Das Erbe ist überschuldet – annehmen oder ablehnen?
Eine Erbschaft geht gemäß § 1922 BGB auf Sie über, wenn Sie das Erbe annehmen, d. h. Sie haben Anspruch auf die Vermögenswerte wie Bargeld, Schmuck, Bilder, Fahrzeuge, Immobilien und vieles mehr. Allerdings erben Sie auch die vorhandenen Schulden des Erblassers und alle durch den Erbfall entstehenden Schulden. Dazu gehören u. a. Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen (§ 1967 BGB).