Kündigung erhalten? Mit einer Kündigungsschutzklage wehren Sie sich
Oft kommt eine Kündigung vollkommen unverhofft und der Gekündigte kann nicht nachvollziehen, warum diese ausgesprochen wurde. In bestimmten Fällen ist eine Kündigung rechtlich unwirksam. Dann besteht die Möglichkeit, sich dagegen zu wehren, indem Sie eine Kündigungsschutzklage einreichen. Besonders wichtig ist dabei die Einhaltung der 3-wöchigen Klagefrist. Von dem Erfolg der Klage hängt viel ab. Sie können erreichen, dass das Arbeitsverhältnis Fortbestand hat oder dass Sie eine Abfindung erhalten.