Arbeitszeitverkürzung - wie der Wechsel zur Teilzeit gelingt
Die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit zu verringern, war früher vom guten Willen des Arbeitgebers abhängig. Das hat der Gesetzgeber geändert und den Anspruch auf verringerte Arbeitszeiten und deren optimale Verteilung gesetzlich verankert. Trotzdem muss die Arbeitszeitverkürzung betrieblich darstellbar sein, sonst hat der Arbeitgeber ein Ablehnungsrecht.