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Neue Ära im Kölner ÖPNV: Trotz mehrfachen Schwarzfahrens kein Strafverfahren mehr

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7/5/24
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KVB
Mit dem Beschluss der Stadtratssitzung beginnt eine neue Zeitrechnung im öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) der Stadt Köln: Wer hier mehrmals ohne gültigen Fahrschein angetroffen wird, hat kein Strafverfahren mehr zu befürchten. Die zukunftsweisende Entscheidung des Stadtrats wurde jetzt von den Kölner Verkehrs-Betrieben (KVB) umgesetzt. Auch der Bund plant, die Konsequenzen für Dauer-Schwarzfahrer zu entschärfen.

Ist Schwarzfahren in Köln nun erlaubt?

Für Nutzer von Bussen und Bahnen in und um Köln ist die Entscheidung von besonderer Bedeutung, da sie auch bei mehrmaligem Fahren ohne gültigen Fahrschein nicht mehr strafrechtlich belangt werden. Bisher musste zusätzlich mit Post vom Staatsanwalt rechnen, wer als Fahrgast innerhalb eines Jahres dreimal bzw. innerhalb zweier Jahre viermal ohne gültigen Fahrausweis angetroffen wurde. Die letzte Schwarzfahrt durfte dabei nicht länger als drei Monate zurückliegen.

Diese Regelung ist mit dem Stadtratsbeschluss zu den Akten gelegt worden. Gesellschaftsfähig wird das Schwarzfahren aber auch in Köln deshalb nicht. Wie bisher auch wird bei Fahrscheinsündern ein sogenanntes erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 60 Euro fällig.

Bisherige Regelung: Gefängnisstrafe wegen Schwarzfahrens

Der Gesetzgeber nennt es „Erschleichen von Leistungen“ und das ist in Deutschland eine Straftat (§ 265 a BGB), die mit einer Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Haft bestraft werden kann. Was für die meisten überraschend ist, betraf pro Jahr alleine im Bereich der KVB Hunderte Menschen und deutschlandweit mehrere Tausend. Im Jahr 2022 entsprachen in Köln von 37.800 Schwarzfahrern (2,7 % der Fahrgäste) rund 1.800 den strengen Kriterien. 393 Personen wurden letztlich zu Haftstrafen verurteilt. Das entfällt nun.

Eine Konsequenz, die auch der ohnehin stark belasteten Justiz zugutekommt. Gleichzeitig werden Ungleichbehandlungen vermieden. Schließlich wurde das Falschparken nur mit einem Strafzettel quittiert, während das Schwarzfahren den Betroffenen sogar ins Gefängnis führen konnte.

Bei klaren Konsequenzen wird es dennoch auch künftig bleiben: Sofern das erhöhte Beförderungsentgelt von 60 EUR nicht bezahlt wird, werden die Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) es auf zivilrechtlichem Weg einklagen.

Pro: Verzicht auf Anzeige spart Kosten und Aufwand

Der Vorstoß für die Neuregelung kam von der FDP, die ihren Antrag auf Abschaffung der Strafanzeige bei notorischen Schwarzfahrern in der Ratssitzung durchsetzte. Die Initiatoren argumentierten, dass es sich bei den Fahrgästen ohne Fahrausweise ohnehin meist um Suchtkranke oder Personen mit geringen finanziellen Mitteln handele. Bei einer Verurteilung bliebe in letzter Instanz nur die Haftstrafe, die den Steuerzahler in Deutschland insgesamt rund 200 Mio. Euro pro Jahr koste. Die Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) profitierten davon nicht.

Daher gilt ab sofort: Schwarzfahrern droht keine Anzeige mehr und damit auch kein Strafverfahren. Eine Neuerung, die auch in Düsseldorf erfolgreich praktiziert wird, aber nicht nur Befürworter hat.

Contra: Das Schwarzfahren wird durch die Entkriminalisierung verharmlost

Zu den Kritikern der Neuregelung gehört der Verband Deutscher Verkehrsbetriebe, dessen Verantwortliche eine Verharmlosung des Schwarzfahrens befürchten. Aufgrund einer negativen Signalwirkung rechnen sie mit einem hohen jährlichen Schaden. Eine Erhöhung des Anteils der Schwarzfahrer könnte letztlich zu höheren Ticketpreisen führen, was sich für alle Fahrgäste negativ auswirken würde.

Unsere Experten unterstützen Sie in Ihrem Strafverfahren

Wenn auch gegen Sie aufgrund mehrfachen Fahrens ohne gültigen Fahrschein ein Strafverfahren eingeleitet wurde, wenden Sie sich an uns. Unsere Experten beraten Sie in einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung gerne über Ihre Rechte und Möglichkeiten.

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