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Digitales Erbe - Rechte und Pflichten der Erben und Bevollmächtigten

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11/9/24
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Wer sich frühzeitig um sein Erbe kümmert, denkt an ein Testament oder Ehevertrag, Pflichtteilsansprüche und Vermächtnisse. Weniger präsent im Bewusstsein ist das „digitale Erbe“, obwohl auch diese Rechte auf die Erben übergehen. Unsere Experten für Erbrecht erklären, woran Sie denken sollten und wie Sie am besten vorgehen.

Was versteht man unter dem „digitalen Erbe“?

Kurz gesagt: Das digitale Erbe umfasst alle elektronischen Daten eines Verstorbenen. Und das ist weit mehr, als man im ersten Moment annimmt. Wer sich im Internet bewegt, hinterlässt Spuren. Mit dem Tod eines Menschen werden die Konten und Daten im Netz nicht automatisch gelöscht. Vielmehr gehen die Rechte am digitalen Nachlass auf die Erben über und damit die Verantwortung dafür.

Online-Shopping, Sport mit der Fitnessuhr oder Kommunikation in den sozialen Medien (z. B. Instagram, Facebook, TikTok, X, LinkedIn) - bei immer mehr Deutschen stehen Angebote aller Art im Netz hoch im Kurs. Häufig werden bei Online-Händlern und Zahlungsdienstleistern wie PayPal und Giropay oder Streaming-Diensten wie Netflix dazu Konten eröffnet. Auch die Steuererklärung oder die Meldung des Kfz-Schadens via App sind längst alltäglich.

Zur „Grundausstattung“ gehören bei vielen Internetnutzern Konten bei Google, Microsoft, Banken, Versicherungen und Providern. Die Kommunikation läuft über E-Mail, Messaging- und Cloud-Dienste oder über den Austausch von Fotos und Videos in den sozialen Netzwerken. Eine große Fangemeinde haben auch vernetzte Spielsachen oder das technikunterstützte Wohnen, Smart Home genannt.

Sind Vorkehrungen notwendig?

Hat sich der Erblasser nicht um den digitalen Nachlass gekümmert, besteht das Risiko, dass Daten ewig gespeichert bleiben und von Unbefugten genutzt werden. Zudem stehen Sie als verantwortlicher Erbe vor der Aufgabe, sich schnellstmöglich Zugriff zu verschaffen. Das kann ohne Liste mit Zugangsdaten eine Herkulesaufgabe werden.

BGH: Auch für den digitalen Nachlass gilt das BGB

Wer sich mit seinem digitalen Erbe beschäftigt, sucht meist nach einem speziellen Gesetz dafür. Allerdings hat der Gesetzgeber noch keine speziellen Regelungen zum digitalen Erbe getroffen. Tatsächlich gilt auch hierfür das Erbrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), wie der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 12.07.2018 klarstellte (IIIZR 183/17).

Daher sollten sich die Erben spätestens nach dem Tod des Erblassers über die genutzten Online-Dienste und deren Nutzungsbedingungen informieren. Entscheidend ist u. a., ob eine Kündigung erforderlich ist oder die Nutzungsbefugnis automatisch erlischt. Werden zahlungspflichtige Abonnements nicht fristgerecht gekündigt, drohen Folgekosten.

Wichtig: Einstellungen, die der Erblasser diesbezüglich in den Online-Diensten vorgenommen hat, haben nur rechtliche Wirkung, wenn sie den Regelungen des BGB entsprechen.

Organisieren Sie Ihr digitales Erbe schon zu Lebzeiten

Der Bundesgerichtshof hat zwar entschieden, dass den Erben der Zugriff auf die Daten des Erblassers zusteht, dennoch ist das in vielen Fällen mit großem Aufwand verbunden. Denn meistens ist nicht bekannt, wo der Verstorbene Konten und Profile eröffnet hat. Und wenn doch, dann fehlen die Zugangsdaten. Diese bei den Anbietern zu erfragen, ist zeitraubend und erfordert in der Regel die Vorlage eines Erbscheins.

Es ist daher ratsam, das digitale Erbe bereits zu Lebzeiten sinnvoll vorzubereiten:

1. Testament und Vollmacht: Legen Sie fest, wer sich nach Ihrem Tod um den digitalen Nachlass kümmern soll und benennen Sie diese Person im (handschriftlichen!) Testament. Dabei muss es sich nicht um einen Erben handeln. Zusätzlich können Sie definieren, welche Befugnisse die Person hat, d. h. ob sie die Daten löschen oder beibehalten und pflegen soll.

Wenn dies nicht bereits im Rahmen einer Vorsorgevollmacht geschehen ist, empfiehlt es sich zusätzlich, eine Vollmacht zur Regelung des digitalen Nachlasses zu erteilen. Damit sind Berechtigte direkt nach dem Todesfall handlungsfähig. Wichtig ist, dass die Vollmacht dafür über den Tod hinaus gilt.

Tipp: Zusätzlich können Sie bei einigen Anbietern eine Person benennen, die für den Zugriff ermächtigt wird, z. B. bei Google.

2. Liste der Zugangsdaten: Ohne die Zugangsdaten sind bevollmächtigte Personen auf den Anbieter angewiesen. Um das zu vermeiden, sollten Erblasser eine aktuelle Übersicht über Accounts, Benutzernamen und Passwörter vorhalten. Diese muss - digital oder ausgedruckt - an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, den die Berechtigten kennen und zu dem sie Zugriff haben. Wer den Aufwand minimieren will, kann einen Passwort-Manager nutzen.

3. Endgeräte: Legen Sie zusätzlich fest, was mit den Endgeräten (z. B. PC, Laptop, Smartphone oder Fitnessuhr) geschehen soll.

Wir unterstützen Sie - kompetent und diskret

Das digitale Erbe birgt nicht selten Überraschungen. Personen, die mit der Abwicklung betraut wurden, betreten oft unbekanntes Terrain. Im digitalen Erbe können sich z. B. Konten bei Online-Wettbüros oder Mitgliedschaften bei umstrittenen Interessengruppen verbergen. Böse Überraschungen erleben Bevollmächtigte und Erben insbesondere, wenn Depots bei Anbietern von Kryptowährungen bestehen. Kennen sie deren Log-in-Daten nicht, bleiben die Vermögenswerte unerreichbar.

Unsere erfahrenen Experten unterstützen Sie gerne bei der Regelung des digitalen Erbes. Sprechen Sie uns an.

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