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Was tun, wenn bezahlte Ware nicht geliefert wird?

Vertragsrecht
7/2/24
4
Min. Lesezeit
Paket
Immer häufiger kommt es vor, dass die bei einem Onlineshop bestellte Ware nicht ankommt. Die Lieferung bleibt ganz aus, der Karton des Händlers ist leer oder es wurde statt der bestellten Ware ein minderwertiges Produkt eingepackt. Die Käufer fragen sich, was sie tun können, um die erwartete Bestellung oder ihr Geld zu bekommen.

Der Verkäufer liefert nicht - fordern Sie ihn auf

Wenn die Ware nicht in der zugesagten oder einer üblichen Lieferzeit ankommt, prüfen Sie zuerst den Versandverlauf. Wurde die Ware als versichertes Paket verschickt, lassen sich dessen Stationen beim Versanddienstleister nachverfolgen. Steht die Zustellung kurz bevor, sollten Sie dem Händler noch etwas Zeit geben.

Ist die Lieferzeit bereits überschritten oder können Sie den Weg des Pakets nicht nachverfolgen, setzen Sie dem Verkäufer eine angemessene Frist (14 Tage). Die Lieferaufforderung erfolgt am sichersten schriftlich als postalisches Einschreiben:

Kundennummer: xxxxxxxxxxx

Guten Tag,

am TT.MM.JJJJ haben Sie meine Bestellung mit der Bestell-/Auftragsnummer xxxxxxxxx erhalten und bestätigt. Den Kaufpreis von XX EUR habe ich am TT.MM.JJJJ bezahlt. Bis heute kann ich keine Lieferung feststellen. Ich bitte um Prüfung und Lieferung der gekauften Ware bis zum TT.MM.JJJJ.

Mit freundlichen Grüßen

Der genannte Lieferzeitpunkt sollte in ca. 10 Tagen sein. Wenn Sie kein Interesse mehr an der Ware haben, können Sie nach Fristablauf vom Kaufvertrag zurücktreten.

Kaufvertrag widerrufen oder stornieren

Sie haben als Verbraucher ein vierzehntägiges Widerrufsrecht, wenn Sie online etwas kaufen. Der Online-Händler informiert Sie auf seiner Webseite und im Kaufvertrag darüber. Bleibt die Lieferung aus, können Sie den Kaufvertrag noch vor Erhalt der Ware widerrufen. Dafür muss der Verkäufer ein Musterformular bereithalten und den gezahlten Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen zurückerstatten.

Nach Ablauf der Widerrufsfrist können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn die Ware trotz Lieferaufforderung nicht bei Ihnen ankommt. Auch in diesem Fall hat der Verkäufer den Kaufpreis zu erstatten. Fordern Sie ihn dazu unter Fristsetzung und per Einschreiben auf:

Kundennummer: xxxxxxxxxxx

Guten Tag,

mit meinem Einschreiben vom TT.MM.JJJJ habe ich sie aufgefordert, die ausstehende Ware (Bestellnummer/Auftragsnummer) aus dem Kaufvertrag vom TT.MM.JJJJ bis zum TT.MM.JJJJ zu liefern. Diese Frist ist ohne Lieferung verstrichen.

Daher trete ich von dem oben genannten Kaufvertrag zurück. Ich fordere Sie auf, mir den gezahlten Kaufpreis von XX EUR bis spätestens zum TT.MM.JJJJ auf mein nachfolgend genanntes Bankkonto zu überweisen bzw. über meinen Zahlungsdienstleister zu erstatten.

Falls die Rückzahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgt, werde ich meine Ansprüche mithilfe eines Anwalts durchsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Die Rückzahlungsfrist sollte in ca. 10 Tagen enden. Wenn der Kaufpreis über einen Zahlungsdienstleister bezahlt wurde (z. B. PayPal), erfolgt die Rückzahlung in der Regel ebenfalls auf diesem Weg.

Tipp: Falls Sie wegen der fehlenden Ware ein teureres Ersatzprodukt kaufen müssen, können Sie ggf. Schadenersatz geltend machen.

So erkennen Sie unseriöse Onlineshops schon vor dem Kauf

Prüfen Sie schon vor dem Kauf, spätestens aber bei nicht erfolgter Lieferung, ob es sich um einen Fakeshop handelt. So wird eine Internetseite bezeichnet, die aussieht wie ein echter Shop und begehrte Waren wie Sneakers, Spielekonsolen oder Holz zu besonders günstigen Preisen anbietet. Tatsächlich gibt es diese Waren bei dem Anbieter nicht. Es lohnt sich daher, sich über den Verkäufer zu informieren, bevor man die Bestellung abschließt:

  • Gehen Sie bei einem gewerblichen Händler auf dessen Internetseite und prüfen Sie die dortigen Angaben, insbesondere das Impressum. Fehlt das vorgeschriebene Impressum, ist es unvollständig oder unverständlich geschrieben, sollten Sie sich einen anderen Verkäufer suchen.
  • Prüfen Sie, ob Allgemeine Geschäftsbedingungen vorhanden sind. Diese müssen korrekt formuliert sein und u. a. Informationen zu Gewährleistung und Widerrufsrecht enthalten.
  • Informieren Sie sich über die Shop-Bewertungen, die von den Kunden im Internet abgegeben wurden.
  • Nutzen Sie den kostenlosen Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen. Die hinterlegte Liste betrügerischer Shops wird laufend erweitert.
  • Augen auf bei besonders günstigen Preisen. Ihr Händler verkauft neue und für gewöhnlich hochpreisige Ware beispielsweise zum halben Preis? Ein fragwürdiges Angebot, das Sie vom Kauf abhalten sollte.
  • Vorsicht auch bei Vorkasse. Prüfen Sie die Zahlungsarten. Die meisten Shops bieten eine ganze Reihe an Zahlungsmöglichkeiten an, Vorkasse ist nur eine davon. Ist bei Ihrem Online-Händler eine Bestellung nur mit Bezahlung im Voraus möglich, sollten Sie sich einen anderen Anbieter suchen.

4 wichtige Schritte für Opfer eines Fakeshops

1.     Falls noch möglich, rufen Sie sofort Ihre Bank oder den Zahlungsdienstleister an und stoppen Sie die Zahlung des Kaufpreises.

2.     Wichtig ist ein Screenshot des ursprünglichen Angebots, das Sie zum Kauf animiert hat.

3.     Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen wie Kaufvertrag, Bestellbestätigung, E-Mails und Überweisungsauftrag.

4.     Da es sich bei einem Fakeshopangebot um Betrug handelt, sollten Sie Strafanzeige stellen. Lassen Sie sich dazu anwaltlich beraten.

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