KI verändert auch das Berufsleben
Wir nutzen Mähroboter, die den Rasen ohne uns trimmen, Navigationssysteme für den perfekten Weg und demnächst Fahrzeuge ohne Fahrer. Kein Zweifel - technische Innovationen erobern längst unseren Alltag. Was bietet sich mehr an, als die faszinierenden Entwicklungen auch im Berufsleben zu nutzen? Eine verlockende Vision, die jedoch häufig mit den arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen kollidiert.
Dabei ist die Künstliche Intelligenz bereits dabei, Wirtschaft und Arbeitsmarkt zu revolutionieren. Sie kann zum Beispiel blitzschnell Informationen aus Daten ziehen, Muster erkennen und diese perfekt visualisieren. Statistiken, Grafiken, Präsentationen, Projektdokumentationen oder Budgetauswertungen lassen sich in einem Bruchteil der gewohnten Bearbeitungszeit erstellen.
Falsche Rückschlüsse erkennt der komplexe Algorithmus jedoch nicht. Bekommt die KI fehlerhafte Daten, liefert sie auch fehlerhafte Ergebnisse. Wer trägt die Verantwortung dafür und wer haftet?
Nutzung der KI am Arbeitsplatz ist zustimmungspflichtig
Arbeitnehmer sind gemäß § 611 Abs. 1 BGB zur vertraglich vereinbarten Leistung verpflichtet. Sie müssen diese in der Regel höchstpersönlich erbringen und dürfen nicht Dritte dazu beauftragen. Das bedeutet, dass Arbeitsleistungen ohne Zustimmung des Arbeitgebers auch nicht durch ein KI-System erbracht werden dürfen. Dies wäre ein Verstoß gegen die vertraglichen Pflichten, der arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Welche Risiken sich aus dem unkontrollierten Einsatz der KI für Unternehmen und deren Kunden ergeben können, ist den Anwendern meist nicht bewusst. Schon die Speicherung betriebsinterner Daten durch die KI ist riskant, da diese oft auf außereuropäischen Servern erfolgt. Damit sind die Daten der Kontrolle des Arbeitgebers entzogen.
Vorsicht vor unbedarftem Umgang mit vertraulichen Daten
Die meisten Arbeitnehmer sind vertraglich verpflichtet, die internen Datenschutzregeln und relevante Gesetze einzuhalten. Geben sie unbeabsichtigt Daten an externe Server weiter, kann dies als Datenschutzverstoß gewertet werden. Arbeitsrechtlich ein schweres Vergehen. Wer beispielsweise der KI den Zugang zu Umsätzen, Neukunden und Personaldaten verschafft, um daraus perfekte Jahresberichte erstellen zulassen, geht leichtfertig mit Geschäftsgeheimnissen um. Tatsächlich sind Arbeitnehmer jedoch zum Schutz vertraulicher Daten verpflichtet, auch ohne gesonderte Datenschutzerklärung.
Zudem steht häufig im Raum, dass dem Arbeitnehmer für die Zeit, in der die KI die Arbeitsleistung erbracht hat, kein Lohn zustünde. Erhebt ein Arbeitgeber den Vorwurf des Arbeitszeitbetrugs, kann dies sogar eine Kündigung rechtfertigen.
Verletzung der Nebenpflichten am Arbeitsplatz
Wenn die KI ohne Genehmigung auf urheberrechtlich geschützte Bilder, Texte oder sonstige Werke zugreift oder sie in das eigene Arbeitsergebnis einbindet, ist dies eine Urheberrechtsverletzung. Wird der Arbeitgeber dafür haftbar gemacht, kann er Schadensersatzansprüche gegenüber dem Arbeitnehmer geltend machen.
Zudem stellt der leichtfertige Umgang urheberrechtsgeschützter Inhalte eine Verletzung der Nebenpflichten dar. Gemäß § 241 BGB hat ein Mitarbeiter auf die Rechtsgüter des Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen. Eine Nebenpflichtverletzung kann arbeitsrechtliche Sanktionen nach sich ziehen.
Wer trägt die Haftung für Fehler der KI?
Der Einsatz Künstlicher Intelligenz verändert die Arbeitswelt tiefgreifend. Das bekommen auch Beschäftigte zu spüren, die sich auf die Arbeitsergebnisse der KI verlassen. Selbst wenn der Arbeitgeber deren Einsatz zugestimmt hat, können sich die Mitarbeitenden nicht sicher sein. Die Erlaubnis entbindet sie nicht von ihren Sorgfalts- und Rücksichtnahmepflichten. Nach derzeitiger Rechtslage haften Anwender für Fehler und Verstöße durch den Einsatz der KI. Das neue EU-KI-Gesetz verpflichtet sie aus diesem Grund, die Ergebnisse stets zu prüfen.
Dennoch kann der verantwortliche Arbeitnehmer in die Haftung genommen werden, wenn Fehler der KI nicht erkannt oder leichtfertig „durchgewunken“ werden. Offensichtliche Fehler begründen dabei eine Haftung wegen grober Fahrlässigkeit, während die ungenehmigte Nutzung geschützter Werke eine Urheberrechtsverletzung darstellt.
Arbeitsmarkt der Zukunft
Noch lässt sich nicht absehen, wie sich der Arbeitsmarkt insgesamt durch Künstliche Intelligenz verändern wird. Vergleichsweise gut einschätzen lässt sich bereits heute der Einfluss von Anwendungen wie ChatGPT auf die Arbeitsprozesse. Untersuchungen haben gezeigt, dass solche Sprachmodelle nicht nur den Zeitaufwand verringern, sondern auch die Arbeitszufriedenheit und die Fähigkeiten der Mitarbeitenden verbessern. Darüber hinaus sorgen KI-Anwendungen unter Umständen auch für einen verbesserten Arbeits- und Gesundheitsschutz.
In den USA durchgeführte Studien lassen den Schluss zu, dass von den Veränderungen durch die KI alle Beschäftigungs- und Einkommensniveaus betroffen sein werden. In erster Linie verändert sich jedoch die Arbeit von Journalisten, Webdesignern, Steuerfachleuten, Assistenten, Mathematikern, Juristen, Autoren und Bildungsbeauftragten.
Fazit: Die Nutzung der KI am Arbeitsplatz birgt Risiken
Nach einer Umfrage des TÜV-Verbandes hat nahezu jeder vierte Deutsche bereits KI-Anwendungen wie ChatGPT ausprobiert, häufig aus beruflichem Interesse. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) ermittelte außerdem, dass bereits 14 Prozent der befragten Unternehmen KI-Anwendungen einsetzen.
In dem Maß, in dem die Bedeutung der Künstlichen Intelligenz in Wirtschaft und Gesellschaft wächst, steigern sich die oft unbewussten Risiken für Arbeitnehmende und Unternehmen. Unsere Experten beraten umfassend zu den arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen, Abmahnungen, Kündigungen und Haftungsfragen.