Folgen Sie uns auch auf Social Media:

OLG Köln: Meta muss die Sperrung eines Instagram-Accounts aufheben

Alle Artikel
23/9/24
3
Min. Lesezeit
https://www.pexels.com/de-de/foto/nahaufnahme-fotografie-von-smartphone-symbolen-267350/
Instagram begann als Nischenplattform und ist zu einer der beliebtesten sozialen Medien aufgestiegen. Im Gespräch ist das Meta-Angebot jedoch nicht nur durch seine Inhalte, sondern immer häufiger durch gesperrte Accounts und Hackerangriffe. Beides stellt insbesondere für selbstständige Nutzer ein Risiko dar. Instagram unterstützt bei der Aufklärung kaum. Wir konnten unserer Mandantin dagegen erfolgreich zur (vorläufigen) Entsperrung ihres Instagram-Geschäftskontos verhelfen. Unsere Experten sagen Ihnen, worauf Sie dabei achten sollten.

Instagram-Konto sperren - geht das so einfach?

Die sozialen Medien wie Facebook, Instagram, YouTube, X (ehemals Twitter) und andere gehören längst zum Alltag und sind für viele Unternehmen existenziell. Nachdem in den ersten Entwicklungsjahren der Plattformen wenig geprüft und gesperrt wurde, sind die Betreiber inzwischen vorsichtiger geworden. Vor allem der Meta-Konzern hat viele Gründe definiert, um Konten vorübergehend bzw. bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen auch dauerhaft zu sperren.

Eine Sperrung kann vor allem bei geschäftlich genutzten Accounts erhebliche finanzielle und imageschädigende Folgen haben. Die Entscheidung darüber, wie schwer ein Verstoß gegen die Community-Richtlinien oder die Nutzungsbedingungen ist, treffen die Instagram-Mitarbeiter. Ein Konto wird auch dann deaktiviert, wenn der Verstoß versehentlich geschah oder Dritte dafür verantwortlich sind.

Konkrete Sperrgründe sind beispielsweise:

  • Hassreden
  • Identitätsdiebstahl
  • Verbreitung von Nacktfotos
  • gewaltverherrlichende Texte und Abbildungen
  • Urheberrechtsverletzungen
  • Irreführende Bewertungen
  • Verkauf von lebenden Tieren, Alkohol, Drogen oder Medikamenten
  • Anlegen von Fake-Profilen

Auslöser kann auch die fehlerhafte Identifikation eines Verstoßes durch den Algorithmus sein. Zudem werden immer mehr Accounts gehackt.

Meist erfahren betroffene Nutzer nicht, was ihnen vorgeworfen wird. Sie erhalten auch keine Gelegenheit zur Stellungnahme.

Nutzerin wehrt sich gegen Kontosperrung durch Meta

Unsere Mandantin hat einen Instagram-Account, den Meta im Juli 2024 aufgrund von Verstößen sperrte. Durch die Sperrung drohten ihr erhebliche wirtschaftliche Einbußen, da sie Instagram nutzte, um für ihr Innendesignunternehmen zu werben und Aufträge zu generieren. Zur Aufklärung legte sie dem Meta-Konzern eine eidesstattliche Versicherung ihres Geschäftsführers vor, dass der Account gehackt worden sei. Sie trage kein Verschulden an den Verstößen und bat bereits am Tag nach der Sperre erstmalig per E-Mail um die Freigabe; schließlich habe sie gemäß Nutzungsvertrag Anspruch auf Reaktivierung ihres Kontos.

Als eine Reaktion ausblieb, wandte sich die Unternehmerin an uns.

Letztes Mittel: einstweilige Verfügung

Wir forderten die Plattformbetreiberin eine Woche später nochmals auf, den Account freizugeben und stellten in Aussicht, die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln. Trotz mehrfacher Aufforderungen blieb das Konto gesperrt. Unsere Mandantin stellte nun einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Instagram.

Tipp: Für eine einstweilige Verfügung sollten sich Betroffene bei einem dauerhaft gesperrten Instagram-Account nicht zu viel Zeit lassen, da dieser ansonsten nach 90 Tagen gelöscht wird.

OLG Köln: Konto wurde ohne Verschulden der Nutzerin gesperrt und muss reaktiviert werden

Die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Köln entschieden, dass die Reaktivierung des Kontos notwendig sei, um Nachteile von der Antragstellerin abzuwenden (§ 940 ZPO). Da der Instagram-Account in das Marketing der Antragstellerin eingebunden ist, sei ihr eine Sperre bis zur finalen Entscheidung nicht zuzumuten. Dagegen gehe eine vorläufige Reaktivierung nicht mit nennenswerten Nachteilen für Instagram bzw. den Meta-Konzern einher.

Die Klägerin habe glaubhaft versichert, dass ihrerseits kein Verstoß gegen die Gemeinschaftsrichtlinien zur Kontointegrität und Authentizität vorläge. Daher wurde der Beschluss des Landgerichts (LG) Köln vom August 2024 abgeändert. Im Wege der einstweiligen Verfügung ordnete das OLG Köln an, dass die Sperrung des Instagram-Accounts vorläufig aufzuheben sei. Bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren stehe der Antragstellerin die freie Nutzung zu (OLG Köln, Beschluss vom 03.09.2024, 15 W 85/24).

Das können Sie bei einem gesperrten Account tun

Wenn auch Ihr Account von Instagram (oder anderen Plattformen) gesperrt oder ein Beitrag gelöscht wurde, wenden Sie sich an uns. Sie erreichen uns über die sozialen Medien, per E-Mail oder Telefon.

Wichtige Schritte zur Vorbereitung:

  • Wenn Sie bei Instagram eine Beschwerde über den Instagram-Hilfebereich einreichen, speichern Sie die erhaltenen Antworten bzw. fertigen Sie davon Screenshots an.
  • Spätestens wenn Instagram bzw. Meta nicht reagieren, ist es ratsam, sich umgehend anwaltliche Unterstützung zu suchen.
  • Wurde der Zugriff nur eingeschränkt und das Konto nicht gesperrt, sollten Sie Ihre Fotos, Videos und Nachrichten unbedingt sichern.

Wichtig: Wir streben in erster Linie eine außergerichtliche Klärung an. Wenn Sie jedoch zu lange warten, bleibt Ihnen nur ein langwieriger Klageweg, zumal Instagram ein Konto nach 90 Tagen Dauersperrung löscht.

Dein Ansprechpartner im Medienrecht
Individuelle Beratung und Lösungen durch unsere Kanzlei
Erstberatung vereinbaren
Dein Ansprechpartner im Medienrecht
Individuelle Beratung und Lösungen durch unsere Kanzlei
Erstberatung vereinbaren
In diesem Artikel

Ähnliche Artikel

Das könnte Sie auch interessieren

Stimmen unserer Mandanten

Echte Erfahrungsberichte unserer Mandanten

Vertrauen aufgebaut, Probleme gelöst - Unsere Mandanten teilen ihre Erfahrungen mit uns.

Die Kanzlei ist Spitze. Prompte Beratung: professionell und vollkommen erklärend; der Vorgang zur Beitragsreduzierung bei der AXA lief zügig und glatt ab. Preis Leistungsverhältnis der Kanzlei ist super. Ich kann diese Kanzlei absolut empfehlen.
Wolfgang Spoelgen
Google-Bewertung
Bisher kann ich nur postiv von der Kanzlei sprechen. Sind sehr freundlich und hilfsbereit
Karoline Offelmann
Google-Bewertung
Professionell mein Anliegen behandelt und zum Erfolg geführt. Stets freundlich und kompetent. Abwicklung per Telefon und/oder Email war problemlos. Ich würde diese Kanzlei wieder wählen. Besten Dank!
Karsten Alex Krause
Google-Bewertung
Sehr zufrieden. Vollste Transparenz bezüglich der Kosten. Anliegen werden rasch bearbeitet.
Michael Hof
Google-Bewertung
Mit der Beratung zum Tarifwechsel in meiner PKV sehr zufrieden. Beratung und Wechsel haben sich finanziell gelohnt. Alles zügig und wie vorher zugesagt und abgesprochen durchgeführt. Beratungsgebühr wird sich innerhalb 4 Monate amortisieren.
Rene Farmer
Google-Bewertung
Sehr nettes Gespräch und sehr informativ. Vielen lieben Dank für die schnelle Auskunft! Immer wieder gerne sehr kompetent....
Yvonne Pfaffe
Google-Bewertung
Trotz meiner Angst vor diesem Telefonat wurde ich sehr gut beraten und beruhigt. Fühlte mich wohl und gut aufgehoben. Bin dankbar jetzt Hilfe zu bekommen ohne Angst vor diesem Schritt haben zu müssen in eine Insolvenz zu gehen. Danke dafür.
Diana Lehmann
Google-Bewertung
Absolut fair und super Service! Man wird super beraten, um die richtige Entscheidung zu treffen. Vielen Dank für euren Support.
Abu Yaser
Google-Bewertung
Bekannt aus
Logo SternTVLogo BILD
Der Ablauf

So können Sie Ihre Anfrage schnell & einfach stellen

Ihr Weg zur Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei.

1

Thema wählen & Formular ausfüllen

Sie füllen ganz einfach das mehrstufige Formular aus und lassen uns die Daten zukommen.
Thema oder Abteilung auswählen
2

Kostenloser Erstkontakt

Buchen Sie einen Termin und wir klären alle Fragen zum weiteren Vorgehen. Eine Rechtsberatung findet nicht statt.
3

Beauftragung

Sind alle Fragen geklärt, beauftragen Sie uns ganz einfach online – und schon geht’s los!

Jetzt kostenlos Kontakt aufnehmen!