Die Schufa und Ihr Recht auf Auskunft gemäß Artikel 15 DSGVO
Das Auskunftsrecht gemäß Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt ein bedeutendes Betroffenenrecht dar, indem es den Verbrauchern die Kontrolle über ihre persönlichen Daten zurückgibt. Es ermöglicht Ihnen, vom Verantwortlichen für die Datenverarbeitung Auskunft darüber zu erhalten, welche personenbezogenen Daten über sie gespeichert sind oder verarbeitet werden. Wenn eine betroffene Person nicht genau weiß, ob ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, kann sie auch keine daraus abgeleiteten Rechte, wie beispielsweise das Recht auf Löschung gemäß Artikel 17 der DSGVO, geltend machen.