Gefährliche Situationen durch Ausfall des ABS und der DSC
In mehreren Fällen hatten BMW-Fahrer ohne Vorwarnung riskante Situationen zu meistern. Die Fahrzeuge ließen sich nur mit hohem Kraftaufwand abbremsen, da gleichzeitig das Antiblockiersystem (ABS) und die dynamische Stabilitätskontrolle (DSC) ausgefallen sind. Solche Signalstörungen in der Elektronik des Bremssystems können zu extrem gefährlichen Situationen führen. Das musste auch der Fahrer eines erst vor wenigen Monaten vom Band gelaufenen BMW X7 auf dem Weg in den Urlaub erfahren.
Die gesamte Familie war auf einem Autobahnabschnitt unterwegs, auf dem eine Höchstgeschwindigkeit von 120km/h erlaubt war. Diese Geschwindigkeitsbegrenzung wurde zur glücklichen Fügung, denn unerwartet fielen das ABS und die DSC aus. Die Folge: Der Fahrer musste enorm viel Kraft aufwenden, um das Fahrzeug so gut es ging abzubremsen. Trotzdem verlängerte sich der Bremsweg auf ca. 200 m. Der Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug ließ sich nicht vermeiden.
BMW verweist trotz Mobilitätsgarantie auf die Bahn
Nach dem ersten Unfallschreck informierte der Eigentümer den BMW-Konzern. Seine Mobilitätsgarantie veranlasste dort trotz des nicht mehr fahrbereiten Wagens jedoch niemanden, ein Ersatzfahrzeug zu stellen; man verwies die Familie auf die Deutsche Bahn. Der Eigentümer ließ das Auto in eine Kfz-Werkstatt bringen.
Drei Tage später veröffentlichte der Autobauer einen Fahrzeugrückruf mit der Begründung: ABS und DSC könnten ausfallen. Um das Fahrzeug abzubremsen, wäre sehr starker Bremsdruck erforderlich. Auf Nachfrage der Medien bestätigte der BMW-Konzern, man wisse von dem Unfall der Familie und habe das Fahrzeug geprüft. Ein Schaden am Bremssystem sei nicht festgestellt worden.
In einem nachfolgenden Schreiben an den Familienvater revidierte BMW dieses Prüfergebnis. Es liege vielmehr eine Systemstörung vor, die einen Austausch des IBS (Integriertes Bremssystem) erforderlich mache.
Unfallfahrer tritt vom Kaufvertrag seines Fahrzeugs zurück
Das Zugeständnis des Autobauers und die Aussicht auf ein repariertes Fahrzeug war dem Eigentümer nach den noch glimpflich überstandenen Erlebnissen nicht genug. Er suchte sich anwaltliche Unterstützung und erklärte seinen Rücktritt vom Kaufvertrag des Wagens. Das Risiko einer Wiederholung der lebensgefährlichen Situation war ihm und seiner Familie zu hoch.
Fahrzeugrückruf: Signalstörungen in der Elektronik des Bremssystems möglich
Inzwischen hat sich BMW näher dazu geäußert: In Einzelfällen komme es zu Signalstörungen in der Elektronik des Bremssystems. Das könne zu den beschriebenen Problemen beim Bremsvorgang führen. Nach einem solchen Vorfall werde der Fahrer daher am Display des Fahrzeugs aufgefordert, zeitnah seine BMW- bzw. Mini-Werkstatt aufzusuchen.
Der Autobauer erklärte, es seien ca. 3 bis 5 Prozent der entscheidenden Bauteile fehlerhaft. Um diese zu selektieren, müssten alle Fahrzeuge überprüft werden (rund 1,5 Mio.):
- Fahrzeuge, die noch nicht über die erforderliche Diagnose-Software verfügen, werden zurückgerufen, um diese aufzuspielen.
- Sofern nur ein Software-Upgrade erforderlich ist, kann dies per Mobilfunk erfolgen.
- Stellt der Autobauer bei einem Fahrzeug eine Störung fest, muss das Bauteil ausgetauscht werden. Dafür sollten die Eigentümer mit ca. 4 Stunden Reparaturzeit rechnen.
Auslieferungssperre bei Neuwagen kann sich hinziehen
Bis das Problem behoben ist, werden keine für Störungen des Bremssystems infrage kommenden Neufahrzeuge (ca. 400.000) mehr ausgeliefert. BMW rechnet mit einer länger andauernden Phase für die Behebung des Problems, da die Ersatzteile nicht in der erforderlichen Menge vorliegen. Der Autobauer hält einen ungefähren Zeithorizont von 3 bis 5 Monaten für realistisch.
Wichtig: Zudem würden die Fahrzeuge nur unter der Voraussetzung ausgeliefert, dass die Kunden das Informationsschreiben des Konzerns zur Kenntnis genommen und dies per Unterschrift bestätigt hätten.
Betroffen sind nach aktuellem Stand folgende Modelle ab Baujahr 2022 (ohne Gewähr):
BMW:
- BMW 2er Activ Tourer
- BMW x1 und ix1
- BMW XM
- BMW X5 LCI
- BMW X6 LCI
- BMW X6M LCI
- BMW X7 LCI
- BMW 5er Limousine inklusive i5
- BMW 7er Limousine
- BMW Alpina XB7
Mini:
- Mini Cooper
- Mini Countryman
Rolls-Royce:
- Rolls-Royce Spectre
Verlieren Sie keine Zeit und wehren Sie sich jetzt!
Ob Ihr Bestandsfahrzeug bereits Signalstörungen gezeigt hat oder bisher “nur” das Rückrufschreiben des Autobauers in Ihrem Briefkasten liegt – suchen Sie sich anwaltliche Unterstützung, bevor es zu einem Unfall kommt. Nicht jeder Fahrer hat genug Kraft und Erfahrung, um ein Auto ohne ABS oder DSC sicher abbremsen zu können. Wir finden, dass ein einwandfrei funktionierendes Bremssystem bei den Fahrzeugen eines Autobauers, der hohe Qualität verspricht und diese auch einpreist, erwartet werden kann.
Von uns können Sie jedenfalls hohe Qualität erwarten. Die Experten unserer Kanzlei haben bereits viele Mandanten erfolgreich gegenüber Autobauern oder Anbietern vertreten. Sprechen Sie uns an. Wir nehmen uns Zeit für Sie, bevor Ihnen eine Fahrt mit Ihrem BMW oder Mini unerwartet negative Erlebnisse verschafft und selbstverständlich auch, wenn es schon zu einem Vorfall gekommen ist.