Es besteht Rechtssicherheit hinsichtlich der Unzulässigkeit des Thermofensters
Es ist das erste Urteil vor dem BGH für Wohnmobilbesitzer. Das Gericht bleibt darin seiner bisherigen Linie treu und spricht Geschädigten einen Differenzschadensersatz in Höhe von bis zu 15 Prozent des Kaufpreises zu. Wir fassen den aktuellen Stand der Dinge in diesem Artikel zusammen.
Mit dem aktuellen Urteil wurden Unsicherheiten bezüglich des Bestehens eines Schadensersatzanspruches aus dem Weg geräumt. Folgendes steht nun fest: Berechtigt sind Käufer von Wohnmobilen, deren Basisfahrzeug ein Fiat Ducato ist. Konkret betroffen sind Modelle der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 aus den Produktionsjahren 2014 bis 2019. Das dort eingebaute Thermofenster ist unzulässig.
Auch der fahrlässige Einbau illegaler Abschalteinrichtungen führt zur Schadensersatzpflicht
Der Einbau der Thermofenster muss dabei nicht vorsätzlich erfolgt sein, damit Betroffene einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen können. Fahrlässigkeit genügt – sowohl bei deutschen als auch bei ausländischen Herstellern. Die italienischen Behörden hatten die Ermittlungen der deutschen Behörden zum Einbau unzulässiger Abschalteinrichtungen beim italienischen Hersteller nicht anerkannt.
In der Überzeugung, die Typengenehmigungen seien rechtmäßig erteilt worden, zogen sie die betroffenen Fahrzeuge nicht aus dem Verkehr. Laut BGH hat diese Fehleinschätzung für den Schadensersatzanspruch keine Relevanz. Entscheidend für die Rechtsprechung deutscher Gerichte sei einzig und allein, ob unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet wurden oder nicht.
Zu den Fragen des Vorsatzes und der Sittenwidrigkeit nach § 826 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) wurde noch nicht verhandelt.
Für Wohnmobile gilt dasselbe wie für Autos
Dass auch Wohnmobilbesitzer einen Schadensersatzanspruch in derselben Höhe wie Autobesitzer zugesprochen bekommen können, liegt an der drohenden Entziehung der Nutzungserlaubnis. Die Behörden können sowohl Autos als auch Wohnmobile jederzeit stilllegen, wenn sie ihre Meinung ändern. Diese drohende Gefahr sorgt für einen Wertverlust, der bei beiden Fahrzeugen gleichermaßen besteht.
Tausende Wohnmobilbesitzer können nun Schadensersatzforderungen geltend machen
Nach den Vorgaben des BGH muss die Vorinstanz den konkreten Fall noch einmal genau beurteilen. In diesem Einzelfall ergeht dann die Entscheidung darüber, ob und in welcher Höhe Schadensersatz gewährt wird. Allgemein wirkt sich das Urteil des BGH aber auf tausende Wohnmobilbesitzer aus: Der Fiat Ducato ist eines der meistverbauten Basisfahrzeuge bei Wohnmobilen – grundsätzlich haben somit tausende Wohnmobilbesitzer einen Schadensersatzanspruch und sollten sich anwaltlich dazu beraten lassen.