BGH: Austausch von Rauchwarnmeldern rechtfertigt keine Mieterhöhung wegen Modernisierung
Rauchwarnmelder kennt jeder Mieter und Eigentümer in Deutschland. Werden die Geräte erneuert, bewerten Vermieter dies oft als Modernisierung und erhöhen die Miete. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass es sich bei dem Austausch von vorhandenen Rauchwarnmeldern um keine Modernisierung handelt (§ 555 ff BGB). Voraussetzung ist, dass damit weder eine technische noch eine sonstige Aufwertung verbunden ist.