Klagen gegen Biontech und AstraZeneca anhängig
Das Landgericht Rottweil behandelte die Schadensersatzklage eines 58-jährigen Mannes gegen Biontech. Der Mann hatte im Mai und Juni 2021 seine beiden Impfdosen erhalten und kurz darauf Wortfindungsstörungen und Konzentrationsprobleme entwickelt. Später wurde bei ihm ein Augeninfarkt diagnostiziert, der zu einem Sehverlust von nur noch drei Prozent führte. Er fordert 150.000 Euro Schmerzensgeld. Der Vorsitzende Richter merkte an, dass es für den Kläger schwierig sein dürfte, erfolgreich zu sein, da der Impfstoff eine behördliche Zulassung hatte. Die Klägerseite argumentierte, dass es zum Zeitpunkt der Impfung nur eine vorläufige Zulassung gab. Eine außergerichtliche Einigung wurde bisher von Biontech abgelehnt. Das Gericht wird voraussichtlich Ende September eine Entscheidung verkünden.
Das Oberlandesgericht Bamberg verhandelte den Fall einer 32-jährigen Frau, die den Impfstoffhersteller AstraZeneca verklagt hatte und in erster Instanz gescheitert war. Sie hatte sich im März 2021 mit dem AstraZeneca-Impfstoff impfen lassen und danach eine Darmvenenthrombose erlitten, die zu einem Koma führte und schließlich eine Teilentfernung des Darms erforderte. Die Frau fordert von AstraZeneca mindestens 250.000 Euro Schmerzensgeld und bis zu 600.000 Euro für zukünftige Beeinträchtigungen. Das Gericht erläuterte, dass am Tag nach der Impfung der Klägerin erste Berichte über Thrombosen nach AstraZeneca-Impfungen bekannt wurden. Die Impfungen wurden daraufhin zeitweise ausgesetzt und später nur noch für Menschen über 60 Jahren empfohlen. Die Anwälte des Unternehmens schlossen am Montag einen Vergleich aus. Ein Urteil wird für den 14. August erwartet.
Kausalität schwer nachweisbar
In beiden Verfahren gibt es rechtliche Hürden. Es wird geprüft werden, ob die Gesundheitsschäden, wie der Verlust des Sehvermögens oder die Darmvenenthrombose, kausal auf den Impfstoff zurückzuführen sind. Gemäß dem Arzneimittelgesetz wird vermutet, dass der Schaden durch das Arzneimittel verursacht wurde. Es gibt jedoch Ausnahmen von der Schadensersatzpflicht, wenn die schädlichen Wirkungen eines Arzneimittels ein vertretbares Maß überschreiten.
Staatshaftung denkbar
Derzeit sind mehr als 200 Schadensersatzklagen gegen Produzenten von Corona-Impfstoffen bei deutschen Gerichten anhängig. Eine rechtskräftige Entscheidung wurde bisher nicht bekannt. Gemäß den Vereinbarungen bei der Impfstoffbeschaffung über die EU würden die Mitgliedstaaten in der Regel die Entschädigungen und Prozesskosten übernehmen, wenn erfolgreiche Klagen vorliegen. Dadurch könnte auch die Bundesrepublik Deutschland in Haftung genommen werden.