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Kraftfahrt-Bundesamt bestätigt Abschalteinrichtung bei Wohnmobilen mit SCR-Katalysatoren

Abgasskandal
12/4/24
1
Min. Lesezeit
Motorhaube
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bestätigte in einer Auskunft vom 08.01.2024 das Vorhandensein mehrerer Abschalteinrichtungen in neusten Wohnmobilen der Marke Fiat.

Auch neueste Generationen betroffen: Abschalteinrichtung trotz SCR Katalysatoren entdeckt

Bemerkenswert ist, dass auch in den Fahrzeugen neuster Generation -mit SCR Katalysatoren- eine Abschalteinrichtung entdeckt wurde.

Funktion der Abschalteinrichtung

Nach den Feststellungen des KBA wird bei den betroffenen Fahrzeugen nach Start für einen Zeitraum von ca. 22 Minuten eine erhöhte Zuführung des Harnstoffes Ad-Blue veranlasst, um somit die Abgasnachbehandlung für diesen Zeitraum zu verbessern. Nach Ablauf des Zeitfensters wird die Abgasnachbehandlung stark zurückgeführt und das Fahrzeug hält sodann die geltenden Grenzwerte nicht mehr ein. 

Unzulässige Abschalteinrichtung laut KBA

Das KBA hat diese Maßnahme als unzulässige Abschalteinrichtung gewertet. Nachfolgend finden Sie das entsprechende Schreiben:

Rechtliche Konsequenzen und Entschädigung

Vor diesem Hintergrund und der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27.11.2023 (VIa ZR 1425/25) steht fest, dass Geschädigten ein sogenannter Differenzschaden von bis zu 15 % des Kaufpreises zusteht. 

Erfolgreiche Urteile

Dieser Auffassung sind nach der vorgenannten Entscheidung des BGH auch bereits mehrere Oberlandesgerichte gefolgt. Unter anderem konnten wir nachfolgende Entscheidungen für unsere Mandanten erstreiten.

  • Stellantis Europe S.p.A. - Aufhebung der klageabweisenden Entscheidung des Landgerichts durch das OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 02.01.2024 - 25 U 233/22
  • Stellantis Europe S.p.A. - Schadensersatz in Höhe von 4.745,12 € vor dem OLG Nürnberg, Urteil vom 31.01.2024 - 2 U 1072/22
  • Audi - Schadensersatz in Höhe von 3.675,00 € vor dem OLG Hamm, Urteil vom 20.03.2024 - I-8 U 171/22
  • Stellantis Europe S.p.A. - Schadensersatz in Höhe von 4.745,12 € vor dem Kammergericht Berlin, Urteil vom 20.02.2024 - 20 U 128/22
  • FCA Italy S.p.A - Rückzahlung des Kaufpreises von 44.816,59 € vor dem Landgericht Köln, Urteil vom 07.12.2023 - 36 O 65/22

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