Folgen Sie uns auch auf Social Media:

BGH bestätigt seine Rechtsprechung im Abgasskandal – Wohnmobilbesitzern stehen bis zu 15 % des Kaufpreises als Schadensersatz zu

Abgasskandal
4/12/23
2
Min. Lesezeit
Wohnmobil
Die Auswirkungen des Abgasskandals sind nach wie vor aktuell und viele Betroffene fragen sich, welche Rechte sie haben, wenn bei ihrem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut wurde und ob sie Schadensersatz verlangen können. Nachdem wir sowohl für PKW- als auch für Wohnmobilbesitzer schon vor diversen Landgerichten und Oberlandesgerichten Schadensersatzforderungen durchgesetzt haben, hatten wir nun auch vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Erfolg (Urteil vom 27.11.2023, Az. VIa ZR 1425/22).

Es besteht Rechtssicherheit hinsichtlich der Unzulässigkeit des Thermofensters

Es ist das erste Urteil vor dem BGH für Wohnmobilbesitzer. Das Gericht bleibt darin seiner bisherigen Linie treu und spricht Geschädigten einen Differenzschadensersatz in Höhe von bis zu 15 Prozent des Kaufpreises zu. Wir fassen den aktuellen Stand der Dinge in diesem Artikel zusammen.

Mit dem aktuellen Urteil wurden Unsicherheiten bezüglich des Bestehens eines Schadensersatzanspruches aus dem Weg geräumt. Folgendes steht nun fest: Berechtigt sind Käufer von Wohnmobilen, deren Basisfahrzeug ein Fiat Ducato ist. Konkret betroffen sind Modelle der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 aus den Produktionsjahren 2014 bis 2019. Das dort eingebaute Thermofenster ist unzulässig.

Auch der fahrlässige Einbau illegaler Abschalteinrichtungen führt zur Schadensersatzpflicht

Der Einbau der Thermofenster muss dabei nicht vorsätzlich erfolgt sein, damit Betroffene einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen können. Fahrlässigkeit genügt – sowohl bei deutschen als auch bei ausländischen Herstellern. Die italienischen Behörden hatten die Ermittlungen der deutschen Behörden zum Einbau unzulässiger Abschalteinrichtungen beim italienischen Hersteller nicht anerkannt.

In der Überzeugung, die Typengenehmigungen seien rechtmäßig erteilt worden, zogen sie die betroffenen Fahrzeuge nicht aus dem Verkehr. Laut BGH hat diese Fehleinschätzung für den Schadensersatzanspruch keine Relevanz. Entscheidend für die Rechtsprechung deutscher Gerichte sei einzig und allein, ob unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet wurden oder nicht.

Zu den Fragen des Vorsatzes und der Sittenwidrigkeit nach § 826 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) wurde noch nicht verhandelt.

Für Wohnmobile gilt dasselbe wie für Autos

Dass auch Wohnmobilbesitzer einen Schadensersatzanspruch in derselben Höhe wie Autobesitzer zugesprochen bekommen können, liegt an der drohenden Entziehung der Nutzungserlaubnis. Die Behörden können sowohl Autos als auch Wohnmobile jederzeit stilllegen, wenn sie ihre Meinung ändern. Diese drohende Gefahr sorgt für einen Wertverlust, der bei beiden Fahrzeugen gleichermaßen besteht.

Tausende Wohnmobilbesitzer können nun Schadensersatzforderungen geltend machen

Nach den Vorgaben des BGH muss die Vorinstanz den konkreten Fall noch einmal genau beurteilen. In diesem Einzelfall ergeht dann die Entscheidung darüber, ob und in welcher Höhe Schadensersatz gewährt wird. Allgemein wirkt sich das Urteil des BGH aber auf tausende Wohnmobilbesitzer aus: Der Fiat Ducato ist eines der meistverbauten Basisfahrzeuge bei Wohnmobilen – grundsätzlich haben somit tausende Wohnmobilbesitzer einen Schadensersatzanspruch und sollten sich anwaltlich dazu beraten lassen.

Schadensersatz auch bei Diesel-Wohnmobilen möglich
Die aktuelle Rechtsprechung des BGH eröffnet vielen Klägern die Möglichkeit auf Schadensersatz
Jetzt informieren
Schadensersatz auch bei Diesel-Wohnmobilen möglich
Die aktuelle Rechtsprechung des BGH eröffnet vielen Klägern die Möglichkeit auf Schadensersatz
Jetzt informieren
In diesem Artikel

Ähnliche Artikel

Das könnte Sie auch interessieren

Stimmen unserer Mandanten

Echte Erfahrungsberichte unserer Mandanten

Vertrauen aufgebaut, Probleme gelöst - Unsere Mandanten teilen ihre Erfahrungen mit uns.

Die Kanzlei ist Spitze. Prompte Beratung: professionell und vollkommen erklärend; der Vorgang zur Beitragsreduzierung bei der AXA lief zügig und glatt ab. Preis Leistungsverhältnis der Kanzlei ist super. Ich kann diese Kanzlei absolut empfehlen.
Wolfgang Spoelgen
Google-Bewertung
Bisher kann ich nur postiv von der Kanzlei sprechen. Sind sehr freundlich und hilfsbereit
Karoline Offelmann
Google-Bewertung
Professionell mein Anliegen behandelt und zum Erfolg geführt. Stets freundlich und kompetent. Abwicklung per Telefon und/oder Email war problemlos. Ich würde diese Kanzlei wieder wählen. Besten Dank!
Karsten Alex Krause
Google-Bewertung
Sehr zufrieden. Vollste Transparenz bezüglich der Kosten. Anliegen werden rasch bearbeitet.
Michael Hof
Google-Bewertung
Mit der Beratung zum Tarifwechsel in meiner PKV sehr zufrieden. Beratung und Wechsel haben sich finanziell gelohnt. Alles zügig und wie vorher zugesagt und abgesprochen durchgeführt. Beratungsgebühr wird sich innerhalb 4 Monate amortisieren.
Rene Farmer
Google-Bewertung
Sehr nettes Gespräch und sehr informativ. Vielen lieben Dank für die schnelle Auskunft! Immer wieder gerne sehr kompetent....
Yvonne Pfaffe
Google-Bewertung
Trotz meiner Angst vor diesem Telefonat wurde ich sehr gut beraten und beruhigt. Fühlte mich wohl und gut aufgehoben. Bin dankbar jetzt Hilfe zu bekommen ohne Angst vor diesem Schritt haben zu müssen in eine Insolvenz zu gehen. Danke dafür.
Diana Lehmann
Google-Bewertung
Absolut fair und super Service! Man wird super beraten, um die richtige Entscheidung zu treffen. Vielen Dank für euren Support.
Abu Yaser
Google-Bewertung
Bekannt aus
Logo SternTVLogo BILD
Der Ablauf

So können Sie Ihre Anfrage schnell & einfach stellen

Ihr Weg zur Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei.

1

Thema wählen & Formular ausfüllen

Sie füllen ganz einfach das mehrstufige Formular aus und lassen uns die Daten zukommen.
Thema oder Abteilung auswählen
2

Kostenloser Erstkontakt

Buchen Sie einen Termin und wir klären alle Fragen zum weiteren Vorgehen. Eine Rechtsberatung findet nicht statt.
3

Beauftragung

Sind alle Fragen geklärt, beauftragen Sie uns ganz einfach online – und schon geht’s los!

Jetzt kostenlos Kontakt aufnehmen!