Die Kontokündigung wird zwar meist frühzeitig angekündigt, das Konto jedoch erst nach einer angemessenen Frist geschlossen. Sie sollten diese Frist zur Kontenklärung nutzen. Bestehen Schulden bei der Bank, z. B. als Dispokredit oder Konsumentenkredit, wird die Kontokündigung der Schufa mitgeteilt. Der Schufa-Eintrag bleibt in der Regel drei Jahre bestehen. Um sich den damit verbundenen Ärger zu ersparen, sollten offene Forderungen noch vor dem Schließen des Kontos restlos beglichen werden.

Verlieren Sie daher keine Zeit und gehen Sie Schritt für Schritt vor:

  • Gründe erfragen: Nehmen Sie mit der Bank umgehend Kontakt auf und klären Sie die Gründe für die Kündigung. Womöglich können Sie diese durch ein Gespräch abwenden.
  • Konto eröffnen: Unabhängig vom Ergebnis des Gesprächs empfiehlt sich die Eröffnung eines neuen Kontos bei einer anderen Bank. Bleibt es bei der Kündigung, sollten Sie Daueraufträge und offene Transaktionen prüfen und auf das neue Konto umleiten. Informieren Sie auch alle Unternehmen mit bestehenden Einzugsermächtigungen.
  • Kreditkartendaten ändern: Aktualisieren Sie Ihre Bankverbindung bei Kreditkartenanbietern und Onlinediensten.
  • Korrespondenz dokumentieren: Notieren Sie sich die Gespräche mit der Bank (Name der Ansprechpartner, Inhalt, Ergebnis) und bewahren Sie alle damit zusammenhängenden schriftlichen Dokumente auf.

Recht auf Guthabenkonto

Sobald ein Negativeintrag in der Schufa-Historie vermerkt ist, haben Kunden es schwer, ein neues Konto zu eröffnen. Eine mögliche Lösung: Unterbreiten Sie Ihrer Bank den Vorschlag, Ihr Konto in ein reines Guthabenkonto umzuwandeln. Geht Ihr Kreditinstitut nicht darauf ein, eröffnen Sie ein Konto auf Guthabenbasis bei einer anderen Bank, d. h. ohne Dispositionskredit und Kreditkarten. Diesen Anspruch hat nach dem Zahlungskontengesetz seit 2016 jeder Bürger.

Bleiben Sie ruhig und kooperativ

Die Kündigung bzw. Sperre eines Kontos ist eine emotionale und herausfordernde Situation. Gerade wegen der unangenehmen Folgen sollten Sie mit Ihrem Ansprechpartner in der Bank ruhig und lösungsorientiert sprechen. Ein wütender Anruf oder verbale Angriffe in der Filiale helfen Ihnen nicht. Auch Veröffentlichungen in den sozialen Medien sind kontraproduktiv. Bieten Sie stattdessen beispielsweise die Rückzahlung des Dispositionskredits in Raten an und suchen Sie annehmbare Lösungen für beide Seiten.

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