Folgen Sie uns auch auf Social Media:

LG Köln: Fotograf ist nicht schmerzensgeldpflichtig, wenn Hochzeitsfotos enttäuschen

Alle Artikel
4/6/24
2
Min. Lesezeit
Hochzeit
Eine Hochzeit ist vor allem für das Brautpaar ein besonderes Erlebnis und soll nicht nur in der Erinnerung lange präsent bleiben, sondern auch durch perfekte Hochzeitsfotos. Umso enttäuschender ist es, wenn das Ergebnis des professionellen Fotografen die eigenen Erwartungen nicht erfüllt. Aber reicht das als Grundlage für eine Schmerzensgeldforderung aus? Mit dieser Frage hatten sich die Richter des AG Köln und des LG Köln zu befassen.

Der schönste Tag im Leben

Die Hochzeit ist für die meisten Menschen ein ganz besonderes Ereignis, mit dem die Ehe glücklich starten soll. Schließlich ist der „schönste Tag im Leben“ zumindest in dieser Kombination für die Beteiligten einmalig und kaum wiederholbar. Selbstverständlich soll alles passen: Location und Wetter, Essen und Gäste, Musik und Stimmung.

Einmalig schön sollen auch die Hochzeitsfotos vom Brautpaar und den Gästen sein. Da genügen den meisten Brautleuten die Amateuraufnahmen der Freunde und Verwandten nicht. Ein Profi muss her, der das Glück in jeder Facette abbildet. Das wünschten sich wohl auch Braut und Bräutigam im vorliegenden Fall.

Fotograf liefert 170 Hochzeitsfotos

Als der große Tag gekommen war, schien alles wie gewünscht abzulaufen. Das Ehepaar sah sich jedoch aus dem siebten Himmel auf den Boden der Tatsachen katapultiert, als ihnen der Fotograf einen USB-Stick mit den Hochzeitsfotos übergab. Darauf befanden sich 170 Fotos, die zwar das Brautpaar zeigten, auf denen aber für das Paar wichtige Motive fehlten. Es waren beispielsweise keine Gruppenfotos oder Ereignisse wie das Steigenlassen der Hochzeitsluftballons enthalten.

Die Frischvermählten waren sehr enttäuscht von der fotografischen Ausbeute ihres wichtigsten Tages. Sie hatten sich eine komplette Dokumentation ihrer Hochzeit gewünscht. Ihre Feier sei damit von Trauer und dem Streit mit dem Hochzeitsfotografen überschattet, argumentierte das Ehepaar.

Die aus ihrer Sicht unzureichende Leistung wollten sie nicht akzeptieren und klagten auf mindestens 2.000 EUR Schmerzensgeld.

AG Köln: Aufgrund der fehlenden Absprachen liegt keine Pflichtverletzung vor

Die Richter des Amtsgerichts (AG) Köln hatten über die Frage zu entscheiden, ob Enttäuschung und Trauer einen Anspruch auf Schmerzensgeld generieren. Sie folgten der Argumentation des Paares jedoch nicht. Man könne nicht davon ausgehen, dass die fehlenden Fotos eine Pflichtverletzung darstellten. Dazu fehlten diesbezüglich konkrete Absprachen mit dem Hochzeitsfotografen. Zudem habe er 170 Fotos vorgelegt, die zumindest im Außenbereich um die Aufnahmen der Gäste ergänzt werden könnten.

Dadurch ergab sich für die Richter kein ausgleichspflichtiger immaterieller Schaden. Eine Beeinträchtigung des seelischen Wohlbefindens löse in diesem Umfang keinen Schmerzensgeldanspruch aus.

Die Kläger gingen in Berufung.

LG Köln: Enttäuschung ist verständlich, generiert jedoch keinen Anspruch auf Entschädigung

Das Landgericht (LG) Köln prüfte den Sachverhalt und bestätigte im Rahmen eines Hinweisbeschlusses die Entscheidung des AG Köln. Der Beschluss wurde einstimmig gemäß § 522 Abs. 2 ZPO gefasst. Die Berufung sei als unbegründet abzuweisen.

Die Richter des AG Köln hätten zu Recht den geltend gemachten Schmerzensgeldanspruch abgewiesen. Eine Entschädigung käme nur infrage, wenn die Verletzung vertraglicher Pflichten unmittelbar zu einer psychischen Beeinträchtigung geführt hätte. Dies hatte das Ehepaar jedoch weder angeführt noch nachgewiesen. Zwar sei die Enttäuschung über die misslungene Hochzeitsfotografie nachvollziehbar, das persönliche Befinden rechtfertige jedoch keinen Schadensersatz gemäß § 823 BGB.

Aufgrund des Hinweisbeschlusses zogen die Kläger ihre Berufung zurück. Damit ist das Urteil des AG Köln rechtskräftig (08.04.2024 Az. 13 S 36/22).

Probleme mit der Schufa?
Schufa-Score Optimierung: Schufa-Auszug prüfen lassen und Potenziale erkennen
Schufa prüfen lassen
Probleme mit der Schufa?
Schufa-Score Optimierung: Schufa-Auszug prüfen lassen und Potenziale erkennen
Schufa prüfen lassen
In diesem Artikel

Ähnliche Artikel

Das könnte Sie auch interessieren

Stimmen unserer Mandanten

Echte Erfahrungsberichte unserer Mandanten

Vertrauen aufgebaut, Probleme gelöst - Unsere Mandanten teilen ihre Erfahrungen mit uns.

Die Kanzlei ist Spitze. Prompte Beratung: professionell und vollkommen erklärend; der Vorgang zur Beitragsreduzierung bei der AXA lief zügig und glatt ab. Preis Leistungsverhältnis der Kanzlei ist super. Ich kann diese Kanzlei absolut empfehlen.
Wolfgang Spoelgen
Google-Bewertung
Bisher kann ich nur postiv von der Kanzlei sprechen. Sind sehr freundlich und hilfsbereit
Karoline Offelmann
Google-Bewertung
Professionell mein Anliegen behandelt und zum Erfolg geführt. Stets freundlich und kompetent. Abwicklung per Telefon und/oder Email war problemlos. Ich würde diese Kanzlei wieder wählen. Besten Dank!
Karsten Alex Krause
Google-Bewertung
Sehr zufrieden. Vollste Transparenz bezüglich der Kosten. Anliegen werden rasch bearbeitet.
Michael Hof
Google-Bewertung
Mit der Beratung zum Tarifwechsel in meiner PKV sehr zufrieden. Beratung und Wechsel haben sich finanziell gelohnt. Alles zügig und wie vorher zugesagt und abgesprochen durchgeführt. Beratungsgebühr wird sich innerhalb 4 Monate amortisieren.
Rene Farmer
Google-Bewertung
Sehr nettes Gespräch und sehr informativ. Vielen lieben Dank für die schnelle Auskunft! Immer wieder gerne sehr kompetent....
Yvonne Pfaffe
Google-Bewertung
Trotz meiner Angst vor diesem Telefonat wurde ich sehr gut beraten und beruhigt. Fühlte mich wohl und gut aufgehoben. Bin dankbar jetzt Hilfe zu bekommen ohne Angst vor diesem Schritt haben zu müssen in eine Insolvenz zu gehen. Danke dafür.
Diana Lehmann
Google-Bewertung
Absolut fair und super Service! Man wird super beraten, um die richtige Entscheidung zu treffen. Vielen Dank für euren Support.
Abu Yaser
Google-Bewertung
Bekannt aus
Logo SternTVLogo BILD
Der Ablauf

So können Sie Ihre Anfrage schnell & einfach stellen

Ihr Weg zur Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei.

1

Thema wählen & Formular ausfüllen

Sie füllen ganz einfach das mehrstufige Formular aus und lassen uns die Daten zukommen.
Thema oder Abteilung auswählen
2

Kostenloser Erstkontakt

Buchen Sie einen Termin und wir klären alle Fragen zum weiteren Vorgehen. Eine Rechtsberatung findet nicht statt.
3

Beauftragung

Sind alle Fragen geklärt, beauftragen Sie uns ganz einfach online – und schon geht’s los!

Jetzt kostenlos Kontakt aufnehmen!