Schufa-Score hat nicht nur Einfluss auf Kreditanträge
Aber nicht nur bei der Beantragung eines Kredits, sondern auch bei vielen anderen Gelegenheiten spielt der von diesem privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen errechnete Score zur Kreditwürdigkeit eine fundamentale Rolle. Ganz gleich ob es um den Abschluss eines Mobilfunkvertrages, einen Kauf auf Rechnung in einem Webshop oder um die Anmietung einer neuen Wohnung geht, die Schufa hat in vielen Fällen einen erheblichen Einfluss auf die Entscheidung, ob ein Geschäft zustande kommt oder nicht.
Bei der Schufa gespeicherte Daten regelmäßig überprüfen
Wie der Score und damit die Kreditwürdigkeit im Detail berechnet wird, darüber gibt die Schufa trotz des hohen öffentlichen Interesses keine Auskunft. Dabei stützt sie sich auf eine höchstrichterliche Entscheidung aus dem Jahr 2014. In seinem Urteil vom 28.01.2014 entschied der BGH, dass die Berechnungsformel zum Schufa-Score als Geschäftsgeheimnis zu betrachten ist und nicht öffentlich zugänglich gemacht werden muss.
Wer aber unabhängig von einer aktuellen Notwendigkeit wissen möchte, welche Daten die Schufa über die eigene Person gespeichert hat, kann einmal im Jahr kostenlos eine Auskunft verlangen. Finden sich darin dann veraltete oder unrichtige Angaben, sollte umgehend eine Berichtigung oder Löschung der Daten verlangt werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass später aufgrund der falschen Informationen ein Kreditantrag abgelehnt wird oder vielleicht sogar ein Mietvertrag nicht zustande kommt.
Auch der Europäische Gerichtshof beschäftigt sich mit der Schufa
Mit ihren Bewertungen hat die Schufa einen erheblichen Einfluss auf das wirtschaftliche Leben der Menschen, deren Kreditwürdigkeit sie beurteilt. Nicht zuletzt deshalb und aufgrund der in vielen Fällen nicht nachvollziehbaren Berechnungen sieht sich das Unternehmen immer wieder mit Klagen aus unterschiedlichen Richtungen konfrontiert.
So sind auch im Jahr 2023 gleich mehrere Verfahren beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) verhandelt worden, in denen es um die Vereinbarkeit des Geschäftsmodells der Schufa mit der Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSVGO, geht. Auf dem Prüfstand steht dabei unter anderem auch die Frage, wer am Ende eigentlich über einen Kreditantrag entscheidet.
Wer entscheidet über einen Kreditantrag?
In diesem Fall geht es darum zu klären, wie der von der Schufa ermittelte Score die Entscheidung über die Annahme eines Kreditantrages beeinflusst. Der Schufa-Score zu einer Person wird auf Basis der erfassten Daten vollautomatisiert ermittelt und an das anfragende Unternehmen übermittelt. Im Art. 22 DSVGO sind Vorgaben formuliert, die vor Diskriminierung sowie nicht gerechtfertigten Konsequenzen im Rahmen von automatisierten Entscheidungsfindungen schützen sollen. Mit diesen Regeln soll sichergestellt werden, dass eine in manchen Fällen existenzielle Entscheidung nicht von einer Software, sondern von einem Menschen getroffen wird. Die Schufa argumentiert, dass sie lediglich den von ihr errechneten Score zur Verfügung stellt, der als einer von mehreren Faktoren am Ende zur Entscheidungsfindung durch einen Menschen beiträgt.
In der Praxis ist es jedoch so, dass in einer Vielzahl von Fällen der Schufa-Score ausschlaggebend oder zumindest von außerordentlich hoher Bedeutung für das Zustandekommen eines Geschäfts ist. Wird die endgültige Entscheidung in erster Linie auf Basis des Bonitäts-Scores getroffen, besteht für den Entscheider kein weiterer Handlungsspielraum. In einem solchen Fallgelten für den automatisiert ermittelten Score die in der DSVGO festgelegten Vorgaben im Rahmen der automatisierten Entscheidungsfindung. Die Schufa müsste also ihr Verfahren zur Score-Ermittlung an die im Art. 22 DSVGO vorgegebenen gesetzlichen Regelungen anpassen.
Deutsche Regelungen zur DSVGO auf dem Prüfstand
In einem weiteren Fall geht es um die deutsche Norm zum Scoring. Diese wird vom Generalanwalt des EuGH äußerst kritisch betrachtet, da in ihr die Interessen der Finanzindustrie einen höheren Stellenwert haben als der Schutz der personenbezogenen Daten.
Daraus schließt der Generalanwalt, dass die deutschen Vorschriften weit über die in der DSVGO festgeschriebenen Regelungen hinausgehen und somit keine anwendbare Rechtsgrundlage zur Datenverarbeitung durch die Schufa darstellen. In vorausgegangenen Verfahren ist das Gericht meist den Auffassungen der Generalanwälte gefolgt. Sollte dies auch in dieser Angelegenheit der Fall sein, müsste die Schufa, ebenso wie andere Auskunfteien, ihr Verfahren zum Erstellen der Scores und die Speicherung der dazu genutzten Daten anpassen.
Bei Problemen rechtlichen Beistand suchen
Da Auskunfteien wie die Schufa einen erheblichen Einfluss auf Finanzgeschäfte und damit auch auf existenzielle Entscheidungen haben, ist eine strenge Kontrolle ihrer Aktivitäten erforderlich. Bei Problemen, Versäumnissen oder der ungerechtfertigten Sammlung von persönlichen Daten durch Schufa und Co. sollten Betroffene deshalb die Hilfe eines erfahrenen Anwalts in Anspruch nehmen, um so zu ihrem guten Recht zu kommen.