Folgen Sie uns auch auf Social Media:

Reservierte Liegestühle rechtfertigen Reisepreisminderung

Alle Artikel
2/2/24
3
Min. Lesezeit
Poolliegen
Poolliege aussuchen, bei Sonnenaufgang mit Handtuch abdecken, erst Stunden später zum Baden kommen. Das ist ein bekanntes Bild in vielen Urlaubsparadiesen. Stellen auf diese Weise besetzte Liegen im Pauschalurlaub einen Reisemangel dar? Das Amtsgericht Hannover setzte sich mit Hotelregeln und Urlaubergewohnheiten auseinander und entschied teilweise zugunsten des Klägers.

Der „frühe Vogel“ trübt den Badespaß

Sommer, Sonne, Strand, Meer und die Zutaten für einen schönen Urlaub sind (fast) perfekt. Wäre nicht das tägliche Problem, dass die besten Plätze am Pool schon weit vor dem Frühstück per Handtuch belegt sind. Trotz anderslautender Verhaltensregeln oder dem konsequenten Einsammeln der Handtücher auf ungenutzten Liegen hält sich diese Unsitte in vielen Hotels. Die Poolliegen werden ab Sonnenaufgang oder sogar schon nachts für alle gut sichtbar belegt. Ein großes Ärgernis für die Urlauber, das den unbeschwerten Badegenuss erheblich erschwert.

Das erlebten auch der Kläger und seine Familie während einer Pauschalreise auf die Insel Rhodos. Zum Preis von 5.260 EUR bot die Hotelanlage sechs Swimmingpools mit ca. 500 Poolliegen. Um das beliebte Liegen-Reservieren mit Handtüchern zu vermeiden, war es untersagt, die Liegen ungenutzt für mehr als 30 Minuten zu „reservieren“. Diese Regelung schien den Hotelgästen unbekannt zu sein oder zu missfallen, da viele der Poolliegen trotzdem länger belegt wurden.

Der Kläger und seine Familie hielten sich an die Hotelregeln mit dem Ergebnis, dass ihnen wiederholt keine Liegen zur Verfügung standen. Sie sprachen das Problem mehrfach gegenüber dem Personal des Hotels an. Aber weder die Angestellten noch die Leitung unternahmen etwas dagegen. Aus Sicht des Klägers handelte es sich daher um einen Reisemangel. Er forderte von der Beklagten einen Teil des Reisepreises in Höhe von 798,00 EUR zurück.

„Friedliches Wettrennen“ um Poolliegen

Die Reiseveranstalterin konnte die Einschätzung, es bestehe ein Reisemangel, nicht nachvollziehen. Es sei lediglich ein friedliches Wettrennen um die begehrten Plätze am Pool gewesen, das letztlich der „frühe Vogel“ für sich entschied. Offenbar habe sich nur der Kläger und seine Familie an die Poolregeln gehalten. Dabei hätten auch sie nicht mit Sanktionen rechnen müssen, wenn sie frühmorgens oder sogar schon am Vorabend „ihre Liegen“ mit Handtüchern belegt hätten.

AG Hannover gesteht teilweise Reisepreisminderung zu

Die Richter folgten nur zum Teil der Einschätzung des Klägers. Der Reiseveranstalter sei nicht verpflichtet, jedem Hotelgast eine Poolliege zur Verfügung zu stellen. Die Anzahl der Liegen müsse jedoch in einem angemessenen Verhältnis zur Anzahl der Hotelgäste stehen. Wenn zwar genug Liegen vorhanden seien, diese jedoch übermäßig lang ungenutzt „reserviert“ blieben, seien sie effektiv nicht nutzbar.

Ein Reiseveranstalter müsse unter diesen Umständen korrigierend einschreiten. Es sei nicht die Aufgabe der Reisenden, ein Wettrennen um die begehrten Liegen zu veranstalten. Es sei auch nicht zumutbar, dass Urlaubsgäste die Handtücher anderer Gäste entfernen, um eine Liege nutzen zu können. Dadurch würden Streitigkeiten unter den Hotelgästen provoziert. Wie Überprüfungen zeigten, sei es der Familie des Klägers tatsächlich nicht möglich gewesen, nach ihrem Frühstück gegen 09.00 Uhr freie Poolliegen zu finden. Diese waren entweder besetzt, „reserviert“ oder defekt.

Da die Reiseveranstalterin nicht eingegriffen hatte, ging das Gericht von einer Reisepreisminderung nach § 651m BGB aus. Eine Pauschalreise sei auch dann mangelhaft, wenn in einer Hotelanlage nur wenige Poolliegen angeboten würden oder das Kontingent an Liegen durch darauf verteilte Handtücher dauerhaft ausgeschöpft sei. Anerkannt wurde eine Minderung von 15 % des Tagesreisepreises für jeden Tag ab der ersten Rüge des Klägers.

Das Amtsgericht Hannover sprach dem Kläger daher eine Entschädigung von 322,77 EUR zu (20.12.2023 Az. 553 C 5141/23).

Fast jeder 5. in Deutschland ist von einem Datenleck betroffen
Prüfen Sie jetzt, ob auch Ihre Konten betroffen sind und nutzen Sie ein kostenfreies Erstgespräch
Jetzt kostenlos prüfen
Fast jeder 5. in Deutschland ist von einem Datenleck betroffen
Prüfen Sie jetzt, ob auch Ihre Konten betroffen sind und nutzen Sie ein kostenfreies Erstgespräch
Jetzt kostenlos prüfen
In diesem Artikel

Ähnliche Artikel

Das könnte Sie auch interessieren

Stimmen unserer Mandanten

Echte Erfahrungsberichte unserer Mandanten

Vertrauen aufgebaut, Probleme gelöst - Unsere Mandanten teilen ihre Erfahrungen mit uns.

Die Kanzlei ist Spitze. Prompte Beratung: professionell und vollkommen erklärend; der Vorgang zur Beitragsreduzierung bei der AXA lief zügig und glatt ab. Preis Leistungsverhältnis der Kanzlei ist super. Ich kann diese Kanzlei absolut empfehlen.
Wolfgang Spoelgen
Google-Bewertung
Bisher kann ich nur postiv von der Kanzlei sprechen. Sind sehr freundlich und hilfsbereit
Karoline Offelmann
Google-Bewertung
Professionell mein Anliegen behandelt und zum Erfolg geführt. Stets freundlich und kompetent. Abwicklung per Telefon und/oder Email war problemlos. Ich würde diese Kanzlei wieder wählen. Besten Dank!
Karsten Alex Krause
Google-Bewertung
Sehr zufrieden. Vollste Transparenz bezüglich der Kosten. Anliegen werden rasch bearbeitet.
Michael Hof
Google-Bewertung
Mit der Beratung zum Tarifwechsel in meiner PKV sehr zufrieden. Beratung und Wechsel haben sich finanziell gelohnt. Alles zügig und wie vorher zugesagt und abgesprochen durchgeführt. Beratungsgebühr wird sich innerhalb 4 Monate amortisieren.
Rene Farmer
Google-Bewertung
Sehr nettes Gespräch und sehr informativ. Vielen lieben Dank für die schnelle Auskunft! Immer wieder gerne sehr kompetent....
Yvonne Pfaffe
Google-Bewertung
Trotz meiner Angst vor diesem Telefonat wurde ich sehr gut beraten und beruhigt. Fühlte mich wohl und gut aufgehoben. Bin dankbar jetzt Hilfe zu bekommen ohne Angst vor diesem Schritt haben zu müssen in eine Insolvenz zu gehen. Danke dafür.
Diana Lehmann
Google-Bewertung
Absolut fair und super Service! Man wird super beraten, um die richtige Entscheidung zu treffen. Vielen Dank für euren Support.
Abu Yaser
Google-Bewertung
Bekannt aus
Logo SternTVLogo BILD
Der Ablauf

So können Sie Ihre Anfrage schnell & einfach stellen

Ihr Weg zur Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei.

1

Thema wählen & Formular ausfüllen

Sie füllen ganz einfach das mehrstufige Formular aus und lassen uns die Daten zukommen.
Thema oder Abteilung auswählen
2

Kostenloser Erstkontakt

Buchen Sie einen Termin und wir klären alle Fragen zum weiteren Vorgehen. Eine Rechtsberatung findet nicht statt.
3

Beauftragung

Sind alle Fragen geklärt, beauftragen Sie uns ganz einfach online – und schon geht’s los!

Jetzt kostenlos Kontakt aufnehmen!