Was sind Wahltarife in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)?
Wenn von Wahltarifen der gesetzlichen Krankenkassen die Rede ist, sind meistens freiwillige Tarife gemeint. Die Kassen bieten jedoch zwei Arten von Wahltarifen an: Tarife, zu denen sie gesetzlich verpflichtet sind (z. B. Krankengeld für Selbstständige) und freiwillige Wahltarife. Letztere hat der Gesetzgeber nicht zum Pflichtprogramm gemacht, lässt den Kassen aber einen Spielraum dafür. Diese Tarife haben u. a. eine bessere Versorgung bei bestimmten Krankheitsbildern oder finanzielle Vergünstigungen zum Ziel.
Das Angebot ist freiwillig, aber an Bedingungen geknüpft. Beispielsweise unterliegen Versicherte mit einem zusätzlichen Wahltarif einer Bindungsfrist. Interessierte sollten sich daher vor dem Abschluss gut informieren.
Wahltarife mit Beitragsrückerstattung
Zu den Wahltarifen gehören auch Tarife mit Beitragsrückerstattung. Diese Tarifvariante richtet sich überwiegend an junge und gesunde Personen. Wenn der Versicherte oder ein mitversicherter Familienangehöriger über 18 Jahre in einem Kalenderjahr keine oder nur geringe Behandlungskosten verursacht hat, erfolgt eine teilweise Beitragsrückerstattung. Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen sowie alle Kassenleistungen für minderjährige Mitversicherte können ohne Verlust der Prämie in Anspruch genommen werden.
Die Beitragsrückzahlung beträgt im Regelfall maximal einen Monatsbeitrag. Einige Kassen erstatten zusätzlich den Arbeitgeberbeitrag zurück. Ein Anreiz, der für Arbeitnehmer vorteilhaft ist und die Rückerstattung auf bis zu 20 Prozent bzw. 600 EUR des Jahresbeitrages erhöhen kann. Eine höhere Erstattung ist nicht erlaubt.
Vorteile
Zu den offenkundigen Vorteilen eines Wahltarifs mit Beitragsrückerstattung gehört die Ersparnis. Dabei gehen Versicherte in der Regel kein finanzielles Risiko ein, da die Kosten einer Erkrankung durch die Kasse weiterhin übernommen werden. Es gibt allerdings zum Teil deutliche Unterschiede in Bezug auf die Leistungen, die ein Versicherter trotz Prämienrückzahlung beanspruchen darf. Es lohnt sich, vorher die Tarifbedingungen zu lesen.
Nachteile
Nachteilig ist, dass sich Versicherte ein Jahr an die Krankenkasse binden müssen, sofern der Zusatzbeitrag in diesem Zeitraum nicht erhöht wird. Geht eine Kündigung des Wahltarifs danach nicht fristgerecht ein, verlängert sich die Laufzeit um ein weiteres Jahr.
Ein zusätzliches Manko des Wahltarifs mit Beitragsrückerstattung ist, dass Versicherte dazu verleitet werden, gesundheitliche Beschwerden zu übergehen. Da innerhalb eines Kalenderjahres nur ausgewählte Leistungen wie Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen in Anspruch genommen werden dürfen, könnten Erkrankungen verschleppt werden.
Kombinierte Wahltarife mit Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung
Einige Krankenkassen bieten auch Kombitarife an, z. B. einen Wahltarif mit der Kombination aus Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung. Diese sichern dem Versicherten je nach Kasse eine Ersparnis von maximal 900 EUR pro Jahr. Voraussetzung für einen solchen Wahltarif ist, dass die Kassenbeiträge nicht vollständig von Dritten getragen werden, wie z. B. beim Arbeitslosen- oder Bürgergeld (§ 53 Abs. 8 SGB V).
Bei einem Kombitarif mit Selbstbehalt tragen Versicherte einen Sockel an Behandlungskosten, was meistens durch günstigere Versicherungsbeiträge belohnt wird. Einige Tarife sehen einen Selbstbehalt nur bei bestimmten Leistungen, wie beispielsweise Zahnersatz, vor. Die Rechnung wird ähnlich wie bei Privatversicherten zuerst selbst bezahlt und dann bei der Krankenkasse eingereicht. Diese erstattet den Rechnungsbetrag abzüglich des vereinbarten Selbstbehalts. Dessen Höhe ist meistens an die Einkünfte des Versicherten gekoppelt. Die höchstmögliche Prämie erfordert daher ein entsprechend hohes Einkommen mit hohem Selbstbehalt.
Vorteile
Auch der Kombitarif spielt seinen Vorteil für Versicherte dann aus, wenn der Krankenkasse während des gesamten Kalenderjahres keine oder nur geringe Kosten entstanden sind. Durch den Selbstbehalt haben Versicherte jedoch mehr Möglichkeiten einer medizinischen Behandlung, ohne die Prämie zu riskieren. Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen können auch hier jederzeit in Anspruch genommen werden.
Ein weiterer Vorteil: Den zusätzlichen Selbstbehalt können Sie unter Verrechnung der Beitragsrückerstattung (BFH, 06.06.2018, X R 41/17) ggf. steuerlich geltend machen. Suchen Sie sich dazu die Unterstützung eines Steuerberaters.
Nachteile
Grundsätzlich birgt ein Tarif mit Selbstbehalt große finanzielle Risiken. Der Versicherte bindet sich für drei Jahre an den Tarif und die Krankenkasse. Währenddessen muss er dauerhaft über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um die privat abgerechneten Leistungen zu tragen.
Die Ersparnis kann sich auch hier nachteilig auswirken, wenn auf notwendige ärztliche Unterstützung verzichtet wird. Zudem sind Mitversicherte bei Tarifen mit einem Selbstbehalt ausgeschlossen, unabhängig davon, ob sie minderjährig oder volljährig sind.
Wahltarife mit Beitragsrückerstattung gut vergleichen und sorgfältig auswählen
Die Aussicht auf eine Rückzahlung ist attraktiv. Ob sich ein Wahltarif mit Beitragsrückzahlung unterm Strich allerdings lohnt, hängt vom individuellen Gesundheitszustand und den persönlichen Erwartungen ab. Wer selten einen Arzt aufsucht, weil es ihm gut geht, kann einen solchen Wahltarif in Erwägung ziehen. Besteht der Reiz jedoch nur aus der Ersparnis, obwohl Bedarf für eine ärztliche Untersuchung oder Behandlung besteht, sollten Sie der Verlockung widerstehen. Vorsicht vor allem vor Wahltarifen mit Beitragsrückerstattung und Selbstbehalt. Diese bergen einige finanzielle Nachteile.
Prüfen Sie vor dem Abschluss eines Wahltarifs sorgfältig die Tarifbedingungen. Bei der Entscheidung helfen Ihnen gerne unsere unabhängigen Experten.