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Die Schufa und Ihr Recht auf Auskunft gemäß Artikel 15 DSGVO

Schufa
14/11/23
5
Min. Lesezeit
Zeitung mit Classified
Das Auskunftsrecht gemäß Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt ein bedeutendes Betroffenenrecht dar, indem es den Verbrauchern die Kontrolle über ihre persönlichen Daten zurückgibt. Es ermöglicht Ihnen, vom Verantwortlichen für die Datenverarbeitung Auskunft darüber zu erhalten, welche personenbezogenen Daten über sie gespeichert sind oder verarbeitet werden. Wenn eine betroffene Person nicht genau weiß, ob ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, kann sie auch keine daraus abgeleiteten Rechte, wie beispielsweise das Recht auf Löschung gemäß Artikel 17 der DSGVO, geltend machen.

Inhalt des Auskunftsrechts

Gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 DSGVO gehören zum Inhalt des Auskunftsrechts alle Daten und Informationen zu Ihrer Person. Die Auskunft bezieht sich darauf, um welche Daten es sich handelt, den Zweck der Verarbeitung, die Kategorien der verarbeiteten Daten, die Herkunft solcher Daten, den Adressaten im Falle der Übermittlung dieser Daten und den Zeitraum. Hierzu gehören die Stammdaten in Form von Name, Adresse und Geburtsdatum und die mit Ihnen geführte Korrespondenz und interne Vermerke der Behörde oder des Unternehmens in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten. Es gilt sowohl gegenüber öffentlichen Stellen als auch gegenüber nichtöffentlichen Einrichtungen wie Wirtschaftsunternehmen oder Verbänden, jedoch nicht gegenüber natürlichen Personen in rein persönlichen oder familiären Angelegenheiten.

Auskunftsrecht als Grundlage für Ihre weiteren Rechte

Das Auskunftsrecht bildet die Grundlage und den Ausgangspunkt dafür, dass Sie als Betroffener weitere Rechte geltend machen können. Hierzu gehört beispielsweise das Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch von Daten in bestimmten Fällen. Diese Rechte können Sie nur dann durchsetzen, wenn Sie überhaupt wissen, ob und welche personenbezogenen Daten über Sie verarbeitet wurden bzw. sind.

Erhalten Sie keine Auskunft, so kann der Auskunftsanspruch im Wege der Stufenklage gerichtlich geltend gemacht werden. Dies bedeutet, dass auf der ersten Stufe der Auskunftsanspruch verfolgt wird und auf der zweiten Stufe der weiterführende Anspruch wie zum Beispiel auf Löschung oder Berichtigung. Die Stufenklage ermöglicht die Geltendmachung Ihrer beider Ansprüche in ein und demselben Gerichtsverfahren.

Geltendmachung und Kosten des Auskunftsrechts

Mit einem formlosen und nicht näher zu begründendem Antrag gegenüber dem für die Daten Verantwortlichen können Sie Ihr Auskunftsrecht geltend machen. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, BfDI, empfiehlt auf seiner Homepage in diesem Zusammenhang, die Auskunft schriftlich oder in einer sicheren elektronischen Form (z. B. per De-Mail oder mittels verschlüsselter E-Mail z. B. über das Programm GnuPG) geltend zu machen.

Die Auskunft ist grundsätzlich kostenlos zu erteilen.

Das Auskunftsrecht bezogen auf die Schufa

Die Schufa verarbeitet personenbezogene Daten. Zweck dieser Verarbeitung ist, dass bei Vorliegen eines berechtigten Interesses Dritten Informationen beispielsweise zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit, Seriositätsprüfung oder etwa der Verhinderung von Geldwäsche von natürlichen und juristischen Personen gegeben werden kann. Darüber hinaus verarbeitet die Schufa personenbezogene Daten ebenfalls zu internen Zwecken wie etwa zur Forschung und Entwicklung beispielsweise des Schufa-Kreditkompasses.

Verbraucher haben das Recht, mittels einer oben erläuterten Datenkopie Auskunft darüber zu erlangen, welche Daten bei der Schufa über Sie gespeichert sind. Diese Auskunft erteilt die Schufa Ihnen einmal im Jahr kostenlos. Achten Sie bei der Beantragung auf der Webseite der Schufa also darauf, eine kostenlose Datenkopie gemäß Artikel 15 DSGVO anzufordern, denn es gibt auch andere Dienste, die nicht kostenfrei sind. Wer den postalischen Weg der Antragsstellung bevorzugt, findet bei der Verbraucherzentrale einen Musterbrief für die Bestellung auf dem Postweg.

Ausweislich der Datenkopie wird Ihnen die Herkunft der Informationen mitgeteilt. Gleichzeitig erfahren Sie auch, an wen solche Daten in den abgelaufenen 12 Monaten weitergeleitet wurden. Ebenfalls erfahren Sie die in diesem Zeitraum übermittelten Wahrscheinlichkeitswerte hinsichtlich eines Zahlungsausfalls. Solche Daten können Einfluss auf den sogenannten Schufa-Score genommen haben. Der Schufa-Score bzw. Bonitäts-Score ist eine Zahl in Prozentangabe, die die Wahrscheinlichkeit abbildet, mit der der Verbraucher seine Kreditraten und Rechnungen begleichen wird. Je höher also der Schufa-Score ist, desto besser ist die Bonität des Kunden.

Nach Erhalt dieser Auskunft können Sie dann gegebenenfalls Ihre oben bereits erwähnten weiteren Rechte als Betroffener geltend machen wie zum Beispiel die Löschung zu Unrecht verarbeiteter Daten möglicherweise verbunden mit einem Anspruch auf Schadensersatz.

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