Treffen mit dem Bundesjustizminister
In einem persönlichen Gespräch mit dem Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann tauschte sich der Partner unserer Kanzlei über zentrale rechtspolitische Themen aus. Der Austausch zwischen unserer Kanzlei und dem Ministerium fördert den Dialog und trägt dazu bei, praxisorientierte Perspektiven in die Diskussion einzubringen. Darüber hinaus erhielt er bei seinem Besuch im Bundesjustizministerium spannende Einblicke in die behördliche Arbeit und hatte die Möglichkeit, das historische Gebäude aus nächster Nähe zu erleben.
Reform des Insolvenzrechts: Ein Schritt in die richtige Richtung?
Zu Anfang des Gesprächs ging es um die Reform des Insolvenzrechts, die im Oktober 2020 in Kraft trat. Als Reaktion auf eine europäische Richtlinie eingeführt, verfolgte die Reform laut Dr. Buschmann das Ziel, die Verfahrensdauer in den Mitgliedstaaten anzugleichen. Während Insolvenzverfahren in Irland nur ein Jahr dauern, konnten sie in Deutschland zuvor bis zu sechs Jahre in Anspruch nehmen. Die Frage, ob die verkürzte Verfahrensdauer von drei Jahren beibehalten werden soll, beschäftigt neben Dr. Ghendler, Fachanwalt für Insolvenzrecht, auch viele Ratsuchende, die sich an unsere Kanzlei wenden.
„Die Anpassung auf drei Jahre ist als Kompromiss entstanden und habe sich bislang bewährt“, erklärte der Minister. Er betonte die Notwendigkeit einer „Kultur der zweiten Chance“, die sowohl für Einzelpersonen als auch für Unternehmen gelte. „Jeder kann in eine schwierige Lage geraten“, so Dr. Buschmann weiter. Die verkürzte Verfahrensdauer ermögliche es den Betroffenen, schneller einen Neuanfang zu starten.
Hinweis: Sollten Sie sich in einer finanziellen Notlage befinden oder Fragen zum Insolvenzrecht haben, stehen wir Ihnen mit kompetenter Beratung zur Seite. Wir helfen Ihnen, die für Sie bestmögliche Lösung zu finden.
Einbürgerung: Der lange Weg zum deutschen Pass
Am 27. Juni 2024 trat das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft. Das Gespräch bot die Gelegenheit, die Herausforderungen zu thematisieren, mit denen viele Antragsteller konfrontiert sind, die oft jahrelang auf ihre Einbürgerung warten müssen – darunter auch Mandanten unserer Kanzlei. Buschmann betonte, dass der Gesetzgeber Maßnahmen ergriffen hat, um die Verfahren zu beschleunigen. Zugleich wurden jedoch die Anforderungen an die Antragsteller verschärft, um sicherzustellen, dass diese ihren Lebensunterhalt aus eigener Arbeit bestreiten können und keine extremistischen Einstellungen vertreten.
Die Verantwortung für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben liegt jedoch bei den einzelnen Bundesländern. Das bedeutet, dass der Bundesgesetzgeber nicht direkt in die Organisation der zuständigen Behörden eingreifen kann. „Die Länder regeln den Vollzug eigenständig, daher können wir keine Vorgaben zu Personal oder Abläufen machen“, erklärte Dr. Buschmann. Die lange Bearbeitungsdauer der Einbürgerungsanträge bleibt weiterhin ein großes Hindernis für viele, die den Wunsch haben, deutsche Staatsbürger zu werden.
Hinweis: Überlange Wartezeiten müssen Sie nicht hinnehmen. Wenn auch Ihnen die Entscheidung über Ihren Einbürgerungsantrag zu lange dauert, unterstützen wir Sie gerne bei der Einreichung einer Untätigkeitsklage.
Social Media: Eine Herausforderung für die Meinungsfreiheit
Boykottaufrufe in den sozialen Medien, bei denen Personen oder Unternehmen gezielt unter Druck gesetzt werden, sich einer bestimmten Meinung zu beugen oder sich zu kontroversen Themen zu äußern, nehmen zu. Dr. Ghendler stellte infrage, ob nicht eine rechtliche Regulierung solcher Praktiken notwendig wäre. Der Minister betonte, dass die Meinungsfreiheit in einer freien Gesellschaft unverzichtbar sei. Zwar gebe es bereits Gesetze gegen Beleidigungen und Bedrohungen, jedoch sei es schwierig, solche Dynamiken im Netz zu regulieren, ohne unbeabsichtigt die freie Meinungsäußerung einzuschränken. Er sprach sich für eine zurückhaltende Regulierung von Kommunikationsräumen aus und betonte die Notwendigkeit, gegen digitale Gewalt vorzugehen, ohne die Meinungsfreiheit zu gefährden.
Soll die Erbschaftssteuer noch weiter steigen?
In Anbetracht der aktuellen Diskussionen zur Erbschaftssteuer wurde im Gespräch abschließend die Frage aufgeworfen, ob aus Sicht des Ministers die Erben in Deutschland bereits ausreichend besteuert werden und ob eine Erhöhung der Erbschaftssteuer geplant sei. Buschmann betonte, dass die Erbschaftssteuer bereits Steuersätze von bis zu 50 % umfasst. „Wir sind ein Hochsteuerland, und ich glaube nicht, dass hierzulande jemand zu wenig Steuern zahlt“, so Buschmann. Er plädierte dafür, den Fokus stärker auf die Förderung von Wachstum zu legen, anstatt die Steuerlast weiter zu erhöhen.
Hinweis: Wenn Sie Fragen zum Erbrecht haben oder Unterstützung bei der Nachlassplanung benötigen, stehen wir Ihnen mit umfassender Beratung zur Seite. Wir helfen Ihnen, rechtliche Stolpersteine zu vermeiden und Ihre Interessen zu schützen.