Von wem und wozu werden Rundfunkgebühren erhoben?
Um es vorwegzunehmen: Was viele noch unter dem Kürzel GEZ kennen (Gebührenzentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der BRD), heißt heute schlicht Rundfunkbeitrag. Und dieser spaltet die Nation. Denn im Jahr 2024 wird jeder Haushalt mit 18,36 EUR pro Monat bzw. 220,32 EUR pro Jahr belastet. Tendenz steigend.
Als Gegenleistung haben die Rundfunkanstalten den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen, mit ihren Programmen möglichst viele Zuschauer bzw. Zuhörer zu erreichen und mit Informationen zu versorgen. Ziele des Programms sind Bildung, Beratung, Information und Unterhaltung. Während private Sender von Werbenden und anderen Auftraggebern abhängig sind, bleiben die öffentliche-rechtlichen Sendeanstalten dank des Rundfunkbeitrags unabhängig.
Wer ist zahlungspflichtig?
Um die Programme möglichst gerecht zu finanzieren, hat der Gesetzgeber ein Solidarmodell entwickelt, nachdem der Rundfunkbeitrag grundsätzlich von allen Beteiligten geleistet wird. Das bedeutet, dass bis auf wenige Ausnahmen (siehe unten) alle privaten Haushalte, Unternehmen und Institutionen zur Zahlung verpflichtet sind. Die Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrags entscheiden die Ministerpräsidenten der Bundesländer in Zusammenarbeit mit Sachverständigen. Verteilt werden die Beiträge an das ZDF, das Deutschlandradio, die Landesrundfunkanstalten der ARD und an die Landesmedienanstalten.
Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert der Rundfunkbeitrag?
- Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV)
- Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)
- Medienstaatsvertrag (MStV)
Übrigens: Sämtliche Staatsverträge wurden von den Ministern der Bundesländer und von den jeweiligen Landtagen einstimmig beschlossen bzw. genehmigt.
„Mit unserer Lösung machst Du Schluss mit der Zwangsgebühr“
In dieser Art machen Dienstleister im Internet auf sich aufmerksam und prophezeien die Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Selbstverständlich gibt es diese neue Freiheit nicht kostenlos. Einen kompletten Vierteljahresbeitrag für die Rundfunkgebühr, aktuell also 55,08 EUR, erhebt ein Anbieter beispielsweise für die angebotenen schriftlichen Unterlagen.
Dafür gibt es vor allem vermeintlich juristische Informationen, die sich auf den Status der Gerichtsvollzieher beziehen. Diese hätten seit mehr als zehn Jahren aufgrund einer Gesetzesänderung keinen Beamtenstatus mehr. Vielmehr seien sie seitdem selbstständig und dürften daher keine Zwangsvollstreckung des Rundfunkbeitrags durchführen.
Ist es so einfach, sich vom Rundfunkbeitrag zu befreien?
Dass es so nicht funktionieren kann, beweist schon das Solidarmodell, nachdem grundsätzlich jeder Haushalt bzw. jedes Unternehmen zahlungspflichtig ist. Auch die Gerichtsvollzieher stellen kein geeignetes Mittel dar, um sich der gesetzlichen Zahlungspflicht zum Rundfunkbeitrag zu entziehen. Denn sie sind sogenannte selbstständige Organe der Zwangsvollstreckung und zugleich verbeamtet.
Es handelt sich also um Beamte des mittleren oder gehobenen Dienstes mit eigenem Geschäftsbetrieb. Sie unterstehen der Fachaufsicht des Vollstreckungsgerichts und dürfen - entgegen den Behauptungen im Netz - öffentliche Gewalt in eigener Verantwortung ausüben. Das bedeutet im Klartext, dass Zahlungspflichtige, die den Rundfunkbeitrag verweigern, mit der rechtmäßigen Zwangsvollstreckung rechnen müssen.
Rundfunkbetrag ist rechtmäßig
Der Rundfunkbeitrag ist sicher nicht jedermanns Sache, insbesondere, wenn man das Programm von ARD und ZDF wenig attraktiv findet. Nichtsdestotrotz wurde seine Rechtmäßigkeit vielfach gerichtlich festgestellt.
Hier eine kleine Auswahl:
- Bundesverfassungsgericht (BVerfGE): 18. Juli 2018, Az. 1 BvR 1675/16,1 BvR 981/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 745/17
- Europäischer Gerichtshof (EuGH): 13.12.2018, Az. C-492/17
- Bundesverwaltungsgericht (BVerwG):27.04.2022, Az. 6 C 2.21
Daher können nur wenige Personen mit Ermäßigungen oder dem vollständigen Erlass der Gebühren rechnen.
Für wen sieht der Gesetzgeber eine Befreiung oder Ermäßigung vor?
Vom Rundfunkbeitrag befreit werden auf Antrag aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen, z. B.:
- Empfänger bestimmter Sozialleistungen, z. B. Grundsicherung oder Bürgergeld (Wichtig: Empfänger von Wohngeld, Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld I haben keinen Anspruch)
- Empfänger von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), der Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld (nicht Ausbildungsvergütung), sofern sie nicht mehr bei den Eltern wohnen.
- Empfänger von Blindenhilfe, taubblinde Menschen gemäß RBStV sowie Sonderfürsorgeberechtigte.
- Personen aufgrund eines besonderen Härtefalls.
- Personen aufgrund Pflegebedürftigkeit.
- Volljährige, die in einer stationären Einrichtung leben
Eine Ermäßigung können beantragen:
- Behinderte Menschen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 80, die nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können.
- Blinde bzw. dauerhaft sehgeschädigte Personen (Behinderungsgrad mind. 60)
- Gehörlose Menschen bzw. Menschen, die sich auch mit Hörhilfen nicht ausreichend verständigen können.
Darüber hinaus haben weitere Personengruppen Anspruch auf Ermäßigung oder Befreiung aufgrund von Sonderregelungen. Alle Angaben ohne Gewähr.
Vorsicht Abzocke! Falsche Versprechungen schützen nicht vor der Rundfunkbeitragspflicht
Wer nicht unter die Ausnahmen von der Rundfunkbeitragspflicht fällt bzw. keine Ermäßigung oder Befreiung beantragt, ist zahlungspflichtig. Daran ändern auch keine teuren Versprechungen von Online-Dienstleistern etwas. Diese suggerieren, dass man sich dem Rundfunkbeitrag entziehen könne. Tatsächlich argumentieren die Verfasser lediglich mit einer vermeintlich unrechtmäßigen Vollstreckung. Dass diese Darstellung der rechtlichen Situation nicht haltbar ist, erfahren die Kunden erst, wenn die gesetzlich vorgesehene Vollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher ansteht.