Arbeiten im Homeoffice — Lohnrückforderung bei zu geringer Arbeitsleistung?
Haben Arbeitgeber Anspruch auf eine Lohnrückzahlung, wenn Mitarbeiter im Homeoffice die geschuldete Arbeitsleistung nicht erbringen? Diese Frage hatte das Landesarbeitsgericht in Mecklenburg-Vorpommern zu entscheiden. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht informieren Sie über das Urteil und die Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers.