AG Hanau: Tierheim darf sich eine Katze nicht eigenmächtig zurückholen
Wer ein Tier aus dem Tierheim „adoptiert“, wird zwar Besitzer, nicht aber Eigentümer. Ein „Tierüberlassungsvertrag“ sorgt für Klarheit, unter welchen Bedingungen die Übernahme des Tieres erfolgt und wann Rückgabeansprüche wegen nicht ordnungsgemäßer Haltung bestehen. Das „wie“ ist darin nicht beschrieben. Die Mitarbeiter des Tierheims, aus dem die Klägerin eine Katze übernommen hatte, vollstreckten ihre Ansprüche gegen die Besitzerin eigenmächtig und nahmen ihr das Tier wieder ab.